Sitzung: 26.09.2018 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/203
Der Beschaffung einer Drohne für die Kreisfeuerwehr wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel von 25.000 € werden freigegeben und der Sperrvermerk aufgehoben.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Sauer trägt den Sachverhalt vor und
ergänzt, dass aktuell bekannt wurde, dass eine Vollkaskoversicherung der Drohne
zwischen 1.000 und 1.500 € im Jahr kosten würde. Die jährlichen
Unterhaltungskosten von 2.000 € würden hierfür nicht ausreichen, sollte man
sich zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung entscheiden.
Der Brandschutzabschnittleiter
(BAL) Süd Ralf Tiedemann erläutert, dass der Unterhaltungsaufwand auch die
Schulungen zu Beginn enthalte. Danach könne sich der Aufwand auch auf rund
1.000 € im Jahr reduzieren.
Auf die Frage von KTA
Köhler wie oft die Akkus zu erneuern seien, erklärte BAL Tiedemann, dass
sich dies u.a. nach der Einsatzhäufigkeit richte. Es sei durchaus besser für
die Akkus, wenn die Drohne oft eingesetzt werde, da die Akkus sonst durch
ständiges Laden und Entladen in Mitleidenschaft gezogen würden. Die Kosten für
einen Akku werden zwischen 60 und 200 € geschätzt.
KTA Hauschildt erklärt, dass die Mittel für die Drohne gesperrt
wurden, bis ein Nutzungskonzept vorgelegt werde. Durch das Konzept der TEL sei
die Beschaffung jetzt ausreichend begründet. Die CDU-Fraktion werde der
Beschaffung zustimmen. Eine Vollkaskoversicherung sei für ihn nur zu Anfang
sinnvoll und sollte danach überdacht werden.
Auf Nachfrage von KTA
Iraki bestätigte BAL Tiedemann, dass die Drohne auch mit einer
Wärmebildkamera ausgestattet werde. KBM Fischer ergänzt, dass sich das
Anforderungsprofil für die Ausschreibung an der Feuerwehrtauglichkeit einer solchen
Drohne orientieren werde.
Für KTA Niepel ist die
Technik der Drohne schon recht teuer. Eine Vollkaskoversicherung solle deshalb eingehend
geprüft werden.
KTA Hille spricht der Feuerwehr ein Lob für das gut durchdachte
vorgelegte Konzept aus. Damit seien alle Fragen für ihn beantwortet. Seine
Fraktion trage die Beschaffung grundsätzlich mit. Mit Hinweis auf den
Eckwertebeschluss für mittelfristige Investitionen und den geplanten Neubau
einer FTZ sollte aber bei den Beschaffungen der Feuerwehr künftig Zurückhaltung
geübt werden.
Ausgehend von einer
Lebensdauer von geschätzt 10 Jahren stellt sich für KTA Linderkamp die
Frage nach der Einsatzhäufigkeit für die Drohne. BAL Tiedemann erklärt,
dass er sich den Einsatz einer Drohne seit seinem Amtsantritt am 01.01.2018
schon bei 5 Einsätzen gewünscht hätte. Der Bedarf für eine Drohne sei daher vorhanden.
Herr Steinbach erklärt, dass die Beschaffung einer Drohne für die
Kreisfeuerwehr auch aus Sicht des THW eine sinnvolle Entscheidung sei. Der
Einsatz einer Drohne habe sich auch bei den letzten Einsätzen des THW in
anderen Landkreisen als gut bestätigt. Die Lagedarstellung von oben unterstütze
entscheidend die Einsatzführung.
Auch der Vorsitzende KTA
Schlemermeyer sieht den Einsatz einer Drohne für die Feuerwehr als
einsatztaktisch wertvoll, bspw. auch für eine Personensuche.
Beratungsergebnis:
Einstimmig