Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/ Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 180

Barrierefreie Gestaltung der HS Grundschule Bücken – Wendeschleife mit einem Kostenrahmen von 36.000 €.


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Arndt erläutert die Vorlage und teilt darüber hinaus mit, dass andere Landkreise ihre Maßnahmen nur einmal im Jahr im Gremium vorstellen und nicht, wie der Landkreis Nienburg, der jede Maßnahme einzeln abstimmen lässt.

 

KTA Schiemann fragt an, ob die Inklusion der Hintergrund des Ausbaus ist.

 

Dipl. Geogr. Arndt teilt dazu mit, dass der Landkreis aufgrund der Regelungen im Personenbeförderungsgesetz zu einem barrierefreien Ausbau verpflichtet ist. Dabei haben Haltestellen an Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. eine hohe Priorität.

 

KTA Schiemann ist der Ansicht, dass man anstelle von Umbauten auch den Verkehrsträger durch den Einsatz von absenkbaren Bussen in die Pflicht nehmen kann.

 

Dipl. Geogr. Arndt führt dazu aus, dass der Umbau der Haltestellen und der Einsatz barrierefreier Fahrzeuge Hand in Hand gehen muss.

 

KTA Kurowski begrüßt ausdrücklich die in Nienburg geübte Praxis, das Gremium zu jeder einzelnen Maßnahme zu informieren und entscheiden zu lassen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung