Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die Beauftragung einer externen Begleitung bei der Erstellung des Aktionsplans Inklusion wird zurückgestellt. Der finanzielle und personelle Aufwand der Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters ist dem Aufwand einer eigenen Erstellung gegenüberzustellen, zu bewerten und durch den nächsten Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren oder alternativ davor durch den Kreisausschuss zu beraten und das weitere Vorgehen zu beschließen.


Beratungsgang:

 

Herr Buchholz erläutert kurz die eingebrachte Vorlage.

 

Herr Werner fragt, warum die Verwaltung davon ausgehe, dass eine Firma aus Bayern für die Erstellung des Aktionsplans Inklusion geeignet wäre und wie man die Qualität sicherstellen wolle. Des Weiteren wundere er sich, dass es keine anderen, vielleicht ortsnäheren Anbieter gebe.

Herr Buchholz erläutert noch einmal den seit 2015 andauernden und vom Beirat für Menschen mit Behinderung angestoßenen Prozess, in dessen Verlauf trotz intensiver Recherche und Kontakten zu anderen Kommunen kein externer Dienstleister ermittelt werden konnte. Eher zufällig sei man auf die AfA aufmerksam geworden. Die Qualitätssicherung erfolge durch klare Vorgaben des Landkreises Nienburg über die Standards der Erarbeitung, der Dokumentation und des Endproduktes.

 

Frau Altmannberichtet, dass sich die SPD-Fraktion mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung getroffen habe. Der Beirat erwarte eine Inklusionsplanung, die sich an anderen Plänen ausrichte, beispielsweise dem „Kommunalen Aktionsplan Inklusion“ des Landkreises Hameln. Der Beirat für Menschen mit Behinderung halte es für ausreichend, wenn die Akteure vor Ort in Orientierung an bereits vorliegenden Plänen selbst einen Aktionsplan Inklusion erarbeiten würden. Die SPD-Fraktion und der Beirat für Menschen mit Behinderung seien in dem Zusammentreffen zu dem Schluss gekommen, dass es nicht notwendig sei, erhebliche finanzielle Mittel für die Beauftragung eines sozialwissenschaftlichen Instituts auszugeben. Die SPD-Fraktion schlage deshalb vor -wie in Hameln- mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe und der Organisation eines Workshops anzufangen und die Erstellung eines Aktionsplans Inklusion zu begleiten.

 

Her Klein gibt zu bedenken, dass es einen Beschluss des Ausschusses für Senioren, Gesundheit und Senioren gebe, der das Verfahren einer externen Vergabe vorsehe und die Mittel im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 15.000,00 € vorsehe. Herr Buchholz betont, dass der Fachbereich 31 die administrative Begleitung einer Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion mit seinen personellen Ressourcen nicht leisten könne. Dies sei der Grund für den Beschluss des nunmehr durch die Verwaltung angestrebten Verfahrens der Beauftragung eines Dritten gewesen. Wegen der auf absehbare Zeit nicht abzuschließenden Einführung des Bundesteilhabegesetzes und fehlender Stabsstellen im Fachbereich selbst, habe sich an dieser Situation nichts geändert.

 

Frau Altmann entgegnet, dass die Verwaltung auch mit der Beauftragung eines Instituts mit Vor- und Zuarbeiten gebunden wäre. Zudem seien die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung überall gleich. Aus diesem Grund hielte sie es für angemessen, dass der Antrag noch einmal in den Fraktionen beraten und dann in den nächsten Ausschuss erneut eingebracht werde. Alternativ könne bei Vorliegen einer entscheidungsreifen Vorlage auch der Kreisausschuss damit befasst werden.

 

Herr Klein merkt an, dass mit der Infragestellung des vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren beschlossenen Vorgehens und einer erneuten Diskussion darüber in jedem Fall die Erstellung des Aktionsplans Inklusion verzögert werde.

 

Die Vorsitzende Frau Feske formuliert den geänderten Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung gestellt wird.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung