Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Landkreis Nienburg/Weser verpflichtet sich, ab 01.01.2019 die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger  nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII, dem SGB II und dem AsylbLG zu übernehmen.

Die Kostenübernahme erfolgt subsidiär und endet, wenn und sobald Dritte gesetzlich zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.


Beratungsgang:

 

Nach Diskussion und Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt beantragt Herr Werner, die Bearbeitung an einen externen Anbieter wie z. B. profamilia abzugeben.

Der Ausschuss spricht sich mit 7 Nein- und 3 Ja-Stimmen gegen eine externe Vergabe aus.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 2 Enthaltungen