Sitzung: 05.09.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/189
Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltsansatz für die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung
von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 entfällt. Der Ansatz aus 2018 und
die Haushaltsreste aus den Vorjahren i.H.v. 126.792,98 € stehen für neue Maßnahmen
in den Folgejahren zur Verfügung.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr ruft am Beispiel des im
September 2017 vom ALNU begutachteten „Langhorst-Kuhlengrabens“ in Steyerberg
die vom Ausschuss beschlossene Richtlinie zur finanziellen Unterstützung
ökologischer Fließgewässerentwicklungsmaßnahmen in Erinnerung.
Aufgrund
der fortgeschrittenen Tagungszeit verzichtet er auf die detaillierte Darstellung
der geleisteten Zahlungen bzw. der praktischen Ausführungen zu den einzelnen
geförderten Maßnahmen. Er bietet an, die hierzu vorbereiteten
Präsentations-Folien in Kopie als Anlage dem Protokoll anzufügen und/oder sie
in das Ratsinformationssystem „SessionNet“ zur Einsichtnahmen einzustellen. Der
Ausschuss erklärt sich hiermit einverstanden.
Der
Beschluss des ALNUs vom 22.11.2016 (DS 2016/222) sah eine jährliche Investitionsplanung
von 50.000,00 € für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Mit dem sog. „Eckwertebeschluss“
des Kreisausschusses (KA/AFP 2018/103) wurde das Investitionsvolumen für den
Gesamthaushalt auf 12,0 Mio. €/a beschränkt und der planerische Ansatz der
Haushaltsmittel 2019 im FD 551 für „Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche“
(Kto. 781800) auf 0 € herabgesetzt.
Viele
Maßnahmen im Rahmen der Fließgewässerentwicklung (FGE) sind noch geplant bzw.
stehen noch vor der praktischen Umsetzung. In Form von Haushaltsresten stehen
z.Z. noch rd. 126.000 € zur Verfügung, die erhalten bleiben sollten, um die
Ausführung der geplanten Maßnahmen auch gewährleisten zu können.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke ruft sodann zur
Beschlussfassung auf.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.