Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Folgende Maßnahme soll mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2409: Durchführung zusätzlicher Fahrten in den Schuljahren  2018/2019    und 2019/2020 auf den Linien 1 bis 4 mit einem Kostenrahmen von 58.000 € jährlich.

 


Beratungsgang:

 

ohne

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig