Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr verweist auf die mit der Einladung versandten Teilergebnis- bzw. Teilfinanzpläne zum Haushalt 2019. Kurz umreißt er die wesentlichen Veränderungen der Mitteleinplanungen der Fachdienste 551, 552 und 554.

 

Im Produkt Bodenschutz, Altlasten (55110), Konto Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchung, Gefährdungsabschätzung (427100) wird der Ansatz 2019 mit 190.000,- € ggü. 2018 leicht reduziert. Mit dem korrespondierenden Konto Zuweisungen durch das Land (314100) werden Erstattungen i.H.v. 162.000,- € geplant, so dass die Nettobelastung des Haushalts bei rd. 28.000,- € liegt.

Die Investitionsausgaben für die Co-Finanzierung der Fließgewässerentwicklung (55130.781800) wurden, wie bereits in der Drucksache 2018/189 (TOP 6) näher erörtert, wegen des sog. „Eckwertebeschluss“ des Kreisausschusses auf 0,- € herabgesetzt.

 

Im Fachdienst 552 Wasserwirtschaft wird 2019 mit gegenüber 2018 deutlich reduzierten Gebühren-Erträgen aus Gewässerbenutzungen und Gewässerschutz (55211.331100) i.H.v. 40.000,- € gerechnet, da 2019 voraussichtlich kein aufwendigeres Verfahren für Grundwasserentnahmen abgeschlossen werden wird.

Mit deutlich höheren Gebühren-Erträgen durch Entwicklung, Ausbau und Unterhaltung von Gewässern (55212.331100, Ansatz 2019 60.000,- €) wird gerechnet, da mehr Anträge auf Nass-Auskiesung gestellt worden sind.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt für den FD Naturschutz, dass der sog. „Eckwertebeschluss“ des Kreisausschusses vom 18.06.2018 sich auch entscheidend auf das Budget des FD 554 auswirkt. Der Investitionsansatz für Flächenankäufe in Naturschutzgebieten, für Arbeitsgeräte sowie Nist- und Bruthilfen wurde von 23.700,- € auf  10.000,- € reduziert. Dies stelle das Minimum dar, um gerade noch handlungsfähig zu sein. Für den Flächenerwerb für Naturschutzgebiete stehen nunmehr nur noch 7.000,- €/Jahr (2018 16.000 €), für investiven Arten- und Naturschutz 1.500,- €/Jahr (2018 6.000 €) und für Arbeitsgeräte des Pflegetrupps 1.500,- €/ Jahr (2018 1.700 €) zur Verfügung.

 

Darüber hinaus ergeben sich investive Verpflichtungen aus dem politischen Beschluss (BV 2016/223),  insbesondere die Verpflichtung investiver Eigenanteile für Flächenankäufe im Zusammenhang mit dem Gewässerausbau im Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“ i.H.v. 45.000 €. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung für den Eigenanteil des Landkreises ist gegenüber dem Amt für regionale Landesentwicklung (Flurbereinigungsbehörde des Landes) bereits erfolgt. Das Gesamtprojekt mit einem Volumen von insgesamt 4,25 Mio. € wurde darauf hin begonnen. Hierfür sind jährlich 9.000 € (bis 2022 27.000,- €) in den Ansatz aufgenommen worden, um das Projekt nicht zu gefährden.

 

Verpflichtende Vorgaben ergeben sich zudem aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zur Erhaltung, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände (EHZ B) von Arten und Lebensraumtypen sowie der Umsetzung des sog. „Verschlechterungsverbots“ (§ 32 Abs. 3 BNatSchG) und Wiederherstellung eines EHZ B (Artikel 3 FFH-Richtlinie).

 

So ist in der Planung für 2019 die Anschaffung und Installation von 6 Brutflößen aufgenommen worden. Die Gesamtkosten von 60.000 € sollen über die EELA-Richtlinie zu 80 % Förderung beantragt werden. Der einmalige Eigenanteil des Landkreises beträgt dann 12.000 € und wurde in der Planung 2019 berücksichtigt.

 

Außerdem wurde der geplante Flächenankauf über die Förderrichtlinie „GAK“ in Höhe von 30.000 € in den Haushaltsentwurf eingestellt. Der Fördersatz liegt bei 100 %. Somit entsteht hier keine zusätzliche Belastung des Investitionsbudgets.

 

Zusammenfassend wird gegenüber den über den „Eckwertebeschluss“ zur Verfügung gestellten Mitteln eine um 39.000,- € höhere Belastung für den Zeitraum 2019-2022 erwartet, die entsprechenden Ansätze wurden in den Haushaltsentwurf eingearbeitet.

 

Auf Nachfrage von KTA Podehl, ob der „Eckwertebeschluss“ denn so feingliederig gefasst wäre, antwortet Baudirektor Wehr, dass dieser, trotz der Darlegung der bisherigen Bedürfnisse, so umgesetzt wurde.

 

KTA Hille hinterfragt die Kennzahlen des Projektes „Ringversuch“ (Produkt 55150), der AwSV-Anlagen, JGS-Anlagen, Wärmepumpen und Biogasanlagen (Produkt 55211) und der ab 2019 ggü. 2018 stark erhöhten ha-Angaben von Naturschutzflächen, die im Eigentum des Landkreises stehen (Produkt 55410).

 

Baudirektor Wehr erläutert, dass es sich bei dem „Ringversuch“ um ein Instrument der Qualitätssicherung des kreiseigenen Labors handelt. Über die Fachbehörde NLWKN werde ein jährlicher landesweiter Probentest durchgeführt, der die Messergebnisse qualifizierter Wasserproben mit den Soll-Werten vergleicht und so die Analysequalität der Labore überprüft. Das kreiseigene Labor nimmt regelmäßig am Ringversuch teil und erfüllt die gestellten Anforderungen.

Die Erhebung der Zahlen der AwSV-Anlagen erfolgte bis 2016 nur aus unsicheren Quellen. Jetzt führe man genaue Bilanzen, die zu belastbaren Werten führen.

Die ab 2019 erhöhten ha-Angaben von Naturschutzflächen, die im Eigentum des Landkreises stehen, erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen. Die Zahlenerhebung in den letzten Jahren beruhe auf analogen Tabellenführungen. Mit dem Einsatz digitaler Medien ab 2018 ermittle man nun genauere Flächenwerte. Scharfe Abgrenzungsmöglichkeiten, auch hinsichtlich der hausinternen Zuständigkeiten für Flächen, ließen nun sichere Werte zu.

 

Auf die Nachfrage des Vorsitzenden stellv. Landrats Dr. Schmädeke, ob Einnahmen aus der Windenergie für Flächenankäufe genutzt werden können, erläutert Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass ein Großteil des Eigenanteils für das Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor bereits mit über 1 Mio. € aus Windenergie-Ersatzgeldern finanziert werde. Das Problem in der Beschränkung der Zukaufmöglichkeiten durch Ersatzgelder liege darin, dass nach Ankauf auch wertsteigernde Maßnahmen auf diesen Flächen erforderlich sind. Mit dem jetzt stark reduzierten Ansatz von lediglich 7.000,- € sollen ja Verkaufswünsche in bereits vor Jahren ausgelaufenen Ankaufsbereichen befriedigt werden, die sich ja häufig durch ein verändertes Verhältnis zu den Flächen durch Erbfolge ergeben. Diese Ankäufe haben aber einen hohen naturschutzfachlichen Wert, da es sich um Restflächen handelt, die z.B. bisher eine verbesserte Vernässung behindert haben.

 

 

KTA Höper stellt die Verfügbarkeit der rd. 126.000,- € für Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung aus dem Produkt 55130 (DS 2018/189, TOP 6) zur Diskussion.

 

Kreisrat Hoffmann macht deutlich, dass diese Mittel zweckgebunden sind. Früher habe man den Begriff „Haushaltsrest“ dafür verwendet, der deutlicher beschreibt, dass die Ausgabe dieser Mittel in der Vergangenheit bereits geplant wurde, aber nicht vollends kassenwirksam wurde und daher nun „als Rest“ weiter im Haushalt (55130) für die Erfüllung dieser Maßnahmen verbleibt. Diese Mittel stünden daher nicht für Ausgaben für Flächenerwerbe im Produkt 55410 zur Verfügung.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 2 Enthaltungen.