Sitzung: 13.11.2018 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/253
Der Ausschuss für
Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen
für den Haushalt 2019 zu.
Beratungsgang:
KA Fabisch erläutert die Mittelanmeldungen für den Haushalt 2019
für das Produkt 55120 Kreisstraßen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt
anhand der Anlagen zur Drucksache.
Im Teilergebnisplan sei als
wichtigster Posten der Ansatz 55120 421200 für die Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens (Pos. 15) mit 2.386.600 € zu nennen. Dieser beinhalte
neben den Betriebsdienstkosten, den Kfz-Kosten, den Kosten für
Bankettschälarbeiten und sonstigen Kosten auch die Kosten für Instandsetzungsarbeiten
an Fahrbahnen und Radwegen mit 1.011.600 € (siehe Anlage). Aufgrund der neuen
Abgrenzungsregelung müssten einzelne Maßnahmen noch einmal hinsichtlich der
Länge unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte überarbeitet werden. Um dadurch
den Mittelbedarf insgesamt nicht zu erhöhen könne man als Lösungsmöglichkeit
evtl. einen geplanten Abschnitt im Zuge der K 34 sowie die Maßnahme der 3.
Dringlichkeit – K 41 – auf 2020 verschieben.
Als Neuerung sei ab 2019 im
Produkt Kreisstraßen der Ansatz „Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche
Anlagen“ mit 70.000 € angemeldet. Diese Aufwendungen wurden bisher beim FD
Liegenschaften veranschlagt.
Im investiven Bereich wurden
die geplanten Investitionsmaßnahmen gemäß Anlagen 2 und 3 zur Drucksache näher
erläutert. Von den insgesamt veranschlagten Aufwendungen in Höhe von 4.044.500
€ verbliebe nach Abzug der zu erwartenden Zuwendungen ein Eigenanteil von
530.200 € für den Landkreis.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister erklärt hierzu, dass der
Fahrbahnzustand der
K 37 Steimbke – Lichtenhorst
ein erhebliches Problem darstelle. Er präsentierte die anlässlich eines
Ortstermins aufgenommenen Fotos der teilweise bis zu 10 cm breiten Längsrisse.
Man müsse überlegen, ob aus Verkehrssicherheitsgründen evtl. Teilflächen
zunächst gesperrt werden müssten. Die Straßenmeisterei könne die Verkehrssicherungspflicht
so nicht mehr übernehmen.
Er schlägt vor, den Winter
zunächst abzuwarten, um die Entwicklung des Schadenbildes zu sehen.
Gleichzeitig müsse man überlegen, welche Bauweise auf dieser ca. 7 km langen
Moorstrecke die geeignete sei. Erst im vergangenen Jahr seien rd. 80.000 €
Unterhaltungsmittel eingesetzt worden, jedoch trotz streckenweisem Einbau eines
Vlieses ohne den gewünschten Erfolg.
BD Wehr stimmt zu, dass der Moorkörper auf dieser Strecke bei
dem extremen Sommer entwässert sei und die Tragfähigkeit somit nicht mehr
gegeben sei. Man könne überlegen, ob ein Ausräumen des Moorkörpers zielführend
sei.
KTA Kaltofen ist aufgrund der präsentierten Bilder der Ansicht,
dass es Sinn machen würde, Mehrmittel für die Instandsetzung in den Haushalt
einzustellen.
KTA Höper fragt, wieviel teurer eine Verschiebung auf 2020
kommen könnte.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister berichtet, dass beim
Landkreis Diepholz aktuelle Ausschreibungen sogar wieder günstiger ausgefallen
seien. Bei einer Ausführungszeit bis Mitte 2019 könnten bei jetzt
durchgeführten Ausschreibungen offensichtlich wieder relativ günstige Preise
erzielt werden. Eine Prognose sei schwierig.
KTA Hille findet es gut, dass derzeit etwas höhere
Kostenschätzungen eingeplant werden. Er fragt, ob die Mittel für die
Unterhaltung usw. ausreichen würden, um den Wert der Straßen zu erhalten.
KTA Höper erklärt, dass die für Investitionen gebildeten
Abschreibungen dafür vorgesehen seien, den Werterhalt zu bestreiten.
Ltd. BD Schindler führt aus, dass es – auch für den Bereich der Bundes-
und Landesstraßen – schwierig sei, zu prognostizieren, ob der Substanzerhalt zu
schaffen sei. Insbesondere wenn das Verkehrsvolumen zunähme, ginge der
Substanzverlust schneller voran.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister sagt, dass eine Straße im
Idealzustand rd. 35 Jahre halten würde. Bei der 25jährigen Abschreibungsdauer
wäre die Straße dann bereits abgeschrieben. Aber es gäbe tatsächlich eigentlich
keine „Nutzungsdauer Straße“, sondern die Straße würde aus mehreren Schichten
mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen. Eine wertmäßige Abschreibung
würde nicht den technischen Zustand der Straße wiederspiegeln. Die Brücke K 151
Hassel beispielsweise sei nach rd. 40 Jahren schon kaputt gewesen, obwohl
hierfür eine weitaus längere Nutzungsdauer geplant war.
Herr Hildebrandt, Die Harke und
Frau KTA Kretschmer
verlassen vor der Abstimmung um 16:25
Uhr die Sitzung.
2019 solle eine neue
Zustandserfassung erfolgen, um aktuelle Zahlenwerte zu erhalten.
BD Wehr ergänzt, dass in 2019 insgesamt 1,836 Mio. Euro für
Abschreibungen im Haushalt veranschlagt seien.
Anlage:
Übersicht Instandsetzungsmaßnahmen
nach 1. bis 3. Dringlichkeit