Sitzung: 12.06.2018 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KTA Höper fragt an, wer für
Schuleingangsuntersuchungen an Grundschulen zuständig sei.
KTA Höltke entgegnet, dass prinzipiell die
Schulleitungen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und den Kindergärten
zuständig seien. Das letzte Wort hätten aber die Schulleitungen.
KTA Höper fragt, wieso es keine einheitlichen
Standards gäbe.
Erster
Kreisrat Klein führt aus,
dass dies in der Zuständigkeit der Landesschulbehörde liege.
Beratungsergebnis:
Einstimmig