Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister teilt mit, dass für Ausschreibungen keine Kostenschätzung sondern eine Kostenberechnung aufgestellt werden würde. Hierbei habe bisher die Zugrundelegung des mittleren Preisniveaus immer gepasst. Auch in den anderen Geschäftsbereichen würde man so vorgehen.

 

Aufgrund der neuesten Erfahrungen hinsichtlich der erheblichen Kostensteigerungen hätte er einen Preisspiegel gebildet, der im Wesentlichen die Kosten für Asphaltarbeiten enthalten würde.

 

Kreisrat Hoffmann verlässt um 15:40 Uhr die Sitzung.

 

Hiermit wolle er feststellen, wie hoch aktuell die durchschnittlichen Kosten für eine Tonne Asphalt seien und wie sich die Nebenkosten entwickelt hätten.

 

Im Ergebnis habe sich herausgestellt, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit rd. 5 % der Gesamtkosten in etwa konstant geblieben seien. Die Kosten für die Verkehrssicherung seien aber inzwischen ein Problem. Hierfür würden hohe Kosten entstehen, weil auch bei kleineren Maßnahmen wie z. B. Markierungsarbeiten Vollsperrungen erforderlich wären, was Kosten für Umleitungsbeschilderungen usw. zur Folge haben würde.

 

Bei seiner Auswertung habe sich herausgestellt, dass bei Baumaßnahmen an Fahrbahnen im Mittel rd. 14 – 24 % der Gesamtkoten für die Verkehrssicherung gezahlt werden müssten. Für Baumaßnahmen an Radwegen betrüge dieser Anteil rd. 16 - 33 % obwohl hierfür keine Vollsperrungen erforderlich würden.

 

Der Einheitspreis für den Asphalteinbau pro Tonne habe 2017 noch durchschnittlich 295 € betragen, nur 4 Monate später müssten in 2018 bereits 578 € gezahlt werden.

 

Insbesondere bei einer kleineren Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme im Zuge der K 29 beliefe sich der Anteil für Verkehrssicherung auf 46 %. Anders sei es bei einer größeren Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme im Zuge K 39 ausgefallen, wo dieser Anteil mit 7 % wesentlich niedriger lag und dafür mehr Geld auf die Straße entfallen sei.

 

Bei einem Vergleich der Jahre 2017 und 2018 seien die Kosten für die Baustelleneinrichtung/Verkehrssicherung um 171 % bei Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen und um 206 % bei Radweginstandsetzungsmaßnahmen gestiegen. Bei den Kosten für Asphalt habe sich der Preis gegenüber dem Vorjahr um 195 % bei den Fahrbahnen und um 251 % bei den Radwegen erhöht. Solche Preissteigerungen hätten nicht erwartet und somit auch nicht kalkuliert werden können.

 

Aufgrund dieser Erfahrungen habe man bei den aktuellen Ausschreibungen bereits die Bauausführung bis zum 30.06.2019 vorgegeben, in der Hoffnung, dass die Preise dann etwas günstiger ausfallen würden. Beim Landkreis Diepholz habe man unter diesem Aspekt sogar Aufträge mit 12 Monaten zwischen Auftragserteilung und Baubeginn und somit rd. 1,5 Jahren bis zum Bauzeitende ausgeschrieben.

 

KTA Kaltofen fragt sich, wo der Zug wohl hingehen würde. Irgendwann seien die Kosten nicht mehr bezahlbar.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister geht davon aus, dass der Investitionshochlauf sich wieder abschwächen würde.

 

BD Wehr spricht sich dafür aus, mit dem Rechnungsprüfungsamt zu sprechen, ob größere Abschnitte bei den Instandsetzungsmaßnahmen ausgeschrieben werden könnten, da bei den Ausschreibungsergebnissen von 2018 zu sehen sei, dass insbesondere bei kleineren Maßnahmen vergleichsweise höhere Kosten für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung entstehen würden.

 

KTA Meyer stellt fest, dass diese Entwicklung weit über allgemeine Preissteigerungen hinausgehen würde. Dieser „Mitnahmeeffekt“ für höhere Preise sei auch in anderen Bereichen wie beispielsweise dem Hochbau festzustellen. Er habe die Hoffnung, dass Herr Sangmeister Recht behielte und sich die Erhöhungen wieder relativieren würden.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister plant, in 2019 weniger Instandsetzungsmaßnahmen auf unterschiedlichen Kreisstraßen auszuführen und stattdessen mehrere Abschnitte auf einer Strecke, z. B. der K 34, auszuführen, um die Kosten für die Verkehrssicherung niedrig zu halten und dafür mehr Mittel in die Bauausführung zu stecken.

