Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 174

Erhöhung der Kofinanzierungssumme von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von Haltestellen im Jahr 2018 um 41.000,- € auf einen Kostenrahmen von 141.000,- €

Maßnahme 311

Beteiligung an den Kosten der Samtgemeinde Grafschaft Hoya für den VBN-Tarif in den Jahren 2019, 2020, 2021 mit einem Kostenrahmen von 6.000,- €

Maßnahme 179

Wartung und Pflege der Haltestellen im Linienbündel II durch die Bauhöfe der betroffenen Gemeinden bis zum Jahr 2027 mit einem Kostenrahmen von 15.000,- Euro.

Maßnahme 619

Beratungsleistungen zur Umwandlung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH durch einen Wirtschaftsprüfer mit einem Kostenrahmen von 30.000,- Euro.

Maßnahme 615

Der bereits beschlossene Kostenrahmen für Maßnahme 615 wird auf 70.000,- € erweitert und soll für eine Verkehrserhebung- und befragung verwendet werden.

 


Sachverhalt

KTA Linderkamp merkt an, dass die im Sachverhalt geschilderte Maßnahme 615 im Beschlussvorschlag nicht als Beschlussempfehlung enthalten ist.

 

KR Hoffmann schlägt vor, dass die Beschlussempfehlung wie folgt erweitert wird:

 

Maßnahme 615

Der bereits beschlossene Kostenrahmen für Maßnahme 615 wird auf 70.000,- € erweitert und soll für eine Verkehrserhebung und - befragung verwendet werden.

 

KTA Hille fragt an, in wessen Eigentum die Haltestellen sind.

 

Dipl.-Geogr. Arndt teilt mit, dass im Regelfall die Haltestellen sowie die Wartehäuschen den Gemeinden gehören, die Masten hingegen auf Empfehlung des Gutachters im Eigentum des Landkreises verbleiben, da sonst, z.B. bei fehlendem Masten, kein Bus halten dürfte.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig