Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verordnung zur Sicherung und Aufhebung von Naturdenkmälern im Landkreis Nienburg/Weser wird gemäß der Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2011/073 beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert die Veränderungen im Bestand, die sich für das Verzeichnis der Naturdenkmäler im Landkreis Nienburg/Weser ergeben haben. Neben der Aktualisierung des Verzeichnisses soll über die Verordnung zur Sicherung, Änderung und Aufhebung von Naturdenkmälern im Landkreis Nienburg/Weser der aktuelle Bestand festgeschrieben werden.

 

Einzelne Naturdenkmäler müssen gelöscht oder geändert werden, weil sie nicht mehr existent sind oder sich in ihrem Bestand geändert haben.

 

So ist das Naturdenkmal ND NI 66 „Eiche“ in Müsleringen aus dem Verzeichnis zu löschen, da die Eiche am 05.10.2017 während des Sturms „Xavier“ stark geschädigt wurde und infolge dessen, starke Fäulnis im Inneren des Stammes auftrat und sie vom Bauhof der Samtgemeinde Mittelweser beseitigt werden musste.

 

Das Naturdenkmal ND NI 13 „Findling und Eiche“ in Rehburg ist anzupassen, weil der Findling mit der unmittelbar daneben aufgewachsenen Eiche ein Ensemble von besonderer Eigenart und Schönheit bildet. Die Eiche wird deshalb in den Naturdenkmal-Schutz mit aufgenommen und die Bezeichnung des Naturdenkmals wird angepasst auf „Findling und Eiche“. Schutzzweck ist der Erhalt des Findlings und der unmittelbar daneben stockenden Stiel-Eiche.

 

Das Naturdenkmal ND NI 39 „19 Eichen, 4 Buchen, 1 Linde“ in Steyerberg ist anzupassen, da sich aufgrund des Verlustes einer Eiche der Baumbestand verringert hat. Bereits 2015 wurde der Bestand durch Verordnung an die seinerzeit real noch vorhandenen Bäume angepasst. Schutzzweck ist der Erhalt dieser markanten, ortsbildprägenden Baumreihe.

 

Das Naturdenkmal ND NI 44 „Eiche“ in Altenbücken ist anzupassen, weil infolge eines Astausbruches am nördlichen Baum (stark erhöhte Anfälligkeit bei folgenden Stürmen), Schäden am Deich im Hochwasserfall möglich wären. Der Landkreis hat der Fällung deshalb zugestimmt.

 

Weiterhin ist das Naturdenkmal ND NI 57 „Buche“ in Brokeloh anzupassen, da die nördliche Buche am Waldrand im Februar und März 2017 in zwei Phasen zusammengebrochen ist.

 

Das Naturdenkmal ND NI 60 „Buche“ in Sonnenborstel ist anzupassen, weil bei einer Ortsbesichtigung am 12.12.2017 der Verlust der östlichen Buche durch starken Sturmschaden festgestellt wurde.

 

Das Naturdenkmal ND NI 84 „Eiche“ in Nendorf ist während des Sturmtiefs „Sebastian“ am 13.09.2017 auseinander gebrochen, weshalb eine Anpassung des Verzeichnisses erforderlich ist. Der Stamm soll erhalten bleiben.

 

Im Umfeld wurden ca. 10 neue Eichen, Ahorne und Buchen angepflanzt. Der Schutzzweck wird entsprechend angepasst auf den Erhalt dieses in freier Feldlage stehenden Stammes. Aufgrund seiner Eigenart und Schönheit prägt er das Landschaftsbild in besonderer Weise.

 

Darüber hinaus gibt es einzelne neu auszuweisende Naturdenkmäler, wie u.a. das Naturdenkmal ND NI 101 „Hälleflinta“ in Nienburg. 2013 hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt Verden, Außenbezirk Nienburg (WSA Nienburg), den 10-Tonnen Findling bei seinen regelmäßigen Untersuchungen der Flusssohle im Bereich der „Liebenauer Steinstrecke“ geborgen und auf der Landzunge am alten Nienburger Hafen aufgestellt. Der Schutzzweck dient dem Erhalt dieses ca. 2,60 m x 2,00 m x 1,30 m großen Findlings. Er liefert Informationen über die quartärzeitliche Entwicklungsgeschichte und die Vereisungsphasen in der Region um Nienburg sowie zur Flussgeschichte der Weser.

 

Das Naturdenkmal ND NI 105 „Drei Findlinge“ in Nienburg soll ebenso neu in das Verzeichnis aufgenommen werden, da die Findlinge bereits seit längerer Zeit auf dem Gelände des WSA Nienburg liegen. Auch sie gehören zu den „Liebenauer Steinen“. 

 

Das Naturdenkmal ND NI 106 „Eiche“ in Altenbücken soll neu ausgewiesen werden, weil der besonders schön gewachsene Baum in Altenbücken eine Einheit mit dem baulichen Ensemble des Resthofes und dessen Freiflächen bildet. Er steht in  ortsbildprägender Lage im Übergang von Siedlung zur freien Landschaft. Der Schutzzweck ist der Erhalt dieser Hofeiche mit ihrer gleichmäßig ausgebildeten, kugelförmigen Krone aufgrund ihrer in besonderer Art und Weise ausgeprägten Seltenheit, Eigenart und Schönheit.

 

Ebenso soll das Naturdenkmal ND NI 107 „Zwei Erlen“ in Pennigsehl neu ausgewiesen werden, da die beiden Erlen in der Feldflur am Rande eines geschützten Biotopes (Flutrasen) im Norden der Gemarkung Pennigsehl ca. 460 m südlich der B 214 stehen. Erlen dieses Alters und von solch eigenartigem Wuchs sind besonders selten. Neben dem allgemeinen Habitus hervorzuheben sind die Stelzenwurzeln und die zahlreichen Verwachsungen im unteren Stammbereich. Der Schutzzweck dient dem Erhalt dieser beiden markant gewachsenen, alten Erlen.

 

Das Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt. Seitens der Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und der betroffenen Eigentümer wurden keine Bedenken erhoben.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.