Sitzung: 08.11.2018 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/245
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/ Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
(NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 180
Barrierefreie Gestaltung der HS Grundschule Bücken – Wendeschleife mit einem Kostenrahmen von 36.000 €.
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Arndt erläutert die Vorlage und teilt darüber hinaus mit,
dass andere Landkreise ihre Maßnahmen nur einmal im Jahr im Gremium vorstellen
und nicht, wie der Landkreis Nienburg, der jede Maßnahme einzeln abstimmen lässt.
KTA Schiemann fragt an, ob die Inklusion der Hintergrund des
Ausbaus ist.
Dipl. Geogr. Arndt teilt dazu mit, dass der Landkreis aufgrund der
Regelungen im Personenbeförderungsgesetz zu einem barrierefreien Ausbau
verpflichtet ist. Dabei haben Haltestellen an Schulen, Krankenhäusern,
Pflegeheimen etc. eine hohe Priorität.
KTA Schiemann ist der Ansicht, dass man anstelle von Umbauten auch
den Verkehrsträger durch den Einsatz von absenkbaren Bussen in die Pflicht
nehmen kann.
Dipl. Geogr. Arndt führt dazu aus, dass der Umbau der Haltestellen und
der Einsatz barrierefreier Fahrzeuge Hand in Hand gehen muss.
KTA Kurowski begrüßt ausdrücklich die in Nienburg geübte Praxis,
das Gremium zu jeder einzelnen Maßnahme zu informieren und entscheiden zu
lassen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung