Der Kreistag erklärt den Landkreis zum „FrackingFreienLandkreis Nienburg“. Er erweitert damit seine Resolution vom 06.07.2012 und spricht sich für ein sofortiges, unbefristetes Verbot sämtlicher Formen von Fracking aus. Der Landkreis Nienburg wird damit Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem Protest gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland als „Frackingfreie Gemeinden“ gemeinsam Ausdruck verleihen.

 


Beratungsgang:

 

KTA Kretschmer legt dar, der Kreistag solle den Landkreis Nienburg zum frackingfreien Landkreis erklären und sich so mit anderen Landkreisen solidarisieren. Bereits 2012 habe es eine Resolution gegeben, die Rechtslage habe sich 2016 jedoch geändert. Niedersachsen sei Erdgasförderland Nummer 1 in Deutschland. Auch der Landkreis Nienburg sei betroffen. Fracking sei höchstgefährlich und könne die Lebensgrundlagen der hier lebenden Menschen zerstören. Die Folgen seien irreparabel. Fracking leiste mit 0,8 % nur einen sehr geringen Beitrag zur Energieversorgung. Sie beantrage namentliche Abstimmung.

 

KTA Heineking erklärt, für seine Fraktion bei der Bewertung zu einem anderen Ergebnis gekommen zu sein. Niedersachsen sei nach wie vor auf die Erdöl- und Erdgasförderung angewiesen. Seit der Resolution 2012 habe sich vieles zum Positiven verändert. Fracking gänzlich zu verbieten, halte er für den falschen Weg.  Die aktuelle Gesetzgebung reiche seiner Meinung nach aus. Die CDU-Fraktion werde die Resolution daher ablehnen.

 

KTA Harms-Hentschel führt aus, sie habe noch keine Argumente gehört, die gegen die Resolution sprechen würden. Eine Landkarte Niedersachsens sehe aufgrund der vielen Fracking-Projekte aus wie ein „Schweizer Käse“. Daher dürfe das Thema nicht aufgeschoben werden. Von der Resolution könne ein wichtiges Signal des Kreistags ausgehen.

 

KTA Linderkamp hinterfragt, ob die Resolution ein geeignetes Mittel sei. Der Landkreis habe gar keine Zuständigkeit für das Bergrecht. Insofern sei das eine Frage der Bundesgesetzgebung. Der Landkreis werde im Verfahren ggfs. als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es dürfe auch kein falscher Rechtsschein erweckt werden, da die Resolution keine Bindungswirkung entfalte. Daher werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

 

KTA Hille hinterfragt die Rolle der SPD-Fraktion, die 2012 die Resolution noch mitgetragen habe, obwohl auch diese keine rechtliche Bindung gehabt habe. Die Resolution von 2012 halte er für ausreichend. Eine weitere Verschärfung sei nicht angezeigt. Im Übrigen kritisiere er die von der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ organisierte Diskussionsveranstaltung, an der er teilgenommen habe. Eine Diskussion sei dort gar nicht erwünscht gewesen. Seine Fraktion werde die Resolution nicht mittragen.

 

KTA Leseberg ist der Meinung, die Resolution sei nur sinnvoll, wenn sie einstimmig verabschiedet werde. Es wäre daher nach der sich abzeichnenden ablehnenden Haltung der Kreistagsfraktionen der bessere Weg gewesen, die Resolution dem Kreistag nicht mehr zur Beschlussfassung vorzulegen. Nun gehe ein verheerendes Signal davon aus. Seine Fraktion werde sich daher enthalten.

 

KTA Ó Torain erklärt, seine Fraktion lehne den kommerziellen Einsatz des Frackings zur Erdöl- und Erdgasförderung ab, solange die Energieversorgung Deutschlands anderweitig sichergestellt sei. Die endgültige Entscheidung über den Einsatz der Fracking-Technik an geeigneten Standorten solle letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gefällt werden.

 

KTA Harms-Hentschel erklärt, ihrer Gruppe gehe es nicht um Wahlkampf. Es gebe wissenschaftliche Belege für die schädliche Wirkung von Fracking.

 

Stellv. Landrätin Altmann erwidert, die Resolution aus 2012 habe Bestand. Ihre Fraktion habe mitnichten die Meinung geändert. Kein Kreistagsmitglied der Mehrheitsfraktionen wünsche sich Fracking.

 

KTA Werner führt aus, es gebe keinen erneuerbaren Energieträger, der vollkommen sicher sei. Es solle endlich wissensbasiert diskutiert werden. Die Resolution sei damals beschlossen worden. Der Antrag der Gruppe sei Effekthascherei.

 

KTA Kretschmer zeigt sich erstaunt über die Argumente. Die Pressemitteilung von stellv. Landrat Beermann erweckten einen falschen Eindruck. Die Unternehmen würden alles tun, um Probebohrungen in tiefen Gesteinsschichten zu ermöglichen. Der ganze Landkreis sei zum Beispiel durch Bohrschlamm und Lagerstättenwasser verseucht. Die Resolution aus 2012 sei nur ein Kompromiss gewesen. Sie finde es schlimm, dass der Deutsche Bundestag solche Technologien fördere.

 

Stellv. Landrat Beermann erklärt, er wolle die teils emotional geführte Debatte wieder versachlichen. Die Überschrift seiner Pressemitteilung habe gelautet: „Fracking wird stärker reglementiert.“ Insofern sei die Behauptung, er habe erklärt, Fracking werde erlaubt, unwahr und er bitte solche Aussagen zu unterlassen. Es sei im Übrigen zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking zu unterscheiden. Die Resolution aus 2012 sei ausreichend und für die Zukunft bindend.

 

KTA Höper sieht nur einen Grund für den Antrag der Gruppe. Es handele sich lediglich um Werbung für eine Partei. Er könne dem Antrag daher nicht zustimmen. Die Behauptung, in seiner Heimatgemeinde Rodewald bestehe ein Zusammenhang zwischen der Erdölförderung und einer Häufung von Blutkrebsfällen, weise er angesichts der Untersuchungsergebnisse entschieden zurück. Das Verhalten der Gruppe halte er vor diesem Hintergrund für ehrenrührig.

 

KTA Ó Torain führt aus, Niedersachsen sei nur eines von 16 Bundesländern. Vom Deutschen Bundestag, in dem Abgeordnete aller Bundesländer vertreten seien, könne nicht erwartet werden, auf die Belange Niedersachsens Rücksicht zu nehmen.

 

KTA Völlers erklärt, der Föderalismus sei grundsätzlich zu begrüßen. Sie treffe im Deutschen Bundestag als Abgeordnete Entscheidungen für ganz Deutschland, nicht nur für Niedersachsen oder gar für ihren Wahlkreis.

 

KTA Harms-Hentschel erklärt, sie weise den Vorwurf der Ehrenrührigkeit massiv zurück.

 

 

 

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird mit 9 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    7 Ja-Stimmen       27 Nein-Stimmen     3 Enthaltungen