Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 soll grundsätzlich an die Stadt Nienburg übertragen werden. Unter dem Vorbehalt, dass keine wesentliche Einschränkung des Nahverkehrsangebotes auf den Linien 5 und 6 erfolgt, ist der Landkreis bereit, für die nächsten 10 Jahre eine Summe von mindestens 105.000,- € pro Jahr als Zuschuss für die Erbringung der Verkehrsleistungen der Stadt zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende konkrete Vereinbarung soll die Kreisverwaltung mit der Stadt noch verhandeln. Danach soll ein abschließender Beschluss gefasst werden. Ferner wird der Landkreis die Rahmenvereinbarung über den Ausgleich für Schülersammelzeitkarten mit der Stadt Nienburg ergänzen, damit auch Ausgleich für die Schülerinnen und Schüler, die die Linien 5 und 6 benutzen, geleistet wird.


Beratungsgang:

 

KR Hoffmann erläutert die Vorlage.

 

Dipl.-Geogr. Arndt ergänzt, dass durch das vorgelegte Gutachten deutlich geworden ist, dass es den Landkreis Nienburg teurer kommen würde, wenn die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 beim Landkreis verbleiben.

 

KR Hoffmann bekräftigt, dass es nicht die Absicht des Landkreises ist, mehr für die Verkehrsleistungen zu zahlen, als bisher.

Der Nachteil bei der Aufgabenübertragung an die Stadt Nienburg besteht allerdings darin, dass der Landkreis dann keine Einflussmöglichkeiten mehr auf die Linien hat.

 

Dipl.-Geogr. Arndt führt weiter aus, dass die Aufgabe der Schülerbeförderung weiterhin zu erbringen ist und die IGS hierfür angeschlossen werden muss.

 

KTA Linderkamps Ansicht nach sind insbesondere zwei Kriterien wichtig: Zum einen die Qualität der Leistung und zum anderen die Kosten. Das Ergebnis der Übertragung muss es sein, dass das Angebot sich verbessert und die Kosten für den Landkreis sinken. Die SPD-Fraktion spricht sich nach Aussage von KTA Linderkamp für  die Übertragung aus, zumal die Verträge ohnehin nochmal vorgelegt werden.

 

KTA Hille teilt mit, dass die FDP-Fraktion die Übertragung kritisch sieht, diese aber nicht grundsätzlich schlecht findet. KTA Hille erkundigt sich bzgl. der Kostendifferenz und ob die Stadt Nienburg in diesem Fall mit Mitteln gem. § 7 b NNVG gefördert wird.

 

Dipl.-Geogr. Arndt informiert, dass die Stadt als Aufgabenträger für den Stadtbus ohnehin einen Anteil an den sogenannten 7b-Mitteln erhält. Dieser Anteil wird sich erhöhen, wenn sie auch die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 erhält. Sie kann dann ggf. darüber hinaus weitere Mittel beantragen, wenn diese nicht vorrangig für andere Maßnahmen reserviert sind. Nicht zweckentsprechend verwendete bzw. abgerufene Mittel müssen seitens des Landkreises nach drei Jahren ohnehin zurückgegeben werden.

 

KR Hoffmann ergänzt in Bezug auf die Qualität, dass diese durch die Übertragung insgesamt deutlich besser wird, auch wenn es im Einzelfall zu Einschränkungen kommen kann. Eckpunkte, wie z.B. die sichere Schülerbeförderung, müssen sichergestellt sein.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig