Dem Antrag der FDP-Fraktion wird nicht zugestimmt.
Beratungsgang:
KTA