1. Der Landkreis überträgt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 an die Stadt Nienburg.
2. Die Stadt Nienburg erhält für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2029 vom Landkreis einen Beitrag in Höhe von 130.000 € p.a. für die Bestellung der Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6. Im Gegenzug müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. In einer Vereinbarung werden die Bedingungen, die Zahlungsmodalitäten und Maßgaben für eine Evaluierung festgelegt.
3. Die Rahmenvereinbarung für die Abgeltung der Entgelte für die SSZT auf den Linien 1 bis 4 wird ergänzt um die Linien 5 und 6 und an den aktuellen Stand angepasst.
Beratungsgang:
Kreisrat
Hoffmann erklärt, er bitte den Zusatz „Anlage 1“ zu
streichen, da der Vertragsentwurf noch überarbeitet werde. Er bitte den
Kreistag jedoch, die im Beschluss genannten Eckwerte so zu beschließen.
KTA
Weißenborn legt dar, das Vorhaben habe den Ausschuss
für Regionalentwicklung über einen längeren Zeitraum beschäftigt. Die
Fortentwicklung bringe den ÖPNV insgesamt ein Stück weit nach vorne. Ein
Busverkehr mit sechs Linien sei für die Stadt Nienburg besser zu planen. Mit
Beharrlichkeit komme man weiter.
Beratungsergebnis:
Einstimmig