Beratungsgang:
Herr Barthel erläutert die Vorlage und teilt mit, die
Beitragsfreiheit zur Kita Betreuung war bereits in der 1.Lesung im Landtag. Ob
die Finanzierung durch das Land tatsächlich ausreiche, werde sich in den
gemeindlichen Zuschussbedarfen zeigen. Die Tagespflege für Kinder Ü3 sei ein wichtiger Bestandteil der Betreuung,
sei aber bislang in der Refinanzierung nicht ausreichend hinterlegt. Die von
der Beitragsfreiheit abgedeckte Betreuungszeit ist auf acht Stunden limitiert.
Frau Feske erfragt, ob die TP auch
Kinder über drei Jahren betreue.
Herr Barthel antwortet, es wird von
unter drei Jahren bis 14 Jahren betreut. Für Kinder Ü3 handele es sich dabei um
die sog. Randzeitenbetreuung, in wenigen Einzelfällen werde jedoch auch im
Regelbereich Ü3 betreut, sofern kein anderer Platz zur Verfügung stehe.
Herr Barthel teilt mit, die
hoheitliche Zuständigkeit Ü3 liege ebenfalls beim Landkreis. Es gebe so viele
Anfragen zur Vermittlung von TP Plätzen, die kommunal nicht gedeckt werden
könnten, man könne sich der zahlreichen Nachfragen von Eltern beim Landkreis
kaum erwehren.
Frau Imgarten stellt die Frage,
wie die beitragsfreie Betreuung in den Kitas umgesetzt werden solle: wie
bekannt, fehlen dafür Fachkräfte. Man könne davon ausgehen, dass bei einer
Beitragsfreiheit vermehrt Eltern ihre Kinder betreuen lassen werden. Schon
jetzt seien die ErzieherInnen und SozialassistentInnen an ihren vor allem
zeitlichen Grenzen.
In der weiteren Diskussion debattieren die Ausschussmitglieder über die
weiteren Entwicklungen des defizitären Angebots, die durch die Beitragsfreiheit
eher noch geschürt würden und die Abkehr von der bisher kürzeren, durch die
Rechtsprechung erarbeiteten Betreuungszeit. Durch die Beitragsfreiheit sei
sicherlich zu erwarten, dass die angebotenen acht Stunden auch ausgeschöpft werden.
Erst darüber hinausgehenden Bedarfe von Kindern bzw. deren Eltern können
künftig in Rechnung gestellt werden.
Herr Barthel erläutert weiter zur
Vorlage, dass die Richtlinie zur Sprachförderung zum 01.08.2018 wegfällt. Hier
können künftig für die Fachberatung und Fortbildung nur noch15 Prozent der vom
Land zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden. Die weiteren Mittel stehen
ausschließlich für weiteren Personaleinsatz zur Verfügung. Woher allerdings das
Personal angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes kommen solle, erschließe
sich nicht.
Hinsichtlich der Auseinandersetzung mit den weiteren gesetzlichen
Vorgaben (insbesondere Konzeptionierung der Sprachförderung) sei man im
Fachbereich bereits auf dem Weg.