Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 – Teilabschnitt Windenergienutzung – durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 3 Abs. 1 NROG i.V.m. § 9 Abs. 1 ROG einzuleiten.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Rohlfing trägt den Sachverhalt vor.

 

KTA Heineking merkt an, dass das bisherige Verfahren  7 Jahre dauerte. Er möchte wissen, wann es Rechtssicherheit gibt. Es gibt Anfragen von Landwirten, die ihr Land verkaufen möchten, um Windenergieanlagen aufstellen zu lassen. Welchen Zeitrahmen gibt man vor, wie kann man es dem Bürger vermitteln.

 

KR Hoffmann führt aus, dass das Bundesverwaltungsgericht über eine Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht entschieden hat. Über einen Zeitrahmen kann nur spekuliert werden.

Die Planung muss aber sicher sein, um sie den KTA`s vorschlagen zu können, damit etwaige Untersagungen ausgeschlossen werden können. Es ist geplant, bis Mitte 2019 den neuen Entwurf den politischen Gremien vorzulegen. Es bestehen Zweifel an der Umsetzung bis Ende des Jahres 2019. Es ist eher von einer Verfahrensdauer von 2-3 Jahren auszugehen.

 

KTA Hille nimmt Bezug auf eine AfR-Sitzung am 06.06.2018. Hier wurde von ihm angefragt, ob es denkbar wäre, dass sich der Landkreis Nienburg/Weser einer Initiative im Landkreis Diepholz zur Änderung des Baugesetzbuches anschließt.

 

KR Hoffmann unterstreicht, dass es sich hierbei um eine Initiative der Gemeinden im Landkreis Diepholz gehandelt hat und er die Information an die Gemeinden im Landkreis Nienburg weitergegeben hat. Ob diese die Initiative unterstützen, ist nicht bekannt.

 

KTA Kretschmer fragt an, wie mit bestehenden Windenergieanlagen umzugehen ist.

 

KR Hoffmann führt aus, dass diese Bestandschutz genießen.

 

Dipl.-Geogr. Rohlfing merkt an, das in solchen Fällen auf Grundlage des aktuell geltenden Planungsrechts geprüft wird, ob ggf. ein Repowering möglich ist.

 

KTA Leseberg stellt klar, dass der Bürger gut beraten ist, keine Verträge abzuschließen und keine Verpflichtungen einzugehen, bis ein rechtskräftiges Urteil in dieser Angelegenheit ergangen ist. Es besteht kein rechtsfreier Raum. Es gilt die 1. Änderung des RROP.

 

KTA Heineking  möchte wissen, ob in diesen Gebieten eine bekannte Technologie wie Transponder möglich ist.

 

Dipl.-Geogr. Rohlfing teilt mit, dass dies ggf. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist, aber keine Auswirkung auf die Planung des RROP – Teilabschnitt Windenergie - hat.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig