Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2018/075/1
Beratungsgang:
Kreisstraßenmanager
Sangmeister trägt vor, dass im
letzten Jahr die eigentlich erfreuliche Nachricht verkündet wurde, dass
zusätzliche Unterhaltungsmittel in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung gestellt
worden seien.
Nach bisheriger Abstimmung
mit dem Rechnungsprüfungsamt würden Maßnahmen, die über die gesamte
Fahrbahnbreite und einen Abschnitt von mehr als 100 m Läge reichten - auch wenn
nur eine Schicht eingebaut werden würde - dem investiven Bereich zugeordnet.
Für einen sinnvollen Einsatz der zusätzlich bereitgestellten 500.000,00 € würde
die Beachtung dieser Vorgaben eine Herausforderung darstellen.
Ende 2017 seien sowohl
diverse geplante als auch zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen öffentlich
ausgeschrieben worden, deren Umsetzung in 2018 erfolgen solle. In dieser
Ausschreibung seien 5 zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen (K 40, K 45, K 41, K
4, K 34) mit einem Kostenumfang von rd. 291.252,00 € enthalten.
2018 sei die Ausschreibung
der restlichen geplanten und zusätzlichen Maßnahmen vorgenommen worden. Bei
dieser Ausschreibung seien zum ersten Mal die extremen Hochpreise aufgetreten.
Die in der Ausschreibung enthaltenen 3 zusätzlichen Unterhaltungsmaßnahmen (K
39, K 38, K 59) würden zusammen einen Anteil von rd. 522.700,00 € der
Gesamtvergabesumme ausmachen. Die gesonderte Ausschreibung der
Bankettschälarbeiten sei mit 207.500,00 € aber um 56.500 € niedriger ausgefallen,
als geplant.
Kosten für zusätzliche Instandsetzungs- und
Unterhaltungsmaßnahmen:
Vergabe 2017/Ausführung
2018 |
291.252 € |
K 40, K 45, K 41, K 4, K 34 |
Vergabe 2018/Ausführung
2018-2019 |
522.700 € |
K 39, K 38, K 59 |
Vergabesumme zusätzliche Maßnahmen |
813.952
€ |
|
Einsparung |
- 56.500 € |
Bankettschälarbeiten |
zusätzlich bereitgestellte Mittel
2018 |
-
500.000 € |
|
Vorbelastung Haushalt 2019 durch zusätzliche
Maßnahmen |
257.452 € |
(Grund: Hochpreise wegen Auslastung
Firmen) |
Damit seien durch die
unvorhersehbar hohen Ausschreibungsergebnisse quasi im Vorgriff rd. 260.000 €
auf das Haushaltsjahr 2019 verschoben worden.
Bei einer Aufhebung der
Ausschreibung und anschließender erneuter Ausschreibung würde das Ergebnis nach
seiner Einschätzung nicht günstiger ausfallen sondern käme voraussichtlich eher
um 20 % bis 30 % teurer. Selbst bei Ausschreibungen für größere
Instandsetzungsmaßnahmen würde in letzter Zeit manchmal nur ein Angebot abgegeben
werden. Insbesondere für kleinere Maßnahmen bedeute dieses eine unbezahlbare
Preissteigerung.
Die Maßnahmen aus 2018 sollten
aber auf jeden Fall abgewickelt werden.
FDL Witt erläutert, dass die Problematik in der Zusammenlegung
wirtschaftlicher Abschnitte liegen würde. Die eingangs erläuterte langjährig
praktizierte Regelung zur Abgrenzung von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
könne heute nicht mehr Grundlage für eine wirtschaftliche Umsetzung von
Maßnahmen sein. Es sei keine gesetzliche Festlegung für diese Regelung zu
finden. Damit auch eine wirtschaftliche Umsetzung längerer Abschnitte als Unterhaltungsmaßnahme
erfolgen könnte, solle über dieses Thema eine Besprechung mit dem Rechnungsprüfungsamt
stattfinden. Auch beim Landkreis Diepholz würde dieses anders gehandhabt (nur
Deckschicht = Instandsetzung, nicht investiv).
