Sitzung: 12.11.2018 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/261/1
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Wegener stellt die investiven Ansätze
im Produkt Brandschutz einschließlich der nachgereichten Änderungen kurz dar. Kreisrat
Hoffmann führt aus, dass geplant sei, künftig Beschaffungen bereits im
Vorfeld der Haushaltsberatungen zu besprechen, um so mehr Zeit für die
fachliche Beratung zu haben. Der Eckwertebeschluss werde für das Jahr 2019
durch die geplanten Investitionen zwar um ca. 50.000 € überschritten, der Wille
zu Einsparungen in den Folgejahren wird aber deutlich gemacht.
KTA Hauschildt erkundigt sich, warum im Produkt Rettungsdienst keine
Dienstaufwendungen für Beamte (Konto 17520.401100) veranschlagt wurden. Verw.
Ang. Wegener erklärt, dass diese Konten vom Fachdienst Entgelt und Bezüge
beplant werden. Nach Auskunft des Fachdienstes wurde der für 2019 vorgesehene
Ansatz von 50.200 € nicht im System importiert. Eine Korrektur des Gesamtplans
wird durch den Fachbereich Finanzen erfolgen.
KTA Hauschildt möchte wissen, wofür 69.000 € als Aufwendungen für
externe Beratungen (Konto 17520.429101) eingeplant wurden. Verw. Ang.
Wegener erklärt, dass die Umstellung von papiergebundener auf die digitale
Datenerfassung im Rettungsdienst geplant sei. Durch die Komplexität dieses
Projektes und die Vielzahl einzubindender Beteiligter solle ein unabhängiger
Berater mit der Marktanalyse und der Einführung eines solchen Systems
beauftragt werden. Herr Sewohl erklärt, dass derzeit immer noch ein DIN
A3 Vordruck mit mehreren Durchschriften ausgefüllt werde. Ziel sei es eine
rechtssichere elektronische Dokumentation aufzubauen, die auch Auswertungen im
Qualitätsmanagement erlaube.
KTA Hausschildt fragt, warum sich die Kosten der ÖEL (Konto
17520.443101) um 70.000 € erhöhen. Verw. Ang. Wegener erklärt, dass es
beabsichtigt sei, ab 2019 das bisherige System der Örtlichen Einsatzleitung
Rettungsdienst anzupassen. Der Rettungsassistent auf dem Notarzteinsatzfahrzeug
als Organisatorischer Leiter hat sich bei Großschadenslagen nicht bewährt. Es
sei geplant, einen sogenannten OrgL-Pool mit wenigen spezialisierten Kräften
ähnlich dem Pool Leitender Notärzte einzuführen. Hierfür werden rund 70.000 €
eingeplant, um die Leistung beauftragen zu können.
Im Produkt Brandschutz
erkundigt sich KTA Hauschildt, warum sich die Zuwendungen und allgemeine
Umlage (Konto 17510.311400) 2019 erhöhen. Verw. Ang. Wegener erklärt,
dass hier die Kosten der Pools an der FTZ für die Feuerwehren veranschlagt
werden, die von der Feuerschutzsteuer einbehalten werden. Die Kosten schwanken
aufgrund unterschiedlicher Ersatzbeschaffungen jährlich. 2019 müssen
beispielsweise sehr viele Atemschutzgeräte beschafft werden.
KTA Hille erkundigt sich, ob bei der Ersatzbeschaffung des
MZF/FTZ (Bus T4) auch ein gebrauchtes Fahrzeug beschafft werden könne,
beispielsweise von städtischen Feuerwehren, die von Fahrverboten für Diesel
betroffen seien. Verw. Ang. Wegener erklärt, dass
Feuerwehreinsatzfahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen seien. Daher werde sich
auch kein Markt für gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge ergeben.
KTA Hille möchte wissen, wofür das Ersatz zu beschaffende
MZF/FTZ (Passat) genutzt werde und welche Funktion der BMW X3 erfülle. Verw.
Ang Wegener erklärt, dass der Passat für Beschaffungsfahrten, Fahrten zu
Fortbildungen sowie weiter Fahrten der ehrenamtlichen Kräfte eingesetzt wird.
Des Weiteren wird der Passat als Kommandowagen für eine der
Kreisfeuerwehrbereitschaften vorgehalten, somit auch als Einsatzfahrzeug
eingesetzt. Der BMW X3 werde als Kommandowagen für die zweite der
Kreisfeuerwehrbereitschaften eingesetzt. Kreisrat Hoffmann ergänzt, dass
die Ausstattung der Fahrzeuge mit Funk und Blaulicht im Rahmen einer Komplettbeschaffung
ein Einsatzfahrzeug nur unwesentlich teurer werden lasse. Hingegen werde der
nachträgliche Ausbau eines Zivilfahrzeuges wesentlich teurer und berge die
Gefahr technischer Probleme.
Vors. KTA Schlemermeyer ergänzt, dass Einsatzfahrzeuge mit der aufwendigen
Technik aus einer Hand zu beschaffen auch aufgrund von Garantieansprüchen besser
sei. Zudem sei es Ehrenamtlichen nicht zumutbar ihre privaten Fahrzeuge für
Fahrten für die Feuerwehr einzusetzen. Herr Sewohl berichtet aus den
Erfahrungen bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst
und rät davon ab, gebrauchte Fahrzeuge zu beschaffen. KTA Feske erklärt,
dass sie trotz des Eckwerteschlusses nicht um geringe Beträge für die
Ehrenamtlichen feilschen wolle.
KTA Höper erklärt, dass es um unsere Sicherheit gehe und man
nur mit konkreten Angeboten für gebrauchte umzurüstende Fahrzeuge mögliche
Einsparungen erkennen könne. Solche Angebote lägen aber nicht vor.
KTA Hauschildt erklärt, dass die Gesamtabwägung der Verwaltung
nachvollziehbar und schlüssig sei. Es sei zudem der Anspruch da, dass noch
offene Fahrzeugbeschaffungen abgearbeitet werden. Auch die Ablehnung eines
AB-Wasser sei nachvollziehbar. Verw. Ang Sauer erklärt, dass die Liste
der zu beschaffenden Fahrzeuge für die Jahre 2020/2021 von der Verwaltung noch
nicht betrachtet wurde.
KTA Prüfer schließt sich der Auffassung von KTA Hauschidt und
der Verwaltung zu den Beschaffungen für die Kreisfeuerwehr an. Ein
AB-Wassertransport sei nicht unbedingt notwendig.
Beratungsergebnis:
Einstimmig