Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Höper fragt an, wer für Schuleingangsuntersuchungen an Grundschulen zuständig sei.

 

KTA Höltke entgegnet, dass prinzipiell die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und den Kindergärten zuständig seien. Das letzte Wort hätten aber die Schulleitungen.

 

KTA Höper fragt, wieso es keine einheitlichen Standards gäbe.

 

Erster Kreisrat Klein führt aus, dass dies in der Zuständigkeit der Landesschulbehörde liege.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig