Sitzung: 14.11.2018 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2018/255
Beratungsgang:
KVOR Immel fast den Sachverhalt zusammen. Sie ergänzt, dass 66
Schülerinnen und Schüler von der Einschulung durch die Entscheidung der
Erziehungsberechtigten zurückgestellt worden seien. Ferner würden 148
Schülerinnen und Schüler, insbesondere in der Christophorusschule,
Tagesbildungsstätte Hoya und im Johann-Beckmann-Gymnasium aus anderen
Landkreisen beschult.
KTA Sievers hält fest, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem
Förderschwerpunkt ESE den Unterricht massiv stören würden. Die Zahl der der
betroffenen Schülerinnen und Schüler müsse im Auge behalten werden.
KTA Werner findet die Aufschlüsselung der Statistik sehr gut. Er
hinterfragt, ob die Statistik auch erfasse, wieviel Realschulabgänge in den SEK
II Bereich wechseln und wie hoch die Quote bei den Oberschulen sei. Zuletzt
weist er auf den teilweise hohen Anteil von Migranten in einzelnen Schulen hin
und hinterfragt, ob zusätzliche Hilfe gegeben werden könne und wie man mit
Traumata und Sprachschwierigkeiten umgehe.
EKR Klein entgegnet, dass kreisweit Sprachkonzepte vorlägen. In
den Schulen sei dies die Aufgabe des Landes. Seiner Auffassung nach würden die
Sprachlernklassen landesseitig zurückgefahren. Der Landkreis sei bei der
Sprachförderung in der Kinderbetreuung unterwegs, könne jedoch keine
Ausfallbürgschaft für andere übernehmen.
Vors. KTA Höltke unterstreicht, dass Anteile von neuzugewanderten
Kindern von mehr als 20 % eine große Herausforderung für den Unterricht seien.
Sie bescheinigt, dass der Landkreis im Bereich der Sprachförderung in vielen
Projekten eine Menge unternehme. Die Lehrkräfte könnten jedoch die
Herausforderungen bei dem prozentual gestiegenen Anteil an Kindern mit
Migrationshintergrund nicht mehr bewerkstelligen. Das Land müsse hier nachsteuern,
so Vors. KTA Höltke abschließend.
Beratungsergebnis:
Einstimmig