- Die Entgeltordnung für
Kindertagespflege im Landkreis Nienburg/Weser wird in der vom Fachbereich
Jugend vorgeschlagenen Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2019 in
Kraft
- Die Satzung des
Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und
die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wird in der vom
Fachbereich Jugend vorgeschlagenen Form beschlossen. Sie tritt zum
01.01.2019 in Kraft.
Beratungsgang:
KTA Feske erklärt, die
Betreuungszeiten würden weiter steigen. Alleine im Bereich U3 sei landesweit
ein Zuwachs um 6 % zu verzeichnen. Für die SPD-Fraktion sei vor allem die
Qualität der Kinderbetreuung wichtig. Nur auf die quantitative Ausweitung des
Angebots zu setzen, wäre fatal. Auch für Großtagespflegestellen sei daher mehr
Qualität wichtig. Da sich gerade in den ersten Lebensjahren wichtige Synapsen
im frühkindlichen Gehirn bildeten, bedürfe es für die Kinderbetreuung
Fachkräfte mit fundierter pädagogischer Ausbildung. Ziel der
Großtagespflegestellen müsse es sein, eine Alternative zu den Krippen zu
werden. Hier sehe sie jedoch noch Optimierungsbedarf. Sie wolle im Übrigen
lieber in Menschen als in Steine investieren.
Beratungsergebnis:
Einstimmig