KTA Meyer führt aus, dass eine Kleingliederigkeit mit vielen
kleinen Baustellen zu erheblich höheren Kosten z. B. bei der Verkehrssicherung
führen würde, die insbesondere bei diesen kleineren Maßnahmen bis zu 40 % der
Gesamtsumme ausmachen könnten. Mehrkosten seien zudem allgemein auch bereits
seit längerer Zeit für die vorgeschriebene Entsorgung von belastetem Material
zu verzeichnen. Eine Baustelle müsse Sinn machen.
KTA Hille bittet darum, die Präsentation hinsichtlich der
Instandsetzungsmaßnahmen dem Protokoll beizufügen.
BD Wehr möchte wissen, welche Maßnahmen für die 260.000 €
ausgeführt werden sollen.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister antwortet, dass dafür die
Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge der K 38 Nendorf-Bruchhagen und ein Teil der K
39 Kreisgrenze – Darlaten ausgeführt werden sollten. Die Firma habe wegen der
hohen Arbeitsauslastung keine Bedenken.
KTA Plate wundert sich, dass die Absprachen hinsichtlich der
Abgrenzung zwischen Investitionsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen mit den
Rechnungsprüfungsämtern der einzelnen Landkreise unterschiedlich sei. Man müsse
evtl. überlegen, ob für 2019 eine Aufstockung der Unterhaltungs- und
Instandsetzungsmittel erforderlich sei.
KTA Hustedt stellt ebenfalls fest, dass für die geplanten Maßnahmen
bei dieser Preisentwicklung mehr Geld erforderlich sei.
FDL Witt erklärt, dass früher rd. 1 Mio. Euro jährlich für die
Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen bereitgestellt worden seien,
während 2017 dieser Betrag schon auf gut 1,7 Mio. Euro erhöht worden sei.
KTA Hille fragt, ob unter Zugrundelegung des
Eckwertebeschlusses die Mittel für die einzelnen Fachbereiche wohl ausreichend
seinen. Anlässlich dieser Beschlussfassung habe die CDU-Fraktion damals die
Bereitstellung weiterer Mittel abgelehnt und jetzt solle über eine Erhöhung
nachgedacht werden.
FDL Witt führt aus, dass der Eckwertebeschluss ab 2019 für das
Produkt Kreisstraßen mit einem Budget von netto 1,1 Mio. Euro lediglich den
Bereich Investitionen abdecke, nicht den Bereich Unterhaltung und
Instandsetzung.
BD Wehr bestätigt, dass es unterschiedliche Sicht- und
Handlungsweisen hinsichtlich der Abgrenzung von Investitionen und
Instandsetzungen z. B bei den Landkreisen Nienburg/Weser und Diepholz gäbe.
Dies wäre darauf zurückzuführen, dass es keine nachvollziehbaren gesetzlichen
Grundlagen hierfür gäbe. Früher hätten keine Unterhaltungsmittel in dieser Höhe
zur Verfügung gestanden, so dass die damalige haushälterische Auffassung des
Rechnungsprüfungsamtes zu der bestehenden Abgrenzung geführt habe. Heute sei
die Pro-Kopf-Verschuldung höher. Es müsse dringend ein Gespräch mit dem
Rechnungsprüfungsamt gesucht werden, um eine neue Definition für die Abgrenzung
zu finden. Durch das PMS würden die Grundlagen festgelegt, für welche Strecken
Unterhaltungsarbeiten oder aber Investitionsmaßnahmen erforderlich seien.
KTA Plate äußert sich zu der Wortmeldung von KTA Hille
dahingehend, dass es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht abzusehen gewesen
sei, dass es zu derartig hohen Preissteigerungen kommen würde.
Anlagen:
- Anlage 1: Präsentation Instandsetzungsmaßnahmen