Sitzung: 05.06.2018 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senior:innen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2018/120
Die
Beauftragung einer externen Begleitung bei der Erstellung des Aktionsplans Inklusion
wird zurückgestellt. Der finanzielle und personelle Aufwand der Inanspruchnahme
eines externen Dienstleisters ist dem Aufwand einer eigenen Erstellung gegenüberzustellen,
zu bewerten und durch den nächsten Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Senioren oder alternativ davor durch den Kreisausschuss zu beraten und das
weitere Vorgehen zu beschließen.
Beratungsgang:
Herr Buchholz erläutert kurz
die eingebrachte Vorlage.
Herr Werner fragt, warum die
Verwaltung davon ausgehe, dass eine Firma aus Bayern für die Erstellung des
Aktionsplans Inklusion geeignet wäre und wie man die Qualität sicherstellen
wolle. Des Weiteren wundere er sich, dass es keine anderen, vielleicht
ortsnäheren Anbieter gebe.
Herr Buchholz erläutert noch
einmal den seit 2015 andauernden und vom Beirat für Menschen mit Behinderung
angestoßenen Prozess, in dessen Verlauf trotz intensiver Recherche und
Kontakten zu anderen Kommunen kein externer Dienstleister ermittelt werden
konnte. Eher zufällig sei man auf die AfA aufmerksam geworden. Die
Qualitätssicherung erfolge durch klare Vorgaben des Landkreises Nienburg über
die Standards der Erarbeitung, der Dokumentation und des Endproduktes.
Frau Altmannberichtet, dass
sich die SPD-Fraktion mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung getroffen
habe. Der Beirat erwarte eine Inklusionsplanung, die sich an anderen Plänen
ausrichte, beispielsweise dem „Kommunalen Aktionsplan Inklusion“ des
Landkreises Hameln. Der Beirat für Menschen mit Behinderung halte es für ausreichend,
wenn die Akteure vor Ort in Orientierung an bereits vorliegenden Plänen selbst
einen Aktionsplan Inklusion erarbeiten würden. Die SPD-Fraktion und der Beirat
für Menschen mit Behinderung seien in dem Zusammentreffen zu dem Schluss
gekommen, dass es nicht notwendig sei, erhebliche finanzielle Mittel für die
Beauftragung eines sozialwissenschaftlichen Instituts auszugeben. Die
SPD-Fraktion schlage deshalb vor -wie in Hameln- mit der Einrichtung einer
Arbeitsgruppe und der Organisation eines Workshops anzufangen und die
Erstellung eines Aktionsplans Inklusion zu begleiten.
Her Klein gibt zu bedenken,
dass es einen Beschluss des Ausschusses für Senioren, Gesundheit und Senioren
gebe, der das Verfahren einer externen Vergabe vorsehe und die Mittel im
Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 15.000,00 € vorsehe. Herr Buchholz betont, dass der
Fachbereich 31 die administrative Begleitung einer Erarbeitung eines
Aktionsplans Inklusion mit seinen personellen Ressourcen nicht leisten könne.
Dies sei der Grund für den Beschluss des nunmehr durch die Verwaltung angestrebten
Verfahrens der Beauftragung eines Dritten gewesen. Wegen der auf absehbare Zeit
nicht abzuschließenden Einführung des Bundesteilhabegesetzes und fehlender
Stabsstellen im Fachbereich selbst, habe sich an dieser Situation nichts
geändert.
Frau Altmann entgegnet, dass
die Verwaltung auch mit der Beauftragung eines Instituts mit Vor- und
Zuarbeiten gebunden wäre. Zudem seien die Bedürfnisse der Menschen mit
Behinderung überall gleich. Aus diesem Grund hielte sie es für angemessen, dass
der Antrag noch einmal in den Fraktionen beraten und dann in den nächsten
Ausschuss erneut eingebracht werde. Alternativ könne bei Vorliegen einer entscheidungsreifen
Vorlage auch der Kreisausschuss damit befasst werden.
Herr Klein merkt an, dass mit
der Infragestellung des vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
beschlossenen Vorgehens und einer erneuten Diskussion darüber in jedem Fall die
Erstellung des Aktionsplans Inklusion verzögert werde.
Die Vorsitzende Frau Feske
formuliert den geänderten Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung gestellt wird.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung