Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Abschlussbericht des Fachbereiches 31 –Soziales- wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt

Herr Buchholz erläutert, dass die Entwicklung der  Aufwendungen und Erträge in den einzelnen Produktgruppen im Haushaltsjahr 2017 weitestgehend planmäßig verlaufen ist.

 

Frau Kurowski fragt, ob niedrige Fallzahlen bei der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes auf mangelnde Information der Anspruchsberechtigten hindeute. Herr Buchholz sieht diese Gefahr nicht, da die Zahlung der „Schulbeihilfe“ in allen Rechtskreisen obligatorisch an den berechtigten Personenkreis ausgezahlt wird. Die Zahl dieser Inanspruchnahme sei mit der Fallzahl gleichzusetzten, deren Veränderungen die Fluktuationen und  strukturellen Änderungen in der Gesamtzahl der Hilfebedürftigen widergebe. Es entspreche aber den Wahrnehmungen der damit betrauten Fachdienste und des Jobcenters, dass der Abruf der klassischen Teilhabeleistung (Vereinsbeiträge, Veranstaltungen usw.) zumindest stagniere, weil sowohl die Hilfesuchenden als auch die (privaten) Anbieter solcher Leistungen den bürokratischen Aufwand scheuen würden.

 

Herr Werner möchte wissen, was die Verwaltung und das Jobcenter zu machen gedenkt, um der in der Vorlage angedeuteten Erhöhung der Zahl der langzeitbeziehenden (ehemaligen) Flüchtlinge im Rechtskreis des SGB II entgegenzuwirken. Herr Klein und Herr Buchholz entgegnen, dass das Jobcenter zusammen mit der Landkreisverwaltung sowie den Netzwerken im Landkreis Nienburg sehr engagiert dabei sei, die sprachliche und berufliche Integration voranzutreiben. Unabhängig von der gesellschaftlichen Integration müsse für den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit und der Erzielung bedarfsdeckenden Einkommens (im Regelfall für eine Familie) jedoch ein längerer Zeitraum von vier Jahren seit Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft veranschlagt werden. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass auch bereits gesellschaftlich gut integrierte und im Berufsleben stehende ehemalige Flüchtlinge nach der (gewillkürten) Definition der Agentur für Arbeit als Langzeitbezieher die statistischen Daten prägen werden.

 

Weiter fragt Herr Werner, ob der Fachbereich Soziales mit Maßnahmen versuche, den relativ hohen Anteil von Kindern mit multiplen Entwicklungsverzögerungen zu senken. Herr Buchholz verweist darauf, dass der Fachbereich Soziales aufgrund von ärztlichen Diagnosen den Hilfebedarf festsetze und durch eine nachhaltende Hilfeplanung versuche, diese Entwicklungsverzögerungen aufzuholen und so den Hilfebedarf zu reduzieren bzw. entbehrlich zu machen. Eine präventive Einwirkung jedenfalls seit seitens der Verwaltung nicht möglich.

 

Ebenso hinterfragt Herr Werner den –gemessen am Landesdurchschnitt-  hohen Anteil von Menschen in der Werkstatt für Behinderte. Her Klein und Herr Buchholz erläutern, dass der Landkreis im Vorgriff auf die Ziele den neuen Bundesteilhabegesetzes schon seit Jahren bemüht sei, mit einer individuellen Hilfeplanung in geeigneten Einzelfällen Alternativen zum im Sozialraum über Jahrzehnte etablierten Sozialpartner Lebenshilfe aufzuzeigen. Dies gelinge zunehmend, hänge aber immer auch mit den personellen sozialpädagogischen Ressourcen zusammen. Die Zahl der Werkstatt-Beschäftigten sei dank dieser Bemühungen, auch im Vergleich zur Entwicklung im Land, seit Jahren rückläufig. Die zum erheblichen Teil schon seit Jahren oder Jahrzehnten in der Werkstatt sozialisierten Menschen bekomme man im Regelfall dort nicht mehr heraus, so dass eine spürbare Angleichung an den Landesdurchschnitt erst erreicht werden könne, wenn in den nächsten Jahren relativ viele Menschen durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Werkstattbetrieb ausscheiden werden.

 

Zu den Fallzahlen und Aufwendungen der Schulbegleitung im Produkt 311 möchte Herr Werner wissen, ob hierbei der Landkreis für die Kosten aufkommen müsse und ob dies nicht eine Verschiebung der Kostentragung vom Land zum Landkreis sei. Herr Klein und Herr Buchholz bestätigen, dass die Trägerschaft dieser Leistungen beim Landkreis liege und dass damit im Einzelfall auch Aufgaben übernommen würden, die das Land im Rahmen der Unterrichtsversorgung aufzubringen hätte. Herr Buchholz verweist zudem darauf, dass die Einforderung individueller Ansprüche der Betroffenen (bzw. der Eltern) zuweilen einer passgenauen Hilfeleistung entgegenstünden. Her Klein ergänzt, dass dieses Problem seit Jahren ohne sichtbare Ergebnisse von den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land diskutiert wird.

 

Herr Werner möchte die Gründe wissen, warum sich im der Produktgruppe 313 die Zahl der nach § 264 SGB V betreuten Personen auf 745 fast verdoppelt hat. Herr Buchholz erklärt, dass dies die Flüchtlinge seien, deren Krankenhilfeleistungen nach 15 Monaten nicht mehr direkt an Ärzte usw. erbracht würden, sondern die durch die Krankenkasse „betreut“ wurden. Die Leistungen würden aus dem Produkt 31212 gezahlt und in die Asylbewerberleistungsstatistik einfließen. Damit würden die Leistungen auch über die Abgeltungspauschale des Landes erstattet.


Beratungsergebnis: