Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die beigefügte 4. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und sonstiger Ausschussmitglieder wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

KTA Leseberg führt aus, er halte die von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung der monatlichen Aufwandentschädigung für Teilnehmer des digitalen Sitzungsdienstes um 20 Euro für angemessen und ausreichend. Er beantrage, diese so zu beschließen.

KTA Schnitzler unterstützt diesen Vorschlag. Die Mehrheit der Abgeordneten sei ohnehin bereits mit Tablets ausgestattet. Eine WLAN-Versorgung in den Sitzungszimmern sei sichergestellt. Es falle ihr schwer zu glauben, dass tatsächlich höhere Kosten auf die Abgeordneten zukämen.

KTA Sommerfeld erklärt, die elektronische Kreistagsarbeit sei mehr als Tablet und Datentarif. Er begrüße, dass die Verwaltung durch die Einführung des digitalen Sitzungsdienstes Arbeitszeit, Druckkosten, Materialkosten und Porto einspare. Es reiche jedoch nicht aus, ein Endgerät zu kaufen. Um die Daten auf den privaten Geräten zu schützen, müssten die Abgeordneten auch in entsprechende Virenschutzprogramme investieren. Darüber hinaus sehe er auch einen Bedarf an Aus- und Fortbildung, da sich nicht alle Abgeordneten mit den Endgeräten auskennen würden. Er plädiere daher dafür, die Erhöhung bei 30 Euro zu belassen.

Der Antrag der Wählergemeinschaft wird mit 12 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und

4 Enthaltungen abgelehnt.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    25 Ja-Stimmen     12 Nein-Stimmen     3 Enthaltungen