Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2018/191
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
(NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 174
Erhöhung der
Kofinanzierungssumme von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von
Haltestellen im Jahr 2018 um 41.000,- € auf einen Kostenrahmen von 141.000,- €
Maßnahme 311
Beteiligung an den Kosten
der Samtgemeinde Grafschaft Hoya für den VBN-Tarif in den Jahren 2019, 2020,
2021 mit einem Kostenrahmen von 6.000,- €
Maßnahme 179
Wartung und Pflege der
Haltestellen im Linienbündel II durch die Bauhöfe der betroffenen Gemeinden bis
zum Jahr 2027 mit einem Kostenrahmen von 15.000,- Euro.
Maßnahme 619
Beratungsleistungen zur
Umwandlung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH durch einen
Wirtschaftsprüfer mit einem Kostenrahmen von 30.000,- Euro.
Maßnahme 615
Der bereits beschlossene
Kostenrahmen für Maßnahme 615 wird auf 70.000,- € erweitert und soll für eine
Verkehrserhebung- und befragung verwendet werden.
Sachverhalt
KTA Linderkamp merkt an, dass die im Sachverhalt geschilderte Maßnahme 615
im Beschlussvorschlag nicht als Beschlussempfehlung enthalten ist.
KR Hoffmann schlägt vor, dass die Beschlussempfehlung wie folgt
erweitert wird:
Maßnahme 615
Der bereits beschlossene
Kostenrahmen für Maßnahme 615 wird auf 70.000,- € erweitert und soll für eine
Verkehrserhebung und - befragung verwendet werden.
KTA Hille fragt an, in wessen Eigentum die Haltestellen sind.
Dipl.-Geogr. Arndt teilt mit, dass im Regelfall die Haltestellen sowie
die Wartehäuschen den Gemeinden gehören, die Masten hingegen auf Empfehlung des
Gutachters im Eigentum des Landkreises verbleiben, da sonst, z.B. bei fehlendem
Masten, kein Bus halten dürfte.
Beratungsergebnis:
Einstimmig