Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsansatz für die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 entfällt. Der Ansatz aus 2018 und die Haushaltsreste aus den Vorjahren i.H.v. 126.792,98 € stehen für neue Maßnahmen in den Folgejahren zur Verfügung.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr ruft am Beispiel des im September 2017 vom ALNU begutachteten „Langhorst-Kuhlengrabens“ in Steyerberg die vom Ausschuss beschlossene Richtlinie zur finanziellen Unterstützung ökologischer Fließgewässerentwicklungsmaßnahmen in Erinnerung.

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Tagungszeit verzichtet er auf die detaillierte Darstellung der geleisteten Zahlungen bzw. der praktischen Ausführungen zu den einzelnen geförderten Maßnahmen. Er bietet an, die hierzu vorbereiteten Präsentations-Folien in Kopie als Anlage dem Protokoll anzufügen und/oder sie in das Ratsinformationssystem „SessionNet“ zur Einsichtnahmen einzustellen. Der Ausschuss erklärt sich hiermit einverstanden.

 

Der Beschluss des ALNUs vom 22.11.2016 (DS 2016/222) sah eine jährliche Investitionsplanung von 50.000,00 € für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Mit dem sog. „Eckwertebeschluss“ des Kreisausschusses (KA/AFP 2018/103) wurde das Investitionsvolumen für den Gesamthaushalt auf 12,0 Mio. €/a beschränkt und der planerische Ansatz der Haushaltsmittel 2019 im FD 551 für „Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche“ (Kto. 781800) auf 0 € herabgesetzt.

 

Viele Maßnahmen im Rahmen der Fließgewässerentwicklung (FGE) sind noch geplant bzw. stehen noch vor der praktischen Umsetzung. In Form von Haushaltsresten stehen z.Z. noch rd. 126.000 € zur Verfügung, die erhalten bleiben sollten, um die Ausführung der geplanten Maßnahmen auch gewährleisten zu können.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke ruft sodann zur Beschlussfassung auf.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.