Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsplanerin Fröhlich gibt zunächst einen Überblick über den Rechtsstatus des Wolfs, der über das Washingtoner Artenschutzabkommen in die höchste Schutzkategorie eingruppiert ist. Der Wolf ist eine FFH-Art nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union und in Deutschland streng geschützt nach § 44 BNatSchG.

Zugewandert sei der Wolf aus Polen, was durch die Grenzöffnung begünstigt wurde. Nachgewiesen ist der Wolf in Deutschland ungefähr seit der Jahrtausendwende, einen ersten Nachweis in Niedersachsen gab es in 2007. Zunächst als „Durchzügler“, dann als „residenter Wolf“.

 

Weiter differenziert sie die Handlungsrahmen der Naturschutzverwaltung, die die geltende Rechtslage lediglich umsetzt, aber nicht über die Rechtsgrundlagen (FFH-Richtlinie, BNatSchG, Wolfskonzept Nds. als Leitlinie des Landes) entscheidet.

Die Öffentliche Sicherheit ist Aufgabe des Landes. Das Umweltministerium zeichnet für den Erlass und die finanzielle Ausstattung der Richtlinie Wolf und der Einrichtung des Wolfsbüros verantwortlich.

Das Wolfsbüro im NLWKN – Abt. Artenschutz setzt das Wolfskonzept und die Richtlinie Wolf letztendlich um.

 

Das Wolfskonzept des Landes Niedersachsen regelt und benennt die Grundsätze und Maßnahmen im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation in Niedersachsen. Die oberste Priorität liegt in der Sicherheit des Menschen. Das Konzept dient als Leitlinie zum Umgang mit z.B. „auffälligem Wolf“ und definiert Begriffe wie „auffälliger Wolf“ und  „Nachweis“.

 

Das Wolfsbüro wurde 2015 durch das Umweltministerium eingerichtet und beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Abt. Artenschutz (NLWKN) angesiedelt. Von dort erfolgt die Umsetzung des Wolfskonzepts und der „Richtlinie Wolf“.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Beratung von Weidetierhaltern, die Erfassung und Bewertung von Weidetierriss-Meldungen sowie deren amtliche Bestätigung, die Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigungszahlungen und Herdenschutzmaßnahmen. Weiterhin erfolgen die Beurteilungen „Auffälliger Wolf“ und das weitere Vorgehen mit dem Einzeltier.

Zudem liegt hier die Zuständigkeit für Entschädigungszahlungen bei Nutztierrissen in Niedersachsen. In der Kulisse Herdenschutz werden Zuschüsse für wolfsabweisende Zäune gewährt. Die Kulisse Herdenschutz gilt landesweit seit 6.6.2018 für Schafe, Ziegen, Gatterwild. Für Pferde und Rinder sei ein normaler Weidezaun grundsätzlich ausreichend.

 

Das Wolfsmonitoring diene der Erfassung und Dokumentation von Wolfsvorkommen in Niedersachsen. Die Aufgabe wurde vom Umweltministerium 2011 an die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) übertragen. Die Datenerhebung erfolgt vor allem durch die ehrenamtlichen Wolfsberater, die in enger Zusammenarbeit mit dem Wolfsbüro stehen. Über die Zusammenführung von Daten zur Ausbreitung des Wolfs in Niedersachsen werden Wild- und Nutztierrisse dokumentiert und ausgewertet.

 

 

 

 

Im LK Nienburg nachgewiesen durch das Wolfsmonitoring sei ein „residenter“ Einzelwolf im Raum Rodewald. Ein potenzieller „residenter“ Einzelwolf im Raum Rehburg sei „unter Beobachtung“.

Nach (nichtamtlicher) Einschätzung vor Ort wird aufgrund der Vielzahl und der Art der Nutztierrisse vor allem 2018 im Raum Rodewald / Steimbke von einem Rudel ausgegangen. Genetische Nachweise über mehrere miteinander verwandte Individuen liegen aber bisher nicht vor.

Ergänzung zum Zeitpunkt der Protokollfertigung: Das Vorhandenseine eines „Rodewalder Wolfsrudels“ ist amtlich bestätigt.

 

Andere Risse und Sichtungen stammen vermutlich von durchziehenden Einzeltieren. Sichtungen und die Mehrzahl der Nachweise sagen nichts darüber aus, um welches Wolfs-Individuum es sich handelt und ob das Tier hier mehrmals gesichtet wurde oder weitergezogen ist.

Eine genaue DNA-Bestimmung gestalte sich umso schwieriger, je älter der Kadaver ist. So ist die genaue Zahl der Wölfe im Landkreis nicht sicher festzustellen. Die Rissmenge deute jedoch auf mehre Wölfe hin.

 

Aufgrund der vielen Risse im Raum Rodewald / Steimbke lädt das Wolfsbüro zu mehreren Infoterminen im Landkreis Nienburg ein. Die Einladungen zu zwei Infoterminen speziell für Weidetierhalter werden in Kürze über das Landvolk verschickt. Ein Termin für die interessierte Bevölkerung ist in Vorbereitung, hierzu wird über die Presse eingeladen und der Ort bekanntgegeben.

Darüber hinaus stehen Informationen im Netz zur Verfügung:

Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen:

www.wildtiermanagement.com

Wolfsbüro im NLWKN:

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/

Meldungen an die Wolfsberater für den Landkreis Nienburg:

  • Rudolf Bremer  (Raum Husum)
  • Thorsten Plagge  (Südkreis)
  • Martin Fitschen  (Nordkreis)
  • Hubert Wichmann (mittleres Kreisgebiet)
  • Lisa Nier (Südkreis)

www.wolf-nienburg.de

 

Auf die Frage von KTA Höper, welche Kriterien für die Anerkennung der Kulisse Herdenschutz für Rinder im Landkreis Nienburg gegeben sein müssen, nimmt Wolfsberater Wichmann Stellung.

Als Voraussetzung gelten drei Übergriffe auf Rinder bzw. Pferde innerhalb eines Jahres innerhalb eines Radius von 30 km. Seines Erachtens sei die Kulisse Herdenschutz für den Landkreis Nienburg bereits anerkannt.

 

Die Vorlage neuester Zahlen bestätige, dass sich die aktuelle Situation seit dem 01.08.2018 deutlich verschärft hat. Waren zuvor gelegentliche Risse (alle ein bis zwei Monate) zu verzeichnen, sind seither zehn Nutztier-Risse von Schafen, Rindern und Ziegen, die letzten aktuell im Raum Stöckse aktenkundig geworden.

Der durch das Wolfsbüro ausgegebene Flexi-Zaun sei dabei durch den Wolf überwunden worden. Die Gründe hierfür werden aktuell analysiert.

 

 

Auffällig sei, dass die Nutztiere zuletzt auch tagsüber, in Hof-Nähe und ohne nennenswerten Verzehr gerissen wurden. Das Gerücht, es handele sich um ein Rudel, könne nicht bestätigt werden. Ein entsprechender DNA-Nachweis fehle hierzu.

Ergänzung zum Zeitpunkt der Protokollfertigung: Der Nachweis ist zwischenzeitlich erbracht.

 

Er empfiehlt dringend die Nutzung des vom Wolfsbüro in Form von Zäunen verteilten  wolfsabweisenden Grundschutzes zur Sicherung der Viehbestände. Eine finanzielle Förderung werde auf Antrag gewährt.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke unterbricht die öffentliche Sitzung um 15.30 Uhr, um an dieser Stelle den zahlreich erschienenen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zur Fragestellung und Diskussion zum Thema zu geben. Auf besonderen Wunsch aus dem Kreis der Zuhörerschaft und Zustimmung durch den Ausschussvorsitzenden werden die Inhalte nicht protokolliert.

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke setzt die öffentliche Sitzung um 16.35 Uhr wieder fort.

 

KTA Hille erklärt, dass deutlich geworden ist, welche Zuständigkeiten gegeben sind. Vom Landkreis Nienburg wünsche er sich einen verwaltungs- wie gremienseitigen konstruktiven Druck auf die Landesregierung auszuüben, da der aktuelle Zustand so dort nicht bekannt sei, hier aber auch nicht länger so hinnehmbar sei.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz bedankt sich zunächst beim Vorsitzenden für die Unterbrechung der Sitzung, die von den Zuhörerinnen und Zuhörern positiv aufgenommen wurde.

Er fasst zusammen, dass in einem aktuellen Fall der wolfsabweisende Grundschutz von diesem überwunden wurde. Der Grundschutz werde nur an registrierte Landwirte ausgegeben, nicht aber an die zahlreichen Hobbytierhalter, die darüber eine wichtige Funktion für das Gemeinwesen erfüllten. Nach Aussage des hiesigen Veterinärs seien für die Anerkennung der Schutzkulisse drei Risse im selben Tierbestand erforderlich. Dies habe dann ggf. auch nachteilige CC-Relevanz für den Betroffenen.

Weiterhin seien über die etwaig zugesprochenen Billigkeitsleistungen keine Folgekosten, die z.B. aus „Verfohlungen“ bzw. „Verlammungen“ entstehen, abgedeckt. Als Schutzfunktion für die Bürger regt er den Ausschuss an, hierzu einen Antrag an den Kreistag zu stellen, sich hierzu eindeutig zu positionieren.

In Form einer Resolution solle eine Güterabwägung des Wolfsschutzes ggü. anderer Tierarten, die z.B. in den Elektrozäunen verenden, im Sinne einer „Ursache – Symptom – Abgrenzung“ erfolgen.

 

Kreisrat Hoffmann stellt klar, dass auch der Fachbereich Veterinärwesen im Hause an die Rechtsgrundlagen gebunden ist. Grundsätzlich sind „häufige Übergriffe auf die selbe Tierhaltung“ CC-relevant. Man sei sich aber auch bewusst, dass in den betroffenen Fällen auch der Tierhalter Opfer sei und gehe daher auch entsprechend sensibel mit dieser Information um.

 

 

 

 

 

 

Auf die inhaltliche Ergänzung von Landschaftsplanerin Fröhlich, dass Hobbytierhalter zwar auf Antrag Billigkeitsleistungen erhalten könnten, aber eine Teilkostenübernahme für Schutzzäune an sie nicht vorgesehen sei, weist der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke auf die wichtige Funktion der Hobbytierhalter zum Kulturerhalt hin. Die Grünlanderhaltung würde ohne Hobbytierhalter verschwinden.

Ergänzung zum Zeitpunkt der Protokollfertigung: Eine Teilkostenübernahme für Herdenschutzzäune ist jetzt auch für Hobbyhalter möglich.

 

KTA Höper berichtet darüber, in der Vergangenheit schon häufig darauf angesprochen worden zu sein, dass das Tier „Wolf“ betreffende Regularien nötig sind. Wie sich gezeigt habe, sind Viele durch den Interessenbereich betroffen.

Er schlägt vor, den Beginn der Ausschusssitzungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke weist auf den „traditionellen“ Beginn der Ausschusssitzungen um 15.00 Uhr hin. Dieser Zeitpunkt habe sich über Jahre hinweg durchgesetzt.


Beratungsergebnis:

 

Ohne.