Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Kretschmer skizziert, dass teilweise Kinder mit einem Taxi befördert würden und die Schule bei einem Unterrichtsausfall nicht das Taxiunternehmen unterrichten darf, damit die Kinder früher abgeholt würden. Ferner sei die Schulbegleitung nicht für die Aufsicht zuständig. Sie hinterfragt, wie in solchen Situationen umgegangen werden solle.

 

KAR Schulz antwortet, dass der Stundenplan bei der Planung der Beförderung zu Grunde gelegt werden werde. Dies sei bereits organisatorisch eine Herausforderung, da die Stundenpläne öfter wechseln. Kurzfristige Ausfälle könnten nicht kompensiert werden. Der Landkreis sei Auftraggeber. Abschließend verweist KAR Schulz darauf, dass berufstätige Eltern sich auch nur schwer auf kurzfristigen Unterrichtsausfall einstellen könnten. Die Kinder müssten jedoch vom Fahrpersonal an die Sorgeberechtigten übergeben werden. Die Betreuung sei Aufgabe der Schule. Die Aufsicht könne ggf. durch die Schulbegleitung in einer anderen Klasse sichergestellt werden.

 

KTA Sievers hinterfragt, wieso ein Schülertransport nach der 10. Stunde in Stolzenau nicht ermöglicht werde.

 

KAR Schulz entgegnet, dass die Schülerbeförderung für die Oberstufe nicht ermöglicht werden müsse, da kein rechtlicher Anspruch bestehe.

 

KTA Kretschmer hinterfragt, wie bei Schwerpunkten einer Schule entschieden würde, wenn dies nicht die nächstgelegene Schule sei.

 

KAR Schulz entgegnet, dass die Schulform entscheidend sei. 2015 habe es eine Gesetzesänderung gegeben, seit der die Schwerpunkte keine Berücksichtigung in der Entscheidung mehr fänden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig