Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Herr Barthel erläutert die Vorlage und teilt mit, die Beitragsfreiheit zur Kita Betreuung war bereits in der 1.Lesung im Landtag. Ob die Finanzierung durch das Land tatsächlich ausreiche, werde sich in den gemeindlichen Zuschussbedarfen zeigen. Die Tagespflege für Kinder Ü3  sei ein wichtiger Bestandteil der Betreuung, sei aber bislang in der Refinanzierung nicht ausreichend hinterlegt. Die von der Beitragsfreiheit abgedeckte Betreuungszeit ist auf acht Stunden limitiert.

Frau Feske erfragt, ob die TP auch Kinder über drei Jahren betreue.

Herr Barthel antwortet, es wird von unter drei Jahren bis 14 Jahren betreut. Für Kinder Ü3 handele es sich dabei um die sog. Randzeitenbetreuung, in wenigen Einzelfällen werde jedoch auch im Regelbereich Ü3 betreut, sofern kein anderer Platz zur Verfügung stehe.

Herr Barthel teilt mit, die hoheitliche Zuständigkeit Ü3 liege ebenfalls beim Landkreis. Es gebe so viele Anfragen zur Vermittlung von TP Plätzen, die kommunal nicht gedeckt werden könnten, man könne sich der zahlreichen Nachfragen von Eltern beim Landkreis kaum erwehren.

Frau Imgarten stellt die Frage, wie die beitragsfreie Betreuung in den Kitas umgesetzt werden solle: wie bekannt, fehlen dafür Fachkräfte. Man könne davon ausgehen, dass bei einer Beitragsfreiheit vermehrt Eltern ihre Kinder betreuen lassen werden. Schon jetzt seien die ErzieherInnen und SozialassistentInnen an ihren vor allem zeitlichen Grenzen.

 

In der weiteren Diskussion debattieren die Ausschussmitglieder über die weiteren Entwicklungen des defizitären Angebots, die durch die Beitragsfreiheit eher noch geschürt würden und die Abkehr von der bisher kürzeren, durch die Rechtsprechung erarbeiteten Betreuungszeit. Durch die Beitragsfreiheit sei sicherlich zu erwarten, dass die angebotenen acht Stunden auch ausgeschöpft werden. Erst darüber hinausgehenden Bedarfe von Kindern bzw. deren Eltern können künftig in Rechnung gestellt werden.

Herr Barthel erläutert weiter zur Vorlage, dass die Richtlinie zur Sprachförderung zum 01.08.2018 wegfällt. Hier können künftig für die Fachberatung und Fortbildung nur noch15 Prozent der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden. Die weiteren Mittel stehen ausschließlich für weiteren Personaleinsatz zur Verfügung. Woher allerdings das Personal angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes kommen solle, erschließe sich nicht.

Hinsichtlich der Auseinandersetzung mit den weiteren gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Konzeptionierung der Sprachförderung) sei man im Fachbereich bereits auf dem Weg.