 

Ein eklatantes Beispiel für die Kostensteigerungen sei auch die Fahrbahnerneuerungsmaßnahme im Zuge der K 38 in der OD Nendorf bzw. Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme Nendorf – Bruchhagen. Hier habe nur ein zuverlässiger Bieter ein Angebot abgegeben. Während der geschätzte Auftragswert bei 535.000 € gelegen habe, habe die Vergabesumme für die gleiche Leistung 655.000 € ergeben. Die Gemeinde Stolzenau und der Kreisverband für Wasserwirtschaft seien darüber hinaus beteiligt. Mit der Bauausführung solle 2018 begonnen werden, die Fertigstellung werde aber bis Ende 2019 dauern.

 

Bei den geplanten Fördermaßnahmen K 3 und K 20 seien für die Ausschreibungen aufgrund der aktuellen Preisentwicklung entsprechende Mehrkosten einkalkuliert worden, in der Hoffnung, dass aufgrund längerer Laufzeit doch noch günstigere Ergebnisse erzielt werden könnten.

 

Weitere Ausbaumaßnahmen seien noch die K 10 OD Winzlar und die K 22 Diepenau – Kreisgrenze. Bei der K 10 müssten Kosten für den Regenwasserkanal der Gemeinde berücksichtigt werden, die der Landkreis zunächst verauslagen müsse. Die

K 22 habe eine hohe Verkehrsbelastung und Verkehrsbedeutung. Die vorliegende Fahrbahnuntersuchung habe ergeben, dass der Baugrund nicht tragfähig sei. Bei der derzeit geplanten Ausführung als Fördermaßnahme müsse ein Tiefeinbau erfolgen und das schadstoffbelastete Material müsse entsorgt werden. Bei der rd. 2 km langen Strecke würde er mit Kosten von etwa einer Million Euro für die PAK-Entsorgung rechnen. Früher habe man das Material auch bei Fördermaßnahmen wieder einbauen dürfen, nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sei dies heute nicht mehr möglich.

 

KTA Hille schlägt vor, ohne Förderung zu bauen, um dann das PAK-haltige Material wieder einbauen zu dürfen.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erläutert seine Vorschläge für mögliche Kosteneinsparungen:

Ø  Ausführungsfristen bei Ausschreibungen bis in das Folgejahr verlängern.

Ø  Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen möglichst räumlich konzentrieren um Kosten der Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung zu senken.

Ø  Abgrenzung Unterhaltung/Instandsetzung und Erhaltung neu definieren, um großflächigere Maßnahmen durchführen zu können.

Ø  Vorbereitende Maßnahmen frühzeitig durchführen, um Baugrund- und Entsorgungsrisiken zu erkennen und Kosten besser ermitteln zu können.

Ø  Bauweise als Fördermaßnahme oder eigenfinanzierte Maßnahme alternativ untersuchen und bewerten.

 

Der Landkreis Diepholz würde inzwischen nur noch eigenfinanzierte Erhaltungsmaßnahmen bauen. Technisch seien diese Maßnahmen gegenüber den Fördermaßnahmen als fast gleichwertig anzusehen. Hier könne man erhebliche Einsparungen beispielsweise bei den Leitplanken registrieren.

 

KTA Hustedt ist der Ansicht, dass man ohne Fördermittel arbeiten solle, weil dies kostengünstiger sei.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister bestätigt, dass es in der Regel günstiger sei, alle paar Jahre eine neue Deckschicht einzubauen.

 

KTA Kaltofen führt aus, dass es in vielen Bereichen Kooperationen mit dem Landkreis Diepholz geben würde und fragt, ob im Kreisstraßenbereich auch die Abnahme größerer Mengen günstiger sei.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt, dass dies im Bereich des Betriebsdienstes schon oft gemacht werden würde, um die Synergieeffekte auszunutzen. Bei den Bauarbeiten würde sich das nicht lohnen, weil die meisten Firmen Niederlassungen in den verschiedenen Einzugsbereichen hätten, für die dann die gleichen Preise gelten würden.