Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

1.    Der Landkreis überträgt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 an die Stadt Nienburg.

2.    Die Stadt Nienburg erhält für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2029 vom Landkreis einen Beitrag in Höhe von 130.000 € p.a. für die Bestellung der Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6. Im Gegenzug müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. In einer Vereinbarung (Anlage 1) werden die Bedingungen, die Zahlungsmodalitäten und Maßgaben für eine Evaluierung festgelegt.

3.    Die Rahmenvereinbarung für die Abgeltung der Entgelte für die SSZT auf den Linien 1 bis 4 wird ergänzt um die Linien 5 und 6 und an den aktuellen Stand angepasst (siehe Anlage 2).

 


Beratungsgang:

 

KR Hoffmann erläutert die Beschlussvorlage.

 

KTA Hille fragt an, ob der Sachverhalt zu Punkt 4 b (Aufteilung der § 7 a-Mittel) der Beschlussvorlage noch in diesem Jahr im Ausschuss für Regionalentwicklung vorgestellt wird.

 

KR Hoffmann teilt dazu mit, dass der Sachverhalt am 07.12.2018 im Gremium erläutert wird. Die Stadt Nienburg muss die Mittel nach einem nachvollziehbaren Schlüssel erhalten.

 

KTA Weißenborn freut sich, dass das Thema nunmehr erfreulich abgeschlossen werden kann und beide Seiten dabei gewinnen.

 

KR Hoffmann hebt hervor, dass es eine nachhaltige Verbesserung des Busverkehrsangebotes in der Stadt Nienburg geben wird.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig