Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Dem Antrag der FDP-Fraktion wird nicht zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

KTA Hille legt dar, das Thema sei im Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt ausgiebig diskutiert worden. Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag wolle seine Fraktion einen Änderungsantrag stellen, da es offensichtlich zu Missverständnissen gekommen sei. Es sei nicht gewollt gewesen, dass großräumig die Straßenseitenräume gemäht würden. Seine Fraktion wolle Ehrenamtlichen, die das Jakobskreuzkraut händisch entfernten, entgegenkommen und die Entsorgungsgebühren beim Betrieb Abfallwirtschaft übernehmen. Der Beschlussvorschlag solle daher lauten: „Die Kreisverwaltung wird gebeten, Maßnahmen zur Regulierung von Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) umzusetzen und nachzuverfolgen. Um dies umzusetzen werden die örtlichen Interessensverbände aus Naturschutz, Reitsport und Landwirtschaft sowie Imkerei gebeten auf freiwilliger Basis in eigener Verantwortung ehrenamtlich und ohne Bezahlung Maßnahmen des nachhaltigen Zurückdrängens der Pflanzenart vorzunehmen. Dabei gezielt händisch beseitigte Pflanzen sollen kostenlos über das Entsorgungszentrum Nienburg (EZN) des BAWN entsorgt werden können. Etwaige Entsorgungskosten sind durch den Landkreis Nienburg zu tragen. Für das kommende Haushaltsjahr sollen 3.000,00 EUR hierfür insgesamt bereitgestellt werden. Im Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt ist in geeigneter Form über die erfolgten Maßnahmen zu berichten.“ Er bitte, so zu beschließen.

 

Kreisrat Hoffmann erwidert, er sehe bei dem Beschluss zwei Schwierigkeiten. Zum einen sei eine flächendeckende Entfernung schlicht nicht durchführbar. Zum anderen koste die Entsorgung einer Tonne Jakobskreuzkraut aktuell 145 Euro. Das Ziel sei richtig. Der vorgeschlagene Weg jedoch sei der falsche.

 

KTA Dr. Bauer erklärt, insgesamt gebe es vier unterschiedliche Arten des Kreuzkrautes. Davon stehe das Wasserkreuzkraut sogar auf der roten Liste. Nur eine Art, nämlich das schmallippige Kreuzkraut sein invasiv. Daher müsse zunächst geklärt werden, welche Art im Landkreis Nienburg auftrete. Bei intakten Grasnaben komme es auch nicht zu Aussiedlungen des Samen. Er empfehle vielmehr, die Bevölkerung über Merkblätter u. ä. über das Kreuzkraut zu informieren und Verhaltensregeln zu empfehlen.

 

Stellv. Landrat Dr. Schmädeke führt aus, seine Fraktion werde den Antrag ablehnen. Bildlich gesprochen vergleiche er die Wirkung des Antrags mit dem Schuss eines Schrotgewehres in den Wald, in der Hoffnung, dass etwas vom Baum falle.

 

KTA Hustedt legt dar, die Entfernung des Jakobskreuzkrautes sei sprichwörtlich ein Kampf gegen Windmühlen. Nur durch regelmäßig Mähen extensiv genutzter Flächen oder gezielte Pflanzenschutzmaßnahmen könne eine weitere Ausbreitung gebremst werden.

 

KTA Werner erklärt, der Antrag solle nur verdeutlichen, dass es Möglichkeiten gebe. Seine Fraktion nehme Vorschläge der Verwaltung gerne auf. Es sei jedoch falsch, zu sagen, das Thema gehe die Verwaltung nichts an.

 

Kreisrat Hoffmann erwidert, die Verwaltung tue das Thema nicht einfach ab, sondern habe es als Problem erkannt. Nur sei die Dimension viel größer als gedacht.

 

KTA Prüfer erklärt, für ihn wolle die FDP den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

 

KTA Ó Toráin erklärt, Tiere in der freien Natur hätten mit der Zeit gelernt, das Jakobskreuzkraut giftig sei. Für Tiere aus Massentierhaltung hingegen könne das Jakobskreuzkraut gefährlich, da sie nur selten auf Weiden gelassen würden.

 

KTA Hille erklärt, die Problematik dürfe nicht den Samtgemeinden überlassen werden. Es werde nichts besser, wenn nichts gemacht werde.

 

Der Änderungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 36 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    36 Ja-Stimmen     5 Nein-Stimmen       -- Enthaltungen