Sitzung: 29.11.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/269
Beschluss:
Die
Verordnung zur Sicherung und Aufhebung von Naturdenkmälern im Landkreis
Nienburg/Weser wird gemäß der Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2011/073 beschlossen.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erläutert die Veränderungen
im Bestand, die sich für das Verzeichnis der Naturdenkmäler im Landkreis
Nienburg/Weser ergeben haben. Neben der Aktualisierung des Verzeichnisses soll
über die Verordnung zur Sicherung, Änderung und Aufhebung von Naturdenkmälern
im Landkreis Nienburg/Weser der aktuelle Bestand festgeschrieben werden.
Einzelne
Naturdenkmäler müssen gelöscht oder geändert werden, weil sie nicht mehr
existent sind oder sich in ihrem Bestand geändert haben.
So
ist das Naturdenkmal ND NI 66 „Eiche“ in Müsleringen aus dem Verzeichnis zu
löschen, da die Eiche am 05.10.2017 während des Sturms „Xavier“ stark geschädigt
wurde und infolge dessen, starke Fäulnis im Inneren des Stammes auftrat und sie
vom Bauhof der Samtgemeinde Mittelweser beseitigt werden musste.
Das
Naturdenkmal ND NI 13 „Findling und Eiche“ in Rehburg ist anzupassen, weil der
Findling mit der unmittelbar daneben aufgewachsenen Eiche ein Ensemble von
besonderer Eigenart und Schönheit bildet. Die Eiche wird deshalb in den Naturdenkmal-Schutz
mit aufgenommen und die Bezeichnung des Naturdenkmals wird angepasst auf
„Findling und Eiche“. Schutzzweck ist der Erhalt des Findlings und der
unmittelbar daneben stockenden Stiel-Eiche.
Das
Naturdenkmal ND NI 39 „19 Eichen, 4 Buchen, 1 Linde“ in Steyerberg ist anzupassen,
da sich aufgrund des Verlustes einer Eiche der Baumbestand verringert hat. Bereits
2015 wurde der Bestand durch Verordnung an die seinerzeit real noch vorhandenen
Bäume angepasst. Schutzzweck ist der Erhalt dieser markanten, ortsbildprägenden
Baumreihe.
Das
Naturdenkmal ND NI 44 „Eiche“ in Altenbücken ist anzupassen, weil infolge eines
Astausbruches am nördlichen Baum (stark erhöhte Anfälligkeit bei folgenden Stürmen),
Schäden am Deich im Hochwasserfall möglich wären. Der Landkreis hat der Fällung
deshalb zugestimmt.
Weiterhin
ist das Naturdenkmal ND NI 57 „Buche“ in Brokeloh anzupassen, da die nördliche
Buche am Waldrand im Februar und März 2017 in zwei Phasen zusammengebrochen ist.
Das
Naturdenkmal ND NI 60 „Buche“ in Sonnenborstel ist anzupassen, weil bei einer
Ortsbesichtigung am 12.12.2017 der Verlust der östlichen Buche durch starken
Sturmschaden festgestellt wurde.
Das
Naturdenkmal ND NI 84 „Eiche“ in Nendorf ist während des Sturmtiefs „Sebastian“
am 13.09.2017 auseinander gebrochen, weshalb eine Anpassung des Verzeichnisses
erforderlich ist. Der Stamm soll erhalten bleiben.
Im
Umfeld wurden ca. 10 neue Eichen, Ahorne und Buchen angepflanzt. Der Schutzzweck
wird entsprechend angepasst auf den Erhalt
dieses in freier Feldlage stehenden Stammes. Aufgrund seiner Eigenart und
Schönheit prägt er das Landschaftsbild in besonderer Weise.
Darüber
hinaus gibt es einzelne neu auszuweisende Naturdenkmäler, wie u.a. das Naturdenkmal ND NI 101 „Hälleflinta“ in Nienburg. 2013
hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt Verden, Außenbezirk Nienburg (WSA
Nienburg), den 10-Tonnen Findling bei seinen regelmäßigen Untersuchungen der
Flusssohle im Bereich der „Liebenauer Steinstrecke“ geborgen und auf der
Landzunge am alten Nienburger Hafen aufgestellt. Der Schutzzweck dient dem Erhalt
dieses ca. 2,60 m x 2,00 m x 1,30 m großen Findlings. Er liefert Informationen
über die quartärzeitliche Entwicklungsgeschichte und die Vereisungsphasen in
der Region um Nienburg sowie zur Flussgeschichte der Weser.
Das
Naturdenkmal ND NI 105 „Drei Findlinge“ in Nienburg soll ebenso neu in das Verzeichnis
aufgenommen werden, da die Findlinge bereits seit längerer Zeit auf dem Gelände
des WSA Nienburg liegen. Auch sie gehören zu den „Liebenauer Steinen“.
Das
Naturdenkmal ND NI 106 „Eiche“ in Altenbücken soll neu ausgewiesen werden, weil
der besonders schön gewachsene Baum in Altenbücken eine Einheit mit dem
baulichen Ensemble des Resthofes und dessen Freiflächen bildet. Er steht
in ortsbildprägender Lage im Übergang
von Siedlung zur freien Landschaft. Der Schutzzweck ist der Erhalt dieser
Hofeiche mit ihrer gleichmäßig ausgebildeten, kugelförmigen Krone aufgrund
ihrer in besonderer Art und Weise ausgeprägten Seltenheit, Eigenart und
Schönheit.
Ebenso
soll das Naturdenkmal ND NI 107 „Zwei Erlen“ in Pennigsehl neu ausgewiesen
werden, da die beiden Erlen in der Feldflur am Rande eines geschützten Biotopes
(Flutrasen) im Norden der Gemarkung Pennigsehl ca. 460 m südlich der B 214
stehen. Erlen dieses Alters und von solch eigenartigem Wuchs sind besonders selten.
Neben dem allgemeinen Habitus hervorzuheben sind die Stelzenwurzeln und die zahlreichen
Verwachsungen im unteren Stammbereich. Der Schutzzweck dient dem Erhalt dieser
beiden markant gewachsenen, alten Erlen.
Das
Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt. Seitens der Gemeinden, Trägern öffentlicher
Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und der betroffenen Eigentümer
wurden keine Bedenken erhoben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.