Sitzung: 05.09.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2018/182
Beschlussvorschlag:
Den Mittelanmeldungen wird
zugestimmt.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr verweist auf die mit der
Einladung versandten Teilergebnis- bzw. Teilfinanzpläne zum Haushalt 2019. Kurz
umreißt er die wesentlichen Veränderungen der Mitteleinplanungen der
Fachdienste 551, 552 und 554.
Im
Produkt Bodenschutz, Altlasten (55110), Konto Aufwendungen für Boden- und
Grundwasseruntersuchung, Gefährdungsabschätzung (427100) wird der Ansatz 2019
mit 190.000,- € ggü. 2018 leicht reduziert. Mit dem korrespondierenden Konto Zuweisungen
durch das Land (314100) werden Erstattungen i.H.v. 162.000,- € geplant, so dass
die Nettobelastung des Haushalts bei rd. 28.000,- € liegt.
Die
Investitionsausgaben für die Co-Finanzierung der Fließgewässerentwicklung
(55130.781800) wurden, wie bereits in der Drucksache 2018/189 (TOP 6) näher erörtert,
wegen des sog. „Eckwertebeschluss“ des Kreisausschusses auf 0,- € herabgesetzt.
Im
Fachdienst 552 Wasserwirtschaft wird 2019 mit gegenüber 2018 deutlich reduzierten
Gebühren-Erträgen aus Gewässerbenutzungen und Gewässerschutz (55211.331100)
i.H.v. 40.000,- € gerechnet, da 2019 voraussichtlich kein aufwendigeres
Verfahren für Grundwasserentnahmen abgeschlossen werden wird.
Mit
deutlich höheren Gebühren-Erträgen durch Entwicklung, Ausbau und Unterhaltung
von Gewässern (55212.331100, Ansatz 2019 60.000,- €) wird gerechnet, da mehr
Anträge auf Nass-Auskiesung gestellt worden sind.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erklärt für den FD
Naturschutz, dass der sog. „Eckwertebeschluss“ des Kreisausschusses vom
18.06.2018 sich auch entscheidend auf das Budget des FD 554 auswirkt. Der
Investitionsansatz für Flächenankäufe in Naturschutzgebieten, für Arbeitsgeräte
sowie Nist- und Bruthilfen wurde von 23.700,- € auf 10.000,- € reduziert. Dies stelle das Minimum
dar, um gerade noch handlungsfähig zu sein. Für den Flächenerwerb für Naturschutzgebiete
stehen nunmehr nur noch 7.000,- €/Jahr (2018 16.000 €), für investiven Arten-
und Naturschutz 1.500,- €/Jahr (2018 6.000 €) und für Arbeitsgeräte des Pflegetrupps
1.500,- €/ Jahr (2018 1.700 €) zur Verfügung.
Darüber
hinaus ergeben sich investive Verpflichtungen aus dem politischen Beschluss (BV
2016/223), insbesondere die Verpflichtung
investiver Eigenanteile für Flächenankäufe im Zusammenhang mit dem
Gewässerausbau im Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“ i.H.v. 45.000 €. Eine
entsprechende Kostenübernahmeerklärung für den Eigenanteil des Landkreises ist
gegenüber dem Amt für regionale Landesentwicklung (Flurbereinigungsbehörde des
Landes) bereits erfolgt. Das Gesamtprojekt mit einem Volumen von insgesamt 4,25
Mio. € wurde darauf hin begonnen. Hierfür sind jährlich 9.000 € (bis 2022
27.000,- €) in den Ansatz aufgenommen worden, um das Projekt nicht zu gefährden.
Verpflichtende
Vorgaben ergeben sich zudem aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zur
Erhaltung, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände
(EHZ B) von Arten und Lebensraumtypen sowie der Umsetzung des sog. „Verschlechterungsverbots“
(§ 32 Abs. 3 BNatSchG) und Wiederherstellung eines EHZ B (Artikel 3
FFH-Richtlinie).
So
ist in der Planung für 2019 die Anschaffung und Installation von 6 Brutflößen aufgenommen
worden. Die Gesamtkosten von 60.000 € sollen über die EELA-Richtlinie zu 80 %
Förderung beantragt werden. Der einmalige Eigenanteil des Landkreises beträgt
dann 12.000 € und wurde in der Planung 2019 berücksichtigt.
Außerdem
wurde der geplante Flächenankauf über die Förderrichtlinie „GAK“ in Höhe von
30.000 € in den Haushaltsentwurf eingestellt. Der Fördersatz liegt bei 100 %. Somit
entsteht hier keine zusätzliche Belastung des Investitionsbudgets.
Zusammenfassend
wird gegenüber den über den „Eckwertebeschluss“ zur Verfügung gestellten
Mitteln eine um 39.000,- € höhere Belastung für den Zeitraum 2019-2022 erwartet,
die entsprechenden Ansätze wurden in den Haushaltsentwurf eingearbeitet.
Auf
Nachfrage von KTA Podehl, ob der „Eckwertebeschluss“ denn so
feingliederig gefasst wäre, antwortet Baudirektor Wehr, dass dieser,
trotz der Darlegung der bisherigen Bedürfnisse, so umgesetzt wurde.
KTA
Hille hinterfragt die Kennzahlen des
Projektes „Ringversuch“ (Produkt 55150), der AwSV-Anlagen, JGS-Anlagen,
Wärmepumpen und Biogasanlagen (Produkt 55211) und der ab 2019 ggü. 2018 stark
erhöhten ha-Angaben von Naturschutzflächen, die im Eigentum des Landkreises stehen
(Produkt 55410).
Baudirektor
Wehr erläutert, dass es sich bei dem
„Ringversuch“ um ein Instrument der Qualitätssicherung des kreiseigenen Labors handelt.
Über die Fachbehörde NLWKN werde ein jährlicher landesweiter Probentest
durchgeführt, der die Messergebnisse qualifizierter Wasserproben mit den Soll-Werten
vergleicht und so die Analysequalität der Labore überprüft. Das kreiseigene
Labor nimmt regelmäßig am Ringversuch teil und erfüllt die gestellten Anforderungen.
Die
Erhebung der Zahlen der AwSV-Anlagen erfolgte bis 2016 nur aus unsicheren
Quellen. Jetzt führe man genaue Bilanzen, die zu belastbaren Werten führen.
Die
ab 2019 erhöhten ha-Angaben von Naturschutzflächen, die im Eigentum des
Landkreises stehen, erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen. Die
Zahlenerhebung in den letzten Jahren beruhe auf analogen Tabellenführungen. Mit
dem Einsatz digitaler Medien ab 2018 ermittle man nun genauere Flächenwerte. Scharfe
Abgrenzungsmöglichkeiten, auch hinsichtlich der hausinternen Zuständigkeiten
für Flächen, ließen nun sichere Werte zu.
Auf
die Nachfrage des Vorsitzenden stellv. Landrats Dr. Schmädeke, ob
Einnahmen aus der Windenergie für Flächenankäufe genutzt werden können,
erläutert Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass ein Großteil des
Eigenanteils für das Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor bereits mit über 1
Mio. € aus Windenergie-Ersatzgeldern finanziert werde. Das Problem in der
Beschränkung der Zukaufmöglichkeiten durch Ersatzgelder liege darin, dass nach
Ankauf auch wertsteigernde Maßnahmen auf diesen Flächen erforderlich sind. Mit
dem jetzt stark reduzierten Ansatz von lediglich 7.000,- € sollen ja
Verkaufswünsche in bereits vor Jahren ausgelaufenen Ankaufsbereichen befriedigt
werden, die sich ja häufig durch ein verändertes Verhältnis zu den Flächen
durch Erbfolge ergeben. Diese Ankäufe haben aber einen hohen
naturschutzfachlichen Wert, da es sich um Restflächen handelt, die z.B. bisher
eine verbesserte Vernässung behindert haben.
KTA
Höper stellt die Verfügbarkeit der
rd. 126.000,- € für Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung aus dem Produkt
55130 (DS 2018/189, TOP 6) zur Diskussion.
Kreisrat
Hoffmann macht deutlich, dass diese
Mittel zweckgebunden sind. Früher habe man den Begriff „Haushaltsrest“ dafür
verwendet, der deutlicher beschreibt, dass die Ausgabe dieser Mittel in der
Vergangenheit bereits geplant wurde, aber nicht vollends kassenwirksam wurde
und daher nun „als Rest“ weiter im Haushalt (55130) für die Erfüllung dieser
Maßnahmen verbleibt. Diese Mittel stünden daher nicht für Ausgaben für
Flächenerwerbe im Produkt 55410 zur Verfügung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 2 Enthaltungen.