Sitzung: 07.12.2018 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/285
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 – Teilabschnitt Windenergienutzung – durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 3 Abs. 1 NROG i.V.m. § 9 Abs. 1 ROG einzuleiten.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Rohlfing trägt den Sachverhalt vor.
KTA Heineking merkt an, dass das bisherige Verfahren 7 Jahre dauerte. Er möchte wissen, wann es
Rechtssicherheit gibt. Es gibt Anfragen von Landwirten, die ihr Land verkaufen
möchten, um Windenergieanlagen aufstellen zu lassen. Welchen Zeitrahmen gibt
man vor, wie kann man es dem Bürger vermitteln.
KR Hoffmann führt aus, dass das Bundesverwaltungsgericht über
eine Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht entschieden hat. Über einen Zeitrahmen
kann nur spekuliert werden.
Die Planung muss aber sicher
sein, um sie den KTA`s vorschlagen zu können, damit etwaige Untersagungen
ausgeschlossen werden können. Es ist geplant, bis Mitte 2019 den neuen Entwurf
den politischen Gremien vorzulegen. Es bestehen Zweifel an der Umsetzung bis
Ende des Jahres 2019. Es ist eher von einer Verfahrensdauer von 2-3 Jahren
auszugehen.
KTA Hille nimmt Bezug auf eine AfR-Sitzung am 06.06.2018. Hier
wurde von ihm angefragt, ob es denkbar wäre, dass sich der Landkreis
Nienburg/Weser einer Initiative im Landkreis Diepholz zur Änderung des
Baugesetzbuches anschließt.
KR Hoffmann unterstreicht, dass es sich hierbei um eine
Initiative der Gemeinden im Landkreis Diepholz gehandelt hat und er die
Information an die Gemeinden im Landkreis Nienburg weitergegeben hat. Ob diese
die Initiative unterstützen, ist nicht bekannt.
KTA Kretschmer fragt an, wie mit bestehenden Windenergieanlagen
umzugehen ist.
KR Hoffmann führt aus, dass diese Bestandschutz genießen.
Dipl.-Geogr. Rohlfing merkt an, das in solchen Fällen auf Grundlage des
aktuell geltenden Planungsrechts geprüft wird, ob ggf. ein Repowering möglich
ist.
KTA Leseberg stellt klar, dass der Bürger gut beraten ist, keine
Verträge abzuschließen und keine Verpflichtungen einzugehen, bis ein
rechtskräftiges Urteil in dieser Angelegenheit ergangen ist. Es besteht kein
rechtsfreier Raum. Es gilt die 1. Änderung des RROP.
KTA Heineking möchte wissen,
ob in diesen Gebieten eine bekannte Technologie wie Transponder möglich ist.
Dipl.-Geogr. Rohlfing teilt mit, dass dies ggf. Gegenstand des
Genehmigungsverfahrens ist, aber keine Auswirkung auf die Planung des RROP –
Teilabschnitt Windenergie - hat.
Beratungsergebnis:
Einstimmig