Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen für den Haushalt 2019 zu.


Beratungsgang:

 

KA Fabisch erläutert die Mittelanmeldungen für den Haushalt 2019 für das Produkt 55120 Kreisstraßen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt anhand der Anlagen zur Drucksache.

 

Im Teilergebnisplan sei als wichtigster Posten der Ansatz 55120 421200 für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Pos. 15) mit 2.386.600 € zu nennen. Dieser beinhalte neben den Betriebsdienstkosten, den Kfz-Kosten, den Kosten für Bankettschälarbeiten und sonstigen Kosten auch die Kosten für Instandsetzungsarbeiten an Fahrbahnen und Radwegen mit 1.011.600 € (siehe Anlage). Aufgrund der neuen Abgrenzungsregelung müssten einzelne Maßnahmen noch einmal hinsichtlich der Länge unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte überarbeitet werden. Um dadurch den Mittelbedarf insgesamt nicht zu erhöhen könne man als Lösungsmöglichkeit evtl. einen geplanten Abschnitt im Zuge der K 34 sowie die Maßnahme der 3. Dringlichkeit – K 41 – auf 2020 verschieben.

 

Als Neuerung sei ab 2019 im Produkt Kreisstraßen der Ansatz „Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen“ mit 70.000 € angemeldet. Diese Aufwendungen wurden bisher beim FD Liegenschaften veranschlagt.

 

Im investiven Bereich wurden die geplanten Investitionsmaßnahmen gemäß Anlagen 2 und 3 zur Drucksache näher erläutert. Von den insgesamt veranschlagten Aufwendungen in Höhe von 4.044.500 € verbliebe nach Abzug der zu erwartenden Zuwendungen ein Eigenanteil von 530.200 € für den Landkreis.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt hierzu, dass der Fahrbahnzustand der

K 37 Steimbke – Lichtenhorst ein erhebliches Problem darstelle. Er präsentierte die anlässlich eines Ortstermins aufgenommenen Fotos der teilweise bis zu 10 cm breiten Längsrisse. Man müsse überlegen, ob aus Verkehrssicherheitsgründen evtl. Teilflächen zunächst gesperrt werden müssten. Die Straßenmeisterei könne die Verkehrssicherungspflicht so nicht mehr übernehmen.

 

Er schlägt vor, den Winter zunächst abzuwarten, um die Entwicklung des Schadenbildes zu sehen. Gleichzeitig müsse man überlegen, welche Bauweise auf dieser ca. 7 km langen Moorstrecke die geeignete sei. Erst im vergangenen Jahr seien rd. 80.000 € Unterhaltungsmittel eingesetzt worden, jedoch trotz streckenweisem Einbau eines Vlieses ohne den gewünschten Erfolg.

 

BD Wehr stimmt zu, dass der Moorkörper auf dieser Strecke bei dem extremen Sommer entwässert sei und die Tragfähigkeit somit nicht mehr gegeben sei. Man könne überlegen, ob ein Ausräumen des Moorkörpers zielführend sei.

 

KTA Kaltofen ist aufgrund der präsentierten Bilder der Ansicht, dass es Sinn machen würde, Mehrmittel für die Instandsetzung in den Haushalt einzustellen.

 

KTA Höper fragt, wieviel teurer eine Verschiebung auf 2020 kommen könnte.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister berichtet, dass beim Landkreis Diepholz aktuelle Ausschreibungen sogar wieder günstiger ausgefallen seien. Bei einer Ausführungszeit bis Mitte 2019 könnten bei jetzt durchgeführten Ausschreibungen offensichtlich wieder relativ günstige Preise erzielt werden. Eine Prognose sei schwierig.

 

KTA Hille findet es gut, dass derzeit etwas höhere Kostenschätzungen eingeplant werden. Er fragt, ob die Mittel für die Unterhaltung usw. ausreichen würden, um den Wert der Straßen zu erhalten.

 

KTA Höper erklärt, dass die für Investitionen gebildeten Abschreibungen dafür vorgesehen seien, den Werterhalt zu bestreiten.

 

Ltd. BD Schindler führt aus, dass es – auch für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen – schwierig sei, zu prognostizieren, ob der Substanzerhalt zu schaffen sei. Insbesondere wenn das Verkehrsvolumen zunähme, ginge der Substanzverlust schneller voran.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister sagt, dass eine Straße im Idealzustand rd. 35 Jahre halten würde. Bei der 25jährigen Abschreibungsdauer wäre die Straße dann bereits abgeschrieben. Aber es gäbe tatsächlich eigentlich keine „Nutzungsdauer Straße“, sondern die Straße würde aus mehreren Schichten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen. Eine wertmäßige Abschreibung würde nicht den technischen Zustand der Straße wiederspiegeln. Die Brücke K 151 Hassel beispielsweise sei nach rd. 40 Jahren schon kaputt gewesen, obwohl hierfür eine weitaus längere Nutzungsdauer geplant war.

 

Herr Hildebrandt, Die Harke und

Frau KTA Kretschmer

verlassen vor der Abstimmung um 16:25 Uhr die Sitzung.

 

2019 solle eine neue Zustandserfassung erfolgen, um aktuelle Zahlenwerte zu erhalten.

 

BD Wehr ergänzt, dass in 2019 insgesamt 1,836 Mio. Euro für Abschreibungen im Haushalt veranschlagt seien.

 

 

 

Anlage:

Übersicht Instandsetzungsmaßnahmen nach 1. bis 3. Dringlichkeit