Sitzung: 04.12.2018 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2018/215/1
Der Landkreis bezuschusst die Übernahme von
Aufgaben der Jugendhilfe
gem. § 69 I SGB VIII ab 2019 mit einer Fördersumme von
5.000.000 Euro.
Grundlage für die Berechnung des
Zuschusses bleibt die in der Vereinbarung
getroffene Regelung.
Beratungsgang:
Landrat
Kohlmeier schlägt vor, die
Bezuschussung der Betriebs- und Folgekosten für 2019 aufgrund der Tariferhöhung
in 2018 und der Ersparnis in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe auf 3,1 Mio.
festzulegen. Der Fehlbetrag in den Kommunen sei deutlich höher.
KVR
Dachs erläutert anhand einer
Präsentation die Veränderungen zum 1. Entwurf des Haushaltsplans. Im
Ergebnishaushalt sei eine Verbesserung in Höhe von 4,7 Mio. Euro erzielt worden.
Diese ergäbe sich u.a. durch die vorläufige Berechnung des Landesamts für
Statistik Niedersachsen (LSN) zum Finanzausgleich und einer Abrechnung aus dem
Quotalen System. Bei den Investitionen habe man weitere 175.000 Euro
veranschlagen müssen. Es ergäbe sich eine Verbesserung des Saldos aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 11,7 Mio. Euro und eine Reduzierung der Netto-Neuverschuldung
auf 3,1 Mio. Euro. Aus der Stellungnahme der Kommunen gehe die
Erwartung hervor, dass die Hebesätze auf 50 bzw. 44 v.H. gesenkt würden.
KTA
Bergmann-Kramer, stellt den Antrag,
die Mittel für die Bezuschussung der Betriebs- und Folgekostenförderung auf 5
Mio. Euro zu erhöhen. Der Landkreis spare in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
590.000 Euro. Ferner würden die Aufwendungen in den Kommunen weiter
steigen. Die Kostenbeteiligung des Landkreises würde sich hierdurch von 7% auf
12% erhöhen. Eine Senkung der Kreisumlage sei hingegen bedenklich.
KTA
Hille zeigt sich überrascht, dass
über die Hintertür die Kreisumlage gesenkt werden solle. Aufgrund des
Konnexitätsprinzips müsse das Land die Aufwendungen für die Kinderbetreuung tragen.
Er könne dem Antrag nicht zustimmen.
KTA
Linderkamp stellt fest, dass die erhöhten
Zahlungen für die Kindertagespflege systemgerecht seien. Aufgabenträger sei der
Landkreis, somit müsse er auch eine ausreichende Finanzierung sicherstellen.
Eine Senkung der Kreisumlage entlaste hingegen nicht die finanzschwachen Kommunen.
KTA
Schnitzler erinnert an die Drittel-Kosten-Teilung
(Land/Kommunen/Eltern). Es müsse eine gerechte Lösung gefunden werden, die für
alle auskömmlich sei.
Landrat
Kohlmeier entgegnet, dass die
Drittel-Kosten-Teilung ein theoretischer Ansatz sei. Das Land übernehme 56% von
festgelegten Kosten. Hieraus ergebe sich eine Veränderung der Kostendeckung bei
den Kommunen, entsprechend der vorherigen Kostenbeteiligung der Eltern. Die Aufwendungen
je Kindergartenplatz lägen im Landkreis Nienburg/Weser zwischen 1.500 und
4.000 Euro. Der von den Kommunen berechnete Fehlbetrag habe in 2017 ca.
18 Mio. Euro betragen. Die Betreuungsstunden hätten sich von 20.000
auf nunmehr 34.000 Stunden erhöht, weshalb die Steigerung der Beteiligung richtig
sei. Eine weitere Erhöhung sei nur mit einer Anhebung der Kreisumlage möglich.
KTA
Leseberg unterstützt den Vorschlag
ausdrücklich. Der NSGB Kreisverband habe die entsprechenden Aufwendungen
dokumentiert.
KTA
Ó Toráin schlägt vor, dass sich die
Beteiligten an einen Tisch setzen sollten, um Aufwendungen zu berechnen. Er
könne den Antrag befürworten.
KTA
Schnitzler stellt fest, dass es sich
hierbei um keine schlechte Regelung handle. Jedoch sei eine generelle Lösung
erforderlich, damit man sich nicht jedes Jahr hiermit beschäftigen müsse.
KTA
Kuhlmann erklärt, dass mit dem
Verteilschlüssel, das Geld dort ankäme, wo es benötigt würde. Durch die
Erhöhung der Förderung würde die „Nachsorge“ im Jugendbereich verringert.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung