Sitzung: 05.06.2018 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senior:innen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/116
Der Abschlussbericht des Fachbereiches 31 –Soziales- wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Herr Buchholz erläutert, dass
die Entwicklung der Aufwendungen und
Erträge in den einzelnen Produktgruppen im Haushaltsjahr 2017 weitestgehend
planmäßig verlaufen ist.
Frau Kurowski fragt, ob
niedrige Fallzahlen bei der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes
auf mangelnde Information der Anspruchsberechtigten hindeute. Herr Buchholz
sieht diese Gefahr nicht, da die Zahlung der „Schulbeihilfe“ in allen
Rechtskreisen obligatorisch an den berechtigten Personenkreis ausgezahlt wird.
Die Zahl dieser Inanspruchnahme sei mit der Fallzahl gleichzusetzten, deren
Veränderungen die Fluktuationen und
strukturellen Änderungen in der Gesamtzahl der Hilfebedürftigen
widergebe. Es entspreche aber den Wahrnehmungen der damit betrauten Fachdienste
und des Jobcenters, dass der Abruf der klassischen Teilhabeleistung
(Vereinsbeiträge, Veranstaltungen usw.) zumindest stagniere, weil sowohl die
Hilfesuchenden als auch die (privaten) Anbieter solcher Leistungen den bürokratischen
Aufwand scheuen würden.
Herr Werner möchte wissen,
was die Verwaltung und das Jobcenter zu machen gedenkt, um der in der Vorlage
angedeuteten Erhöhung der Zahl der langzeitbeziehenden (ehemaligen) Flüchtlinge
im Rechtskreis des SGB II entgegenzuwirken. Herr Klein und Herr Buchholz
entgegnen, dass das Jobcenter zusammen mit der Landkreisverwaltung sowie den
Netzwerken im Landkreis Nienburg sehr engagiert dabei sei, die sprachliche und
berufliche Integration voranzutreiben. Unabhängig von der gesellschaftlichen
Integration müsse für den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit und der Erzielung
bedarfsdeckenden Einkommens (im Regelfall für eine Familie) jedoch ein längerer
Zeitraum von vier Jahren seit Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft veranschlagt
werden. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass auch bereits
gesellschaftlich gut integrierte und im Berufsleben stehende ehemalige
Flüchtlinge nach der (gewillkürten) Definition der Agentur für Arbeit als
Langzeitbezieher die statistischen Daten prägen werden.
Weiter fragt Herr Werner, ob
der Fachbereich Soziales mit Maßnahmen versuche, den relativ hohen Anteil von
Kindern mit multiplen Entwicklungsverzögerungen zu senken. Herr Buchholz
verweist darauf, dass der Fachbereich Soziales aufgrund von ärztlichen Diagnosen
den Hilfebedarf festsetze und durch eine nachhaltende Hilfeplanung versuche,
diese Entwicklungsverzögerungen aufzuholen und so den Hilfebedarf zu reduzieren
bzw. entbehrlich zu machen. Eine präventive Einwirkung jedenfalls seit seitens
der Verwaltung nicht möglich.
Ebenso hinterfragt Herr
Werner den –gemessen am Landesdurchschnitt-
hohen Anteil von Menschen in der Werkstatt für Behinderte. Her Klein und
Herr Buchholz erläutern, dass der Landkreis im Vorgriff auf die Ziele den neuen
Bundesteilhabegesetzes schon seit Jahren bemüht sei, mit einer individuellen
Hilfeplanung in geeigneten Einzelfällen Alternativen zum im Sozialraum über
Jahrzehnte etablierten Sozialpartner Lebenshilfe aufzuzeigen. Dies gelinge
zunehmend, hänge aber immer auch mit den personellen sozialpädagogischen
Ressourcen zusammen. Die Zahl der Werkstatt-Beschäftigten sei dank dieser
Bemühungen, auch im Vergleich zur Entwicklung im Land, seit Jahren rückläufig.
Die zum erheblichen Teil schon seit Jahren oder Jahrzehnten in der Werkstatt
sozialisierten Menschen bekomme man im Regelfall dort nicht mehr heraus, so dass
eine spürbare Angleichung an den Landesdurchschnitt erst erreicht werden könne,
wenn in den nächsten Jahren relativ viele Menschen durch Erreichen der
Altersgrenze aus dem Werkstattbetrieb ausscheiden werden.
Zu den Fallzahlen und
Aufwendungen der Schulbegleitung im Produkt 311 möchte Herr Werner wissen, ob
hierbei der Landkreis für die Kosten aufkommen müsse und ob dies nicht eine
Verschiebung der Kostentragung vom Land zum Landkreis sei. Herr Klein und Herr
Buchholz bestätigen, dass die Trägerschaft dieser Leistungen beim Landkreis
liege und dass damit im Einzelfall auch Aufgaben übernommen würden, die das
Land im Rahmen der Unterrichtsversorgung aufzubringen hätte. Herr Buchholz
verweist zudem darauf, dass die Einforderung individueller Ansprüche der
Betroffenen (bzw. der Eltern) zuweilen einer passgenauen Hilfeleistung entgegenstünden.
Her Klein ergänzt, dass dieses Problem seit Jahren ohne sichtbare Ergebnisse
von den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land diskutiert wird.
Herr Werner möchte die Gründe
wissen, warum sich im der Produktgruppe 313 die Zahl der nach § 264 SGB V
betreuten Personen auf 745 fast verdoppelt hat. Herr Buchholz erklärt, dass
dies die Flüchtlinge seien, deren Krankenhilfeleistungen nach 15 Monaten nicht
mehr direkt an Ärzte usw. erbracht würden, sondern die durch die Krankenkasse
„betreut“ wurden. Die Leistungen würden aus dem Produkt 31212 gezahlt und in
die Asylbewerberleistungsstatistik einfließen. Damit würden die Leistungen auch
über die Abgeltungspauschale des Landes erstattet.
Beratungsergebnis: