Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Heineking fragt an, wie groß die Chancen sind, dass im Landkreis Nienburg neue Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.

 

KR Hoffmann teilt dazu mit, dass das Urteil zum RROP noch nicht rechtskräftig ist. Sofern das Gericht die 1. Änderung zum RROP kassiert, erlangt das RROP in der Fassung von 2003 wieder Gültigkeit. Dann müssten Bauten, die von den Planungen abweichen, untersagt werden.

 

KTA Heineking stellt fest, dass also derzeit keine Aussagen zu Baugenehmigungen möglich sind.

 

KTA Leseberg bestätigt dieses, teilt aber mit, dass ihm bekannte Landwirte davon überzeugt sind, dass gebaut werden darf.

 

KTA Kurowski weist darauf hin, dass ungeachtet des Verfahrens Vorverträge geschlossen werden können.