Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/192
Die Aufgabenträgerschaft für
die Linien 5 und 6 soll grundsätzlich an die Stadt Nienburg übertragen werden.
Unter dem Vorbehalt, dass keine wesentliche Einschränkung des Nahverkehrsangebotes
auf den Linien 5 und 6 erfolgt, ist der Landkreis bereit, für die nächsten 10
Jahre eine Summe von mindestens 105.000,- € pro Jahr als Zuschuss für die
Erbringung der Verkehrsleistungen der Stadt zur Verfügung zu stellen. Eine
entsprechende konkrete Vereinbarung soll die Kreisverwaltung mit der Stadt noch
verhandeln. Danach soll ein abschließender Beschluss gefasst werden. Ferner
wird der Landkreis die Rahmenvereinbarung über den Ausgleich für Schülersammelzeitkarten
mit der Stadt Nienburg ergänzen, damit auch Ausgleich für die Schülerinnen und
Schüler, die die Linien 5 und 6 benutzen, geleistet wird.
Beratungsgang:
KR Hoffmann erläutert die Vorlage.
Dipl.-Geogr. Arndt ergänzt, dass durch das vorgelegte Gutachten deutlich
geworden ist, dass es den Landkreis Nienburg teurer kommen würde, wenn die
Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 beim Landkreis verbleiben.
KR Hoffmann bekräftigt, dass es nicht die Absicht des Landkreises
ist, mehr für die Verkehrsleistungen zu zahlen, als bisher.
Der Nachteil bei der Aufgabenübertragung
an die Stadt Nienburg besteht allerdings darin, dass der Landkreis dann keine
Einflussmöglichkeiten mehr auf die Linien hat.
Dipl.-Geogr. Arndt führt weiter aus, dass die Aufgabe der
Schülerbeförderung weiterhin zu erbringen ist und die IGS hierfür angeschlossen
werden muss.
KTA Linderkamps Ansicht nach sind insbesondere zwei Kriterien
wichtig: Zum einen die Qualität der Leistung und zum anderen die Kosten. Das
Ergebnis der Übertragung muss es sein, dass das Angebot sich verbessert und die
Kosten für den Landkreis sinken. Die SPD-Fraktion spricht sich nach Aussage von
KTA Linderkamp für die
Übertragung aus, zumal die Verträge ohnehin nochmal vorgelegt werden.
KTA Hille teilt mit, dass die FDP-Fraktion die Übertragung
kritisch sieht, diese aber nicht grundsätzlich schlecht findet. KTA Hille
erkundigt sich bzgl. der Kostendifferenz und ob die Stadt Nienburg in diesem
Fall mit Mitteln gem. § 7 b NNVG gefördert wird.
Dipl.-Geogr. Arndt informiert, dass die Stadt als Aufgabenträger für den
Stadtbus ohnehin einen Anteil an den sogenannten 7b-Mitteln erhält. Dieser
Anteil wird sich erhöhen, wenn sie auch die Aufgabenträgerschaft für die Linien
5 und 6 erhält. Sie kann dann ggf. darüber hinaus weitere Mittel beantragen,
wenn diese nicht vorrangig für andere Maßnahmen reserviert sind. Nicht
zweckentsprechend verwendete bzw. abgerufene Mittel müssen seitens des
Landkreises nach drei Jahren ohnehin zurückgegeben werden.
KR Hoffmann ergänzt in Bezug auf die Qualität, dass diese durch
die Übertragung insgesamt deutlich besser wird, auch wenn es im Einzelfall zu
Einschränkungen kommen kann. Eckpunkte, wie z.B. die sichere
Schülerbeförderung, müssen sichergestellt sein.
Beratungsergebnis:
Einstimmig