Sitzung: 06.06.2018 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/097
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
(NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 177
Kofinanzierung
des Haltestellenbaus in der Stadt Nienburg im Baujahr 2018 mit einem
Kostenrahmen in Höhe von 167.750 Euro
Maßnahme 438
Erweiterung
der Maßnahme Sonderfahrten 2016 bis 2018 und Erweiterung des Kostenrahmens um
2.000 € auf nunmehr 17.000 €.
Maßnahme 532
Förderung und Vermarktung von Fahrgastinformationen
an Bushaltestellen der Stadtbusgesellschaft für die Jahre 2018 - 2020 mit einem
Kostenrahmen in Höhe von 5.400 Euro.
Beratungsgang:
KTA Hille
fragt, ob mit diesen Maßnahmen die Vorgabe aus dem Personenbeförderungsgesetzt
erfüllt wird, bis zum Jahr 2022 vollständig einen barrierefreien Ausbau im
Landkreis Nienburg zu erreichen.
Dipl.-Geogr. Arndt erläutert, dass es ca. 1.200 Haltestellen im Kreisgebiet gibt. Ein
barrierefreier Ausbau all dieser Haltestellen bis zum Jahr 2022 ist unmöglich,
der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle kostet mehr als 20.000 €. Der
Landkreis baut im Rahmen seines Haltestellenprogrammes in der Regel 16
Haltestellen pro Jahr aus. Hinzu kommen
ein paar weitere, die von den Gemeinden gebaut werden. Im
Nahverkehrsplan, der sich zurzeit in Aufstellung befindet und spätestens im
Jahr 2019 vorgelegt werden muss, muss der Landkreis definieren, unter welchen
Bedingungen er auf einen barrierefreien Ausbau verzichten will. Dies kann
außerhalb von Ortschaften oder in sehr kleinen Ortsteilen der Fall sein, wenn
nur wenige Fahrten an diesen Haltestellen angeboten werden oder wenn die Zahl
der täglichen Einsteiger kleiner als fünf ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig