Die Kostenübernahme erfolgt
subsidiär und endet, wenn und sobald Dritte gesetzlich zur Übernahme dieser
Kosten verpflichtet sind.
Beratungsgang:
KTA Linderkamp erläutert den
Hintergrund für den Antrag. Junge Erwachsene hätten ab dem 20. Lebensjahr nach
der geltenden Rechtslage keinen Anspruch mehr auf Übernahme der Kosten für
Verhütungsmittel. Ungewollte Schwangerschaften stellten eine schwierige und
insbesondere für junge Frauen eine hochgradig belastende Situation dar. In der
Folge sei es für viele schwierig, den Sozialleistungsbezug wieder zu beenden.
Der Bundesgesetzgeber arbeite an der Lösung dieses Problems. Die Übernahme der
genannten Kosten solle daher nur vorübergehend erfolgen. Er bitte den Kreistag
um Zustimmung.
KTA Werner erklärt, die FDP stimme
im Prinzip zu. Er halte es jedoch für
problematisch, dass die Haushaltsansätze hierfür gedeckelt werden würden. Es könne
nicht sein, dass Geld nur für neun Monate zur Verfügung stehe und das Programm
in den letzten drei Monaten des Jahres eingestellt werden müsse. Des Weiteren
schätze er den von der Verwaltung mit 0,25 Vollzeitstellen bezifferten
Stellenbedarf als viel zu gering ein. Neben der reinen Auszahlung der Gelder
bestehe oft auch ein erheblicher Beratungsbedarf bei den Antragstellern. Auch
der Umfang der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit dürfe nicht unterschätzt
werden. Er beantrage daher, den Beschluss um den folgenden neuen 2. Satz zu
ergänzen: „Die Abwicklung erfolgt über einen freien Träger.“
Erster Kreisrat Klein
erwidert, die Beratungsstellen des Landkreises befassten sich täglich mit
dieser Thematik. Eine Verknüpfung zwischen den administrativen Leistungen und
dem Beratungsangebot sei somit sichergestellt. Der Aufwand sei zu Beginn
sicherlich erheblich. Die Aufgabenerledigung werde danach aber schnell zur
Routine. Die Einbeziehung Dritter erleichtere die Abwicklung auch nicht, da der
Landkreis dann unter anderem auch ein Controllingsystem etablieren müsse.
KTA Leseberg führt aus, seine
Fraktion werde gegen die Beschlussvorlage stimmen. Es handele sich um
Leistungen, die der Bund erbringen müsse und die erst mit der
HartzIV-Gesetzgebung eingestellt worden seien. Er sei daher nicht bereit,
Kosten des Bundes zu übernehmen. Der Druck auf den Gesetzgeber müsse aufrecht
erhalten bleiben, damit künftig alle Menschen in der Bundesrepublik diese
Leistungen beantragen könnten.
KTA Schnitzler erklärt, formell
gebe sie dem Abgeordneten Leseberg Recht. Wenn es durch den Beschluss jedoch
gelinge, ungewollte Schwangerschaften mit all ihren Nebenfolgen zu verhindern,
sei das positiv zu bewerten.
KTA Heineking kündigt an,
seine Fraktion werde dem SPD-Antrag folgen.
KTA Werner legt dar, Beratung sei
keine Routine. Das könne und dürfe sie auch nicht werden. Er fragt an, ob die
Verwaltung hinreichend öffentlich für das Angebot werben werde.
Erster Kreisrat Klein
erklärt, die heutige Sitzung sei bereits als Öffentlichkeitsarbeit anzusehen.
KTA Dralle erkundigt sich, wie
sich die SPD-Fraktion die Empfängnisverhütung für Männer vorstelle.
KTA Linderkamp erklärt, es
handele sich ausschließlich um ärztlich verordnete Verhütungsmittel.
Der
Antrag von KTA Werner wird mit 2 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 32 Nein-Stimmen
abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 32 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung