Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Mit den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Landschaftsschutzgebiets-verordnung, der Übersichtskarte, der Verordnungskarte und der Begründung zur Landschaftsschutzgebietsverordnung wird das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Münchehägener Forst“ (LSG-NI 72) eingeleitet.

 


Beratungsgang:

 

Kreisamtfrau Müller erläutert den Sachverhalt.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Dr. Thijsen teilt mit, dass der NABU es begrüßen würde, wenn statt eines LSG ein NSG ausgewiesen wird. Sie erkundigt sich weiterhin, ob es nicht möglich ist, dass zu 100% standortgerechte heimische Baum- und Straucharten eingesetzt werden.

 

Kreisamtfrau Müller berichtet, dass der Landkreis Schaumburg plant, seinen Teil des Vogelschutzgebietes (ca. 4.100 ha) durch ein Landschaftsschutzgebiet zu sichern. Für die 38 ha im Landkreis Nienburg/Weser mache daher eine NSG-Ausweisung wenig Sinn und könne auch nicht mit den hier zu schützenden Arten gerechtfertigt werden.

 

Die im Verordnungsentwurf 80%-Regelung gehe bereits über die Vorgaben des Walderlasses hinaus. Normalerweise handelt es sich hier um eine Einschränkung der Forstwirtschaft die nur bei Lebensraumtypen zwingend in den Verordnungsentwurf aufzunehmen ist. Nur durch die intensiven Gespräche mit den Landesforsten und der Stadt Rehburg-Loccum konnte diese Vorgabe mitaufgenommen werden. Eine 100%-Regelung würde nicht mitgetragen werden.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen ergänzt, dass die Lebensraumansprüche der Spechte auch keine 100%-Regelung rechtfertigen würden.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Dr. Thijsen fordert den Schutz von besetzten Horsten (z. B. See- oder Fischadler) sicherzustellen. Worauf Landschaftsarchitekt Gänsslen entgegnet, dass im Rahmen von Einzelanordnungen, gestützt auf das Artenschutzrecht, dieses erfolgen kann und entsprechende Schilder im Umkreis von besetzten Horsten aufgestellt werden können. Da aktuell keine besetzten Horste auf Seiten des Landkreis Nienburg/Weser bekannt sind, kann, anders als beim NSG „Liebenauer Gruben“ (wiederkehrend besetzter Fischadlerhorst) keine Markierung der Schutzzone in der Verordnungskarte erfolgen.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Dr. Thijsen meint, dass die Jagd auf Federwild eingeschränkt werden sollte, insbesondere Waldschnepfen sollten geschützt werden.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen weist darauf hin, dass ein pauschales Verbot der Federwildjagd aufgrund der hier zu schützenden wertbestimmenden Specht- Arten nicht gerechtfertigt ist, anders als bei der Domäne Stolzenau/Leese, wo das Verbot der Federwildjagd zielführend war um eine Beruhigung der Wasserfläche zu erreichen und damit unnötige Störungen der zu schützenden, an Wasserflächen gebundenen,  Vogelwelt vermieden werden.

 

KTA Dralle äussert sich dahingehend, dass die Waldschnepfe zuhauf dort herumläuft, sie steht nicht im Fokus der Jäger. Die Gefährdung der Waldschnepfe geht nicht von den Jägern aus.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.