Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Nettoinvestitionen werden für die Jahre 2019 bis 2027 auf 12 Mio. Euro im Jahr begrenzt.

 

  1. Den einzelnen Produktgruppen werden die in der Anlage ersichtlichen investiven Budgets zugewiesen, die innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung
    (jeweils Haushaltsjahr zuzügl. der zwei Folgejahre) einzuhalten sind bzw. ausgeglichen werden müssen.

 

  1. Sollte sich in der Planung ein Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser
    vorrangig für den Abbau der investiven Verschuldung zu verwenden.

 


Beratungsgang:

 

KVR Dachs stellt den Eckwertebeschluss für die mittel- bis langfristige Investitionsplanung anhand einer Präsentation vor. Das Investitionsvolumen stelle eine sehr grobe Schätzung der notwendigen Investitionen dar, die keine Kostensteigerung beinhalten würde. Würden alle Maßnahmen ungesteuert durchgeführt, stiegen die
Investitionskredite bis 2022 auf 128,5 Mio. Euro. Dies entspräche einer Verschuldung je Einwohner von 1.057,67 Euro, der Durchschnitt für Landkreise in Niedersachsen läge 2016 bei 372,58 Euro. Durch unterschiedliche Steuerungsmöglichkeiten müsste dieser Anstieg gebremst werden. Die Verwaltung schlage vor, die Nettoinvestitionen auf 12 Mio. Euro pro Jahr zu begrenzen und dieses durch einen Eckwertebeschuss zu untermauern. Die Budgets der einzelnen Produktgruppen wären aus den durchschnittlichen Investitionen der Vergangenheit ermittelt, bereits bekannte Veränderungen wären berücksichtigt.

KTA Bergmann-Kramer bemerkt, dass die Annahmen in der Planung sehr optimistisch dargestellt seien. Er stellt klar, dass einige Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten, wenn die Mittel nicht zur Verfügung ständen.

KTA Prüfer entgegnet, die Annahmen dürften jedoch nicht zu pessimistisch gesehen werden. Eine Nachsteuerung wäre jederzeit möglich. Es sei sinnvoll, einen Plan zu haben und nicht nur einfach  drauf los zu wirtschaften.

KTA Hille erklärt, dass Synergien im Bereich Liegenschaften betrachtet werden müssten. Auch müssten die Budgets höher angesetzt werden, da die Kosten steigen würden. Die Kreisumlage hätte auf dem alten Wert festgelegt werden müssen, um eine Rücklage für Investitionen zu bilden. Ferner müsse die Kreisschulbaukasse entsprechend angepasst und eine Sonderumlage für die FTZ erhoben werden, da die Kommunen die FTZ auch nutzen würden.

KTA Leseberg stellt fest, dass eine Erhöhung der Kreisumlage nicht die Lösung für das Problem sei. Auch die Kommunen hätten in Zukunft größere Aufgaben zu bewältigen. Der Eckwertebeschluss sei sinnvoll, er würde eine Leitlinie der Politik darstellen. Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) müssten mit betrachtet werden. Dabei wäre jedoch zu beachten, dass die Kosten der Investitionen auf die nächste Generation verlagert würden. Man müsse auch mal den Mut haben, sich von einem Projekt zu verabschieden.

KTA Schnitzler sieht den Eckwertebeschluss als Einstieg, um in allen Ebenen zu sparen und ggf. Maßnahmen zu verschieben.

KTA Bergmann-Kramer gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion dem Beschluss zustimmen werde.

Landrat Kohlmeier berichtet, dass diese Diskussion das wiederspiegelt, was die Verwaltung umgetrieben hätte. Hier sei ein Gesamtplan aufgestellt, in den Ausschüssen würden Maßnahmen sonst nur vereinzelt dargestellt. Wenn die Jahresergebnisse besser ausfielen, solle die Kreisumlage nicht gesenkt, sondern die Schulden verringert werden. Klare Spielregeln würden der Politik und den Kommunen helfen, perspektivisch solide und transparente Entscheidungen zu treffen. Mit Hilfe der Stellschrauben müsse auf Änderungen reagiert werden. Drittmittel müssten intensiv geprüft werden. Die Festlegung der Standards sei ein großes Thema, so müsse geprüft werden, was wirklich erforderlich wäre, um die Aufgabe zu erfüllen. Die Gesamtschau werde bei der Disziplinierung helfen. Im Dialog mit der Genehmigungsbehörde seien Fragen zur Leistungsfähigkeit des Landkreises und zum Schuldenstand zu klären.

KTA Linderkamp stellt dar, dass hier ein Systemwechsel stattfände. In einem dynamischen System wären die Verhältnisse änderbar. Der Beschluss gäbe der Verwaltung und der Politik Sicherheit.

KTA Hille stellt den Antrag, in der Beschlussvorlage Nummer 3 das Wort „vorrangig“ durch „ausschließlich“ zu ersetzen, ferner das Volumen auf 12,66 Mio. Euro zu erhöhen. Dies ergäbe sich aus den zu ändernden Ansätzen bei einzelnen Produktgruppen.

KTA Bergmann-Kramer stellt fest, dass es an der Selbstbeschränkung fehle, wenn bereits in der ersten Sitzung ein höheres Volumen festgelegt würde.

KTA Linderkamp fehlen die Deckungsvorschläge für die zusätzlichen Mittel.

KVOR Rötschke erläutert, dass der Eckwertebeschuss eine Orientierung für die Ausschüsse darstelle. Die Budgets würden aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre errechnet. 50% der Investitionen fänden im Hochbau statt. Die Möglichkeit, Maßnahmen im Rahmen von ÖPP umzusetzen, müsse in Ruhe betrachtet werden. Anpassungen des Eckwertebeschlusses seien ggf. notwendig, insbesondere wenn sich die wirtschaftliche Situation verschlechtern würde. Neben den Finanzmitteln müsse auch das Personal für die Umsetzung vorhanden sein. Die Diskussionen in den Fachausschüssen würden anspruchsvoller.

 

Antrag:      Sollte sich in der Planung ein Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser ausschließlich für den Abbau der investiven Verschuldung zu verwenden.

Mit Stimmenmehrheit:   1 JA-Stimme      10 Nein-Stimmen  0 Enthaltungen

 

Antrag:      Die Nettoinvestitionen werden für die Jahre 2019 bis 2027 auf 12,66 Mio. Euro im Jahr begrenzt.

Mit Stimmenmehrheit:   1 JA-Stimme      9 Nein-Stimmen    1 Enthaltungen

 

Der Ausschuss für Finanzen und Personal fasst sodann mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den genannten Beschluss.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    10 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimme