Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Für die Wahl der Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Nienburg werden die

Personen der Anlage 1 vorgeschlagen.

 

Für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 für den Amtsgerichtsbezirk Stolzenau werden die Personen der

Anlage 2 vorgeschlagen.


Beratungsgang:

 

Frau Dehmel erläutert die Vorlage zur bestehenden Jugendschöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung