Sitzung: 11.06.2018 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/103
- Die Nettoinvestitionen werden für die
Jahre 2019 bis 2027 auf 12 Mio. Euro im Jahr begrenzt.
- Den einzelnen Produktgruppen werden die
in der Anlage ersichtlichen investiven Budgets zugewiesen, die innerhalb
der mittelfristigen Finanzplanung
(jeweils Haushaltsjahr zuzügl. der zwei Folgejahre) einzuhalten sind bzw. ausgeglichen werden müssen.
- Sollte sich in der Planung ein
Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser
vorrangig für den Abbau der investiven Verschuldung zu verwenden.
Beratungsgang:
KVR
Dachs stellt den Eckwertebeschluss
für die mittel- bis langfristige Investitionsplanung anhand einer Präsentation
vor. Das Investitionsvolumen stelle eine sehr grobe Schätzung der notwendigen
Investitionen dar, die keine Kostensteigerung beinhalten würde. Würden alle
Maßnahmen ungesteuert durchgeführt, stiegen die
Investitionskredite bis 2022 auf 128,5 Mio. Euro. Dies entspräche
einer Verschuldung je Einwohner von 1.057,67 Euro, der Durchschnitt für
Landkreise in Niedersachsen läge 2016 bei 372,58 Euro. Durch unterschiedliche
Steuerungsmöglichkeiten müsste dieser Anstieg gebremst werden. Die Verwaltung
schlage vor, die Nettoinvestitionen auf 12 Mio. Euro pro Jahr zu
begrenzen und dieses durch einen Eckwertebeschuss zu untermauern. Die Budgets
der einzelnen Produktgruppen wären aus den durchschnittlichen Investitionen der
Vergangenheit ermittelt, bereits bekannte Veränderungen wären berücksichtigt.
KTA
Bergmann-Kramer bemerkt, dass die Annahmen
in der Planung sehr optimistisch dargestellt seien. Er stellt klar, dass einige
Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten, wenn die Mittel nicht zur Verfügung
ständen.
KTA
Prüfer entgegnet, die Annahmen dürften
jedoch nicht zu pessimistisch gesehen werden. Eine Nachsteuerung wäre jederzeit
möglich. Es sei sinnvoll, einen Plan zu haben und nicht nur einfach drauf los zu wirtschaften.
KTA
Hille erklärt, dass Synergien im
Bereich Liegenschaften betrachtet werden müssten. Auch müssten die Budgets
höher angesetzt werden, da die Kosten steigen würden. Die Kreisumlage hätte auf
dem alten Wert festgelegt werden müssen, um eine Rücklage für Investitionen zu
bilden. Ferner müsse die Kreisschulbaukasse entsprechend angepasst und eine
Sonderumlage für die FTZ erhoben werden, da die Kommunen die FTZ auch nutzen
würden.
KTA
Leseberg stellt fest, dass eine
Erhöhung der Kreisumlage nicht die Lösung für das Problem sei. Auch die
Kommunen hätten in Zukunft größere Aufgaben zu bewältigen. Der
Eckwertebeschluss sei sinnvoll, er würde eine Leitlinie der Politik darstellen.
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) müssten mit betrachtet werden. Dabei
wäre jedoch zu beachten, dass die Kosten der Investitionen auf die nächste
Generation verlagert würden. Man müsse auch mal den Mut haben, sich von einem
Projekt zu verabschieden.
KTA
Schnitzler sieht den
Eckwertebeschluss als Einstieg, um in allen Ebenen zu sparen und ggf. Maßnahmen
zu verschieben.
KTA
Bergmann-Kramer gibt bekannt, dass
die CDU-Fraktion dem Beschluss zustimmen werde.
Landrat
Kohlmeier berichtet, dass diese
Diskussion das wiederspiegelt, was die Verwaltung umgetrieben hätte. Hier sei
ein Gesamtplan aufgestellt, in den Ausschüssen würden Maßnahmen sonst nur
vereinzelt dargestellt. Wenn die Jahresergebnisse besser ausfielen, solle die
Kreisumlage nicht gesenkt, sondern die Schulden verringert werden. Klare
Spielregeln würden der Politik und den Kommunen helfen, perspektivisch solide
und transparente Entscheidungen zu treffen. Mit Hilfe der Stellschrauben müsse auf
Änderungen reagiert werden. Drittmittel müssten intensiv geprüft werden. Die
Festlegung der Standards sei ein großes Thema, so müsse geprüft werden, was
wirklich erforderlich wäre, um die Aufgabe zu erfüllen. Die Gesamtschau werde
bei der Disziplinierung helfen. Im Dialog mit der Genehmigungsbehörde seien
Fragen zur Leistungsfähigkeit des Landkreises und zum Schuldenstand zu klären.
KTA
Linderkamp stellt dar, dass hier ein
Systemwechsel stattfände. In einem dynamischen System wären die Verhältnisse
änderbar. Der Beschluss gäbe der Verwaltung und der Politik Sicherheit.
KTA
Hille stellt den Antrag, in der
Beschlussvorlage Nummer 3 das Wort „vorrangig“ durch „ausschließlich“ zu
ersetzen, ferner das Volumen auf 12,66 Mio. Euro zu erhöhen. Dies ergäbe
sich aus den zu ändernden Ansätzen bei einzelnen Produktgruppen.
KTA
Bergmann-Kramer stellt fest, dass es
an der Selbstbeschränkung fehle, wenn bereits in der ersten Sitzung ein höheres
Volumen festgelegt würde.
KTA
Linderkamp fehlen die
Deckungsvorschläge für die zusätzlichen Mittel.
KVOR
Rötschke erläutert, dass der
Eckwertebeschuss eine Orientierung für die Ausschüsse darstelle. Die Budgets würden
aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre errechnet. 50% der
Investitionen fänden im Hochbau statt. Die Möglichkeit, Maßnahmen im Rahmen von
ÖPP umzusetzen, müsse in Ruhe betrachtet werden. Anpassungen des
Eckwertebeschlusses seien ggf. notwendig, insbesondere wenn sich die
wirtschaftliche Situation verschlechtern würde. Neben den Finanzmitteln müsse
auch das Personal für die Umsetzung vorhanden sein. Die Diskussionen in den
Fachausschüssen würden anspruchsvoller.
Antrag: Sollte
sich in der Planung ein Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser ausschließlich für den Abbau der
investiven Verschuldung zu verwenden.
Mit Stimmenmehrheit: 1 JA-Stimme 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Antrag: Die
Nettoinvestitionen werden für die Jahre 2019 bis 2027 auf 12,66 Mio. Euro im Jahr begrenzt.
Mit Stimmenmehrheit: 1 JA-Stimme 9 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen
Der Ausschuss für
Finanzen und Personal fasst sodann mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den
genannten Beschluss.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme