Sitzung: 27.06.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/153
Beschluss:
Mit
den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Landschaftsschutzgebiets-verordnung,
der Übersichtskarte, der Verordnungskarte und der Begründung zur
Landschaftsschutzgebietsverordnung wird das offizielle Beteiligungsverfahren
zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Münchehägener Forst“ (LSG-NI 72)
eingeleitet.
Beratungsgang:
Kreisamtfrau Müller erläutert den Sachverhalt.
Das Mitglied mit
beratender Stimme Dr. Thijsen teilt mit, dass der NABU es begrüßen würde, wenn
statt eines LSG ein NSG ausgewiesen wird. Sie erkundigt sich weiterhin, ob es
nicht möglich ist, dass zu 100% standortgerechte heimische Baum- und
Straucharten eingesetzt werden.
Kreisamtfrau Müller berichtet, dass der Landkreis Schaumburg plant, seinen
Teil des Vogelschutzgebietes (ca. 4.100 ha) durch ein Landschaftsschutzgebiet
zu sichern. Für die 38 ha im Landkreis Nienburg/Weser mache daher eine
NSG-Ausweisung wenig Sinn und könne auch nicht mit den hier zu schützenden
Arten gerechtfertigt werden.
Die im Verordnungsentwurf
80%-Regelung gehe bereits über die Vorgaben des Walderlasses hinaus.
Normalerweise handelt es sich hier um eine Einschränkung der Forstwirtschaft
die nur bei Lebensraumtypen zwingend in den Verordnungsentwurf aufzunehmen ist.
Nur durch die intensiven Gespräche mit den Landesforsten und der Stadt
Rehburg-Loccum konnte diese Vorgabe mitaufgenommen werden. Eine 100%-Regelung
würde nicht mitgetragen werden.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen ergänzt, dass die
Lebensraumansprüche der Spechte auch keine 100%-Regelung rechtfertigen würden.
Das Mitglied mit
beratender Stimme Dr. Thijsen fordert den Schutz von besetzten Horsten (z.
B. See- oder Fischadler) sicherzustellen. Worauf Landschaftsarchitekt
Gänsslen entgegnet, dass im Rahmen von Einzelanordnungen, gestützt auf das
Artenschutzrecht, dieses erfolgen kann und entsprechende Schilder im Umkreis
von besetzten Horsten aufgestellt werden können. Da aktuell keine besetzten
Horste auf Seiten des Landkreis Nienburg/Weser bekannt sind, kann, anders als
beim NSG „Liebenauer Gruben“ (wiederkehrend besetzter Fischadlerhorst) keine
Markierung der Schutzzone in der Verordnungskarte erfolgen.
Das Mitglied mit
beratender Stimme Dr. Thijsen meint, dass die Jagd auf Federwild eingeschränkt
werden sollte, insbesondere Waldschnepfen sollten geschützt werden.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen weist darauf hin, dass ein
pauschales Verbot der Federwildjagd aufgrund der hier zu schützenden
wertbestimmenden Specht- Arten nicht gerechtfertigt ist, anders als bei der
Domäne Stolzenau/Leese, wo das Verbot der Federwildjagd zielführend war um eine
Beruhigung der Wasserfläche zu erreichen und damit unnötige Störungen der zu
schützenden, an Wasserflächen gebundenen, Vogelwelt vermieden werden.
KTA Dralle äussert sich dahingehend, dass die Waldschnepfe
zuhauf dort herumläuft, sie steht nicht im Fokus der Jäger. Die Gefährdung der
Waldschnepfe geht nicht von den Jägern aus.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0
Enthaltungen.