Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2018/188
Beratungsgang:
Kreisstraßenmanager
Sangmeister teilt mit, dass für
Ausschreibungen keine Kostenschätzung sondern eine Kostenberechnung aufgestellt
werden würde. Hierbei habe bisher die Zugrundelegung des mittleren Preisniveaus
immer gepasst. Auch in den anderen Geschäftsbereichen würde man so vorgehen.
Aufgrund der neuesten Erfahrungen
hinsichtlich der erheblichen Kostensteigerungen hätte er einen Preisspiegel
gebildet, der im Wesentlichen die Kosten für Asphaltarbeiten enthalten würde.
Kreisrat Hoffmann verlässt um 15:40 Uhr
die Sitzung.
Hiermit wolle er feststellen,
wie hoch aktuell die durchschnittlichen Kosten für eine Tonne Asphalt seien und
wie sich die Nebenkosten entwickelt hätten.
Im Ergebnis habe sich
herausgestellt, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit rd. 5 % der
Gesamtkosten in etwa konstant geblieben seien. Die Kosten für die
Verkehrssicherung seien aber inzwischen ein Problem. Hierfür würden hohe Kosten
entstehen, weil auch bei kleineren Maßnahmen wie z. B. Markierungsarbeiten Vollsperrungen
erforderlich wären, was Kosten für Umleitungsbeschilderungen usw. zur Folge haben
würde.
Bei seiner Auswertung habe
sich herausgestellt, dass bei Baumaßnahmen an Fahrbahnen im Mittel rd. 14 – 24
% der Gesamtkoten für die Verkehrssicherung gezahlt werden müssten. Für
Baumaßnahmen an Radwegen betrüge dieser Anteil rd. 16 - 33 % obwohl hierfür
keine Vollsperrungen erforderlich würden.
Der Einheitspreis für den
Asphalteinbau pro Tonne habe 2017 noch durchschnittlich 295 € betragen, nur 4
Monate später müssten in 2018 bereits 578 € gezahlt werden.
Insbesondere bei einer
kleineren Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme im Zuge der K 29 beliefe sich der
Anteil für Verkehrssicherung auf 46 %. Anders sei es bei einer größeren
Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme im Zuge K 39 ausgefallen, wo dieser Anteil mit
7 % wesentlich niedriger lag und dafür mehr Geld auf die Straße entfallen sei.
Bei einem Vergleich der Jahre
2017 und 2018 seien die Kosten für die Baustelleneinrichtung/Verkehrssicherung
um 171 % bei Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen und um 206 % bei
Radweginstandsetzungsmaßnahmen gestiegen. Bei den Kosten für Asphalt habe sich
der Preis gegenüber dem Vorjahr um 195 % bei den Fahrbahnen und um 251 % bei
den Radwegen erhöht. Solche Preissteigerungen hätten nicht erwartet und somit
auch nicht kalkuliert werden können.
Aufgrund dieser Erfahrungen
habe man bei den aktuellen Ausschreibungen bereits die Bauausführung bis zum
30.06.2019 vorgegeben, in der Hoffnung, dass die Preise dann etwas günstiger
ausfallen würden. Beim Landkreis Diepholz habe man unter diesem Aspekt sogar
Aufträge mit 12 Monaten zwischen Auftragserteilung und Baubeginn und somit rd.
1,5 Jahren bis zum Bauzeitende ausgeschrieben.
KTA Kaltofen fragt sich, wo der Zug wohl hingehen würde.
Irgendwann seien die Kosten nicht mehr bezahlbar.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister geht davon aus, dass der Investitionshochlauf
sich wieder abschwächen würde.
BD Wehr spricht sich dafür aus, mit dem Rechnungsprüfungsamt
zu sprechen, ob größere Abschnitte bei den Instandsetzungsmaßnahmen
ausgeschrieben werden könnten, da bei den Ausschreibungsergebnissen von 2018 zu
sehen sei, dass insbesondere bei kleineren Maßnahmen vergleichsweise höhere
Kosten für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung entstehen würden.
KTA Meyer stellt fest, dass diese Entwicklung weit über
allgemeine Preissteigerungen hinausgehen würde. Dieser „Mitnahmeeffekt“ für
höhere Preise sei auch in anderen Bereichen wie beispielsweise dem Hochbau
festzustellen. Er habe die Hoffnung, dass Herr Sangmeister Recht behielte und
sich die Erhöhungen wieder relativieren würden.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister plant, in 2019 weniger
Instandsetzungsmaßnahmen auf unterschiedlichen Kreisstraßen auszuführen und
stattdessen mehrere Abschnitte auf einer Strecke, z. B. der K 34, auszuführen,
um die Kosten für die Verkehrssicherung niedrig zu halten und dafür mehr Mittel
in die Bauausführung zu stecken.
Ein eklatantes Beispiel für
die Kostensteigerungen sei auch die Fahrbahnerneuerungsmaßnahme im Zuge der K
38 in der OD Nendorf bzw. Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme Nendorf – Bruchhagen.
Hier habe nur ein zuverlässiger Bieter ein Angebot abgegeben. Während der
geschätzte Auftragswert bei 535.000 € gelegen habe, habe die Vergabesumme für
die gleiche Leistung 655.000 € ergeben. Die Gemeinde Stolzenau und der
Kreisverband für Wasserwirtschaft seien darüber hinaus beteiligt. Mit der
Bauausführung solle 2018 begonnen werden, die Fertigstellung werde aber bis
Ende 2019 dauern.
Bei den geplanten
Fördermaßnahmen K 3 und K 20 seien für die Ausschreibungen aufgrund der
aktuellen Preisentwicklung entsprechende Mehrkosten einkalkuliert worden, in
der Hoffnung, dass aufgrund längerer Laufzeit doch noch günstigere Ergebnisse
erzielt werden könnten.
Weitere Ausbaumaßnahmen seien
noch die K 10 OD Winzlar und die K 22 Diepenau – Kreisgrenze. Bei der K 10
müssten Kosten für den Regenwasserkanal der Gemeinde berücksichtigt werden, die
der Landkreis zunächst verauslagen müsse. Die
K 22 habe eine hohe
Verkehrsbelastung und Verkehrsbedeutung. Die vorliegende Fahrbahnuntersuchung
habe ergeben, dass der Baugrund nicht tragfähig sei. Bei der derzeit geplanten
Ausführung als Fördermaßnahme müsse ein Tiefeinbau erfolgen und das
schadstoffbelastete Material müsse entsorgt werden. Bei der rd. 2 km langen
Strecke würde er mit Kosten von etwa einer Million Euro für die PAK-Entsorgung
rechnen. Früher habe man das Material auch bei Fördermaßnahmen wieder einbauen
dürfen, nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sei dies heute nicht mehr möglich.
KTA Hille schlägt vor, ohne Förderung zu bauen, um dann das
PAK-haltige Material wieder einbauen zu dürfen.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister erläutert seine
Vorschläge für mögliche Kosteneinsparungen:
Ø Ausführungsfristen bei Ausschreibungen bis in das
Folgejahr verlängern.
Ø Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen möglichst
räumlich konzentrieren um Kosten der Baustelleneinrichtung und
Verkehrssicherung zu senken.
Ø Abgrenzung Unterhaltung/Instandsetzung und Erhaltung
neu definieren, um großflächigere Maßnahmen durchführen zu können.
Ø Vorbereitende Maßnahmen frühzeitig durchführen, um
Baugrund- und Entsorgungsrisiken zu erkennen und Kosten besser ermitteln zu
können.
Ø Bauweise als Fördermaßnahme oder eigenfinanzierte
Maßnahme alternativ untersuchen und bewerten.
Der Landkreis Diepholz würde
inzwischen nur noch eigenfinanzierte Erhaltungsmaßnahmen bauen. Technisch seien
diese Maßnahmen gegenüber den Fördermaßnahmen als fast gleichwertig anzusehen.
Hier könne man erhebliche Einsparungen beispielsweise bei den Leitplanken
registrieren.
KTA Hustedt ist der Ansicht, dass man ohne Fördermittel arbeiten
solle, weil dies kostengünstiger sei.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister bestätigt, dass es in der
Regel günstiger sei, alle paar Jahre eine neue Deckschicht einzubauen.
KTA Kaltofen führt aus, dass es in vielen Bereichen Kooperationen
mit dem Landkreis Diepholz geben würde und fragt, ob im Kreisstraßenbereich
auch die Abnahme größerer Mengen günstiger sei.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister erklärt, dass dies im
Bereich des Betriebsdienstes schon oft gemacht werden würde, um die
Synergieeffekte auszunutzen. Bei den Bauarbeiten würde sich das nicht lohnen,
weil die meisten Firmen Niederlassungen in den verschiedenen Einzugsbereichen
hätten, für die dann die gleichen Preise gelten würden.