Die beigefügte 4. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und sonstiger Ausschussmitglieder wird beschlossen.
Beratungsgang:
KTA Leseberg führt aus, er halte die
von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung der monatlichen
Aufwandentschädigung für Teilnehmer des digitalen Sitzungsdienstes um 20 Euro
für angemessen und ausreichend. Er beantrage, diese so zu beschließen.
KTA Schnitzler unterstützt diesen
Vorschlag. Die Mehrheit der Abgeordneten sei ohnehin bereits mit Tablets
ausgestattet. Eine WLAN-Versorgung in den Sitzungszimmern sei sichergestellt.
Es falle ihr schwer zu glauben, dass tatsächlich höhere Kosten auf die Abgeordneten
zukämen.
KTA Sommerfeld erklärt, die
elektronische Kreistagsarbeit sei mehr als Tablet und Datentarif. Er begrüße,
dass die Verwaltung durch die Einführung des digitalen Sitzungsdienstes
Arbeitszeit, Druckkosten, Materialkosten und Porto einspare. Es reiche jedoch
nicht aus, ein Endgerät zu kaufen. Um die Daten auf den privaten Geräten zu
schützen, müssten die Abgeordneten auch in entsprechende Virenschutzprogramme
investieren. Darüber hinaus sehe er auch einen Bedarf an Aus- und Fortbildung,
da sich nicht alle Abgeordneten mit den Endgeräten auskennen würden. Er plädiere
daher dafür, die Erhöhung bei 30 Euro zu belassen.
Der Antrag der Wählergemeinschaft wird mit 12 Ja-Stimmen, 24
Nein-Stimmen und
4 Enthaltungen abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 25 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen