Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Landkreis bezuschusst die Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe
gem. § 69 I SGB VIII ab 2019 mit einer Fördersumme von 5.000.000 Euro.
Grundlage für die Berechnung des Zuschusses bleibt die in der Vereinbarung
getroffene Regelung.


Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier schlägt vor, die Bezuschussung der Betriebs- und Folgekosten für 2019 aufgrund der Tariferhöhung in 2018 und der Ersparnis in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe auf 3,1 Mio. festzulegen. Der Fehlbetrag in den Kommunen sei deutlich höher.

KVR Dachs erläutert anhand einer Präsentation die Veränderungen zum 1. Entwurf des Haushaltsplans. Im Ergebnishaushalt sei eine Verbesserung in Höhe von 4,7 Mio. Euro erzielt worden. Diese ergäbe sich u.a. durch die vorläufige Berechnung des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) zum Finanzausgleich und einer Abrechnung aus dem Quotalen System. Bei den Investitionen habe man weitere 175.000 Euro veranschlagen müssen. Es ergäbe sich eine Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11,7 Mio. Euro und eine Reduzierung der Netto-Neuverschul­dung auf 3,1 Mio. Euro. Aus der Stellungnahme der Kommunen gehe die Erwartung hervor, dass die Hebesätze auf 50 bzw. 44 v.H. gesenkt würden.

KTA Bergmann-Kramer, stellt den Antrag, die Mittel für die Bezuschussung der Betriebs- und Folgekostenförderung auf 5 Mio. Euro zu erhöhen. Der Landkreis spare in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 590.000 Euro. Ferner würden die Aufwendungen in den Kommunen weiter steigen. Die Kostenbeteiligung des Landkreises würde sich hierdurch von 7% auf 12% erhöhen. Eine Senkung der Kreisumlage sei hingegen bedenklich.

KTA Hille zeigt sich überrascht, dass über die Hintertür die Kreisumlage gesenkt werden solle. Aufgrund des Konnexitätsprinzips müsse das Land die Aufwendungen für die Kinderbetreuung tragen. Er könne dem Antrag nicht zustimmen.

KTA Linderkamp stellt fest, dass die erhöhten Zahlungen für die Kindertagespflege systemgerecht seien. Aufgabenträger sei der Landkreis, somit müsse er auch eine ausreichende Finanzierung sicherstellen. Eine Senkung der Kreisumlage entlaste hingegen nicht die finanzschwachen Kommunen.

KTA Schnitzler erinnert an die Drittel-Kosten-Teilung (Land/Kommunen/Eltern). Es müsse eine gerechte Lösung gefunden werden, die für alle auskömmlich sei.

Landrat Kohlmeier entgegnet, dass die Drittel-Kosten-Teilung ein theoretischer Ansatz sei. Das Land übernehme 56% von festgelegten Kosten. Hieraus ergebe sich eine Veränderung der Kostendeckung bei den Kommunen, entsprechend der vorherigen Kostenbeteiligung der Eltern. Die Aufwendungen je Kindergartenplatz lägen im Landkreis Nienburg/Weser zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Der von den Kommunen berechnete Fehlbetrag habe in 2017 ca. 18 Mio. Euro betragen. Die Betreuungsstunden hätten sich von 20.000 auf nunmehr 34.000 Stunden erhöht, weshalb die Steigerung der Beteiligung richtig sei. Eine weitere Erhöhung sei nur mit einer Anhebung der Kreisumlage möglich.

KTA Leseberg unterstützt den Vorschlag ausdrücklich. Der NSGB Kreisverband habe die entsprechenden Aufwendungen dokumentiert.

KTA Ó Toráin schlägt vor, dass sich die Beteiligten an einen Tisch setzen sollten, um Aufwendungen zu berechnen. Er könne den Antrag befürworten.

KTA Schnitzler stellt fest, dass es sich hierbei um keine schlechte Regelung handle. Jedoch sei eine generelle Lösung erforderlich, damit man sich nicht jedes Jahr hiermit beschäftigen müsse.

KTA Kuhlmann erklärt, dass mit dem Verteilschlüssel, das Geld dort ankäme, wo es benötigt würde. Durch die Erhöhung der Förderung würde die „Nachsorge“ im Jugendbereich verringert.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    9 Ja-Stimmen       1 Nein-Stimme         1 Enthaltung