Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Beschaffung einer Drohne für die Kreisfeuerwehr wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel von 25.000 € werden freigegeben und der Sperrvermerk aufgehoben.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Sauer trägt den Sachverhalt vor und ergänzt, dass aktuell bekannt wurde, dass eine Vollkaskoversicherung der Drohne zwischen 1.000 und 1.500 € im Jahr kosten würde. Die jährlichen Unterhaltungskosten von 2.000 € würden hierfür nicht ausreichen, sollte man sich zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung entscheiden.

 

Der Brandschutzabschnittleiter (BAL) Süd Ralf Tiedemann erläutert, dass der Unterhaltungsaufwand auch die Schulungen zu Beginn enthalte. Danach könne sich der Aufwand auch auf rund 1.000 € im Jahr reduzieren.

 

Auf die Frage von KTA Köhler wie oft die Akkus zu erneuern seien, erklärte BAL Tiedemann, dass sich dies u.a. nach der Einsatzhäufigkeit richte. Es sei durchaus besser für die Akkus, wenn die Drohne oft eingesetzt werde, da die Akkus sonst durch ständiges Laden und Entladen in Mitleidenschaft gezogen würden. Die Kosten für einen Akku werden zwischen 60 und 200 € geschätzt.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass die Mittel für die Drohne gesperrt wurden, bis ein Nutzungskonzept vorgelegt werde. Durch das Konzept der TEL sei die Beschaffung jetzt ausreichend begründet. Die CDU-Fraktion werde der Beschaffung zustimmen. Eine Vollkaskoversicherung sei für ihn nur zu Anfang sinnvoll und sollte danach überdacht werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Iraki bestätigte BAL Tiedemann, dass die Drohne auch mit einer Wärmebildkamera ausgestattet werde. KBM Fischer ergänzt, dass sich das Anforderungsprofil für die Ausschreibung an der Feuerwehrtauglichkeit einer solchen Drohne orientieren werde.

 

Für KTA Niepel ist die Technik der Drohne schon recht teuer. Eine Vollkaskoversicherung solle deshalb eingehend geprüft werden.

 

KTA Hille spricht der Feuerwehr ein Lob für das gut durchdachte vorgelegte Konzept aus. Damit seien alle Fragen für ihn beantwortet. Seine Fraktion trage die Beschaffung grundsätzlich mit. Mit Hinweis auf den Eckwertebeschluss für mittelfristige Investitionen und den geplanten Neubau einer FTZ sollte aber bei den Beschaffungen der Feuerwehr künftig Zurückhaltung geübt werden.

 

Ausgehend von einer Lebensdauer von geschätzt 10 Jahren stellt sich für KTA Linderkamp die Frage nach der Einsatzhäufigkeit für die Drohne. BAL Tiedemann erklärt, dass er sich den Einsatz einer Drohne seit seinem Amtsantritt am 01.01.2018 schon bei 5 Einsätzen gewünscht hätte. Der Bedarf für eine Drohne sei daher vorhanden.

 

Herr Steinbach erklärt, dass die Beschaffung einer Drohne für die Kreisfeuerwehr auch aus Sicht des THW eine sinnvolle Entscheidung sei. Der Einsatz einer Drohne habe sich auch bei den letzten Einsätzen des THW in anderen Landkreisen als gut bestätigt. Die Lagedarstellung von oben unterstütze entscheidend die Einsatzführung.

 

Auch der Vorsitzende KTA Schlemermeyer sieht den Einsatz einer Drohne für die Feuerwehr als einsatztaktisch wertvoll, bspw. auch für eine Personensuche.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig