Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Wegener stellt die investiven Ansätze im Produkt Brandschutz einschließlich der nachgereichten Änderungen kurz dar. Kreisrat Hoffmann führt aus, dass geplant sei, künftig Beschaffungen bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen zu besprechen, um so mehr Zeit für die fachliche Beratung zu haben. Der Eckwertebeschluss werde für das Jahr 2019 durch die geplanten Investitionen zwar um ca. 50.000 € überschritten, der Wille zu Einsparungen in den Folgejahren wird aber deutlich gemacht.

 

KTA Hauschildt erkundigt sich, warum im Produkt Rettungsdienst keine Dienstaufwendungen für Beamte (Konto 17520.401100) veranschlagt wurden. Verw. Ang. Wegener erklärt, dass diese Konten vom Fachdienst Entgelt und Bezüge beplant werden. Nach Auskunft des Fachdienstes wurde der für 2019 vorgesehene Ansatz von 50.200 € nicht im System importiert. Eine Korrektur des Gesamtplans wird durch den Fachbereich Finanzen erfolgen.

 

KTA Hauschildt möchte wissen, wofür 69.000 € als Aufwendungen für externe Beratungen (Konto 17520.429101) eingeplant wurden. Verw. Ang. Wegener erklärt, dass die Umstellung von papiergebundener auf die digitale Datenerfassung im Rettungsdienst geplant sei. Durch die Komplexität dieses Projektes und die Vielzahl einzubindender Beteiligter solle ein unabhängiger Berater mit der Marktanalyse und der Einführung eines solchen Systems beauftragt werden. Herr Sewohl erklärt, dass derzeit immer noch ein DIN A3 Vordruck mit mehreren Durchschriften ausgefüllt werde. Ziel sei es eine rechtssichere elektronische Dokumentation aufzubauen, die auch Auswertungen im Qualitätsmanagement erlaube.

 

KTA Hausschildt fragt, warum sich die Kosten der ÖEL (Konto 17520.443101) um 70.000 € erhöhen. Verw. Ang. Wegener erklärt, dass es beabsichtigt sei, ab 2019 das bisherige System der Örtlichen Einsatzleitung Rettungsdienst anzupassen. Der Rettungsassistent auf dem Notarzteinsatzfahrzeug als Organisatorischer Leiter hat sich bei Großschadenslagen nicht bewährt. Es sei geplant, einen sogenannten OrgL-Pool mit wenigen spezialisierten Kräften ähnlich dem Pool Leitender Notärzte einzuführen. Hierfür werden rund 70.000 € eingeplant, um die Leistung beauftragen zu können.

 

Im Produkt Brandschutz erkundigt sich KTA Hauschildt, warum sich die Zuwendungen und allgemeine Umlage (Konto 17510.311400) 2019 erhöhen. Verw. Ang. Wegener erklärt, dass hier die Kosten der Pools an der FTZ für die Feuerwehren veranschlagt werden, die von der Feuerschutzsteuer einbehalten werden. Die Kosten schwanken aufgrund unterschiedlicher Ersatzbeschaffungen jährlich. 2019 müssen beispielsweise sehr viele Atemschutzgeräte beschafft werden.

 

KTA Hille erkundigt sich, ob bei der Ersatzbeschaffung des MZF/FTZ (Bus T4) auch ein gebrauchtes Fahrzeug beschafft werden könne, beispielsweise von städtischen Feuerwehren, die von Fahrverboten für Diesel betroffen seien. Verw. Ang. Wegener erklärt, dass Feuerwehreinsatzfahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen seien. Daher werde sich auch kein Markt für gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge ergeben.

 

KTA Hille möchte wissen, wofür das Ersatz zu beschaffende MZF/FTZ (Passat) genutzt werde und welche Funktion der BMW X3 erfülle. Verw. Ang Wegener erklärt, dass der Passat für Beschaffungsfahrten, Fahrten zu Fortbildungen sowie weiter Fahrten der ehrenamtlichen Kräfte eingesetzt wird. Des Weiteren wird der Passat als Kommandowagen für eine der Kreisfeuerwehrbereitschaften vorgehalten, somit auch als Einsatzfahrzeug eingesetzt. Der BMW X3 werde als Kommandowagen für die zweite der Kreisfeuerwehrbereitschaften eingesetzt. Kreisrat Hoffmann ergänzt, dass die Ausstattung der Fahrzeuge mit Funk und Blaulicht im Rahmen einer Komplettbeschaffung ein Einsatzfahrzeug nur unwesentlich teurer werden lasse. Hingegen werde der nachträgliche Ausbau eines Zivilfahrzeuges wesentlich teurer und berge die Gefahr technischer Probleme.

 

Vors. KTA Schlemermeyer ergänzt, dass Einsatzfahrzeuge mit der aufwendigen Technik aus einer Hand zu beschaffen auch aufgrund von Garantieansprüchen besser sei. Zudem sei es Ehrenamtlichen nicht zumutbar ihre privaten Fahrzeuge für Fahrten für die Feuerwehr einzusetzen. Herr Sewohl berichtet aus den Erfahrungen bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst und rät davon ab, gebrauchte Fahrzeuge zu beschaffen. KTA Feske erklärt, dass sie trotz des Eckwerteschlusses nicht um geringe Beträge für die Ehrenamtlichen feilschen wolle.

 

KTA Höper erklärt, dass es um unsere Sicherheit gehe und man nur mit konkreten Angeboten für gebrauchte umzurüstende Fahrzeuge mögliche Einsparungen erkennen könne. Solche Angebote lägen aber nicht vor.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass die Gesamtabwägung der Verwaltung nachvollziehbar und schlüssig sei. Es sei zudem der Anspruch da, dass noch offene Fahrzeugbeschaffungen abgearbeitet werden. Auch die Ablehnung eines AB-Wasser sei nachvollziehbar. Verw. Ang Sauer erklärt, dass die Liste der zu beschaffenden Fahrzeuge für die Jahre 2020/2021 von der Verwaltung noch nicht betrachtet wurde.

 

KTA Prüfer schließt sich der Auffassung von KTA Hauschidt und der Verwaltung zu den Beschaffungen für die Kreisfeuerwehr an. Ein AB-Wassertransport sei nicht unbedingt notwendig.

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig