Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 177

Kofinanzierung des Haltestellenbaus in der Stadt Nienburg im Baujahr 2018 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 167.750 Euro

Maßnahme 438

Erweiterung der Maßnahme Sonderfahrten 2016 bis 2018 und Erweiterung des Kostenrahmens um 2.000 € auf nunmehr 17.000 €.

Maßnahme 532

Förderung und Vermarktung von Fahrgastinformationen an Bushaltestellen der Stadtbusgesellschaft für die Jahre 2018 - 2020 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 5.400 Euro.

 


Beratungsgang:

 

KTA Hille fragt, ob mit diesen Maßnahmen die Vorgabe aus dem Personenbeförderungsgesetzt erfüllt wird, bis zum Jahr 2022 vollständig einen barrierefreien Ausbau im Landkreis Nienburg zu erreichen.

Dipl.-Geogr. Arndt erläutert, dass es ca. 1.200 Haltestellen im Kreisgebiet gibt. Ein barrierefreier Ausbau all dieser Haltestellen bis zum Jahr 2022 ist unmöglich, der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle kostet mehr als 20.000 €. Der Landkreis baut im Rahmen seines Haltestellenprogrammes in der Regel 16 Haltestellen pro Jahr aus. Hinzu kommen  ein paar weitere, die von den Gemeinden gebaut werden. Im Nahverkehrsplan, der sich zurzeit in Aufstellung befindet und spätestens im Jahr 2019 vorgelegt werden muss, muss der Landkreis definieren, unter welchen Bedingungen er auf einen barrierefreien Ausbau verzichten will. Dies kann außerhalb von Ortschaften oder in sehr kleinen Ortsteilen der Fall sein, wenn nur wenige Fahrten an diesen Haltestellen angeboten werden oder wenn die Zahl der täglichen Einsteiger kleiner als fünf ist.

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig