Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.


Beratungsgang:

 

KTA Linderkamp erläutert den Hintergrund für den Antrag. Junge Erwachsene hätten ab dem 20. Lebensjahr nach der geltenden Rechtslage keinen Anspruch mehr auf Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel. Ungewollte Schwangerschaften stellten eine schwierige und insbesondere für junge Frauen eine hochgradig belastende Situation dar. In der Folge sei es für viele schwierig, den Sozialleistungsbezug wieder zu beenden. Der Bundesgesetzgeber arbeite an der Lösung dieses Problems. Die Übernahme der genannten Kosten solle daher nur vorübergehend erfolgen. Er bitte den Kreistag um Zustimmung.

 

KTA Werner erklärt, die FDP stimme im Prinzip zu.  Er halte es jedoch für problematisch, dass die Haushaltsansätze hierfür gedeckelt werden würden. Es könne nicht sein, dass Geld nur für neun Monate zur Verfügung stehe und das Programm in den letzten drei Monaten des Jahres eingestellt werden müsse. Des Weiteren schätze er den von der Verwaltung mit 0,25 Vollzeitstellen bezifferten Stellenbedarf als viel zu gering ein. Neben der reinen Auszahlung der Gelder bestehe oft auch ein erheblicher Beratungsbedarf bei den Antragstellern. Auch der Umfang der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit dürfe nicht unterschätzt werden. Er beantrage daher, den Beschluss um den folgenden neuen 2. Satz zu ergänzen: „Die Abwicklung erfolgt über einen freien Träger.“

 

Erster Kreisrat Klein erwidert, die Beratungsstellen des Landkreises befassten sich täglich mit dieser Thematik. Eine Verknüpfung zwischen den administrativen Leistungen und dem Beratungsangebot sei somit sichergestellt. Der Aufwand sei zu Beginn sicherlich erheblich. Die Aufgabenerledigung werde danach aber schnell zur Routine. Die Einbeziehung Dritter erleichtere die Abwicklung auch nicht, da der Landkreis dann unter anderem auch ein Controllingsystem etablieren müsse.

 

KTA Leseberg führt aus, seine Fraktion werde gegen die Beschlussvorlage stimmen. Es handele sich um Leistungen, die der Bund erbringen müsse und die erst mit der HartzIV-Gesetzgebung eingestellt worden seien. Er sei daher nicht bereit, Kosten des Bundes zu übernehmen. Der Druck auf den Gesetzgeber müsse aufrecht erhalten bleiben, damit künftig alle Menschen in der Bundesrepublik diese Leistungen beantragen könnten.

 

KTA Schnitzler erklärt, formell gebe sie dem Abgeordneten Leseberg Recht. Wenn es durch den Beschluss jedoch gelinge, ungewollte Schwangerschaften mit all ihren Nebenfolgen zu verhindern, sei das positiv zu bewerten.

 

KTA Heineking kündigt an, seine Fraktion werde dem SPD-Antrag folgen.

 

KTA Werner legt dar, Beratung sei keine Routine. Das könne und dürfe sie auch nicht werden. Er fragt an, ob die Verwaltung hinreichend öffentlich für das Angebot werben werde.

 

Erster Kreisrat Klein erklärt, die heutige Sitzung sei bereits als Öffentlichkeitsarbeit anzusehen.

 

KTA Dralle erkundigt sich, wie sich die SPD-Fraktion die Empfängnisverhütung für Männer vorstelle.

 

KTA Linderkamp erklärt, es handele sich ausschließlich um ärztlich verordnete Verhütungsmittel.

 

 

Der Antrag von KTA Werner wird mit 2 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 32 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    32 Ja-Stimmen     6 Nein-Stimmen       1 Enthaltung