Sitzung: 14.11.2018 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KTA Kretschmer skizziert, dass teilweise Kinder mit einem Taxi
befördert würden und die Schule bei einem Unterrichtsausfall nicht das
Taxiunternehmen unterrichten darf, damit die Kinder früher abgeholt würden.
Ferner sei die Schulbegleitung nicht für die Aufsicht zuständig. Sie
hinterfragt, wie in solchen Situationen umgegangen werden solle.
KAR Schulz antwortet, dass der Stundenplan bei der Planung der
Beförderung zu Grunde gelegt werden werde. Dies sei bereits organisatorisch eine
Herausforderung, da die Stundenpläne öfter wechseln. Kurzfristige Ausfälle
könnten nicht kompensiert werden. Der Landkreis sei Auftraggeber. Abschließend
verweist KAR Schulz darauf, dass berufstätige Eltern sich auch nur
schwer auf kurzfristigen Unterrichtsausfall einstellen könnten. Die Kinder
müssten jedoch vom Fahrpersonal an die Sorgeberechtigten übergeben werden. Die
Betreuung sei Aufgabe der Schule. Die Aufsicht könne ggf. durch die
Schulbegleitung in einer anderen Klasse sichergestellt werden.
KTA Sievers hinterfragt, wieso ein Schülertransport nach der 10.
Stunde in Stolzenau nicht ermöglicht werde.
KAR Schulz entgegnet, dass die Schülerbeförderung für die
Oberstufe nicht ermöglicht werden müsse, da kein rechtlicher Anspruch bestehe.
KTA Kretschmer hinterfragt, wie bei Schwerpunkten einer Schule
entschieden würde, wenn dies nicht die nächstgelegene Schule sei.
KAR Schulz entgegnet, dass die Schulform entscheidend sei. 2015
habe es eine Gesetzesänderung gegeben, seit der die Schwerpunkte keine
Berücksichtigung in der Entscheidung mehr fänden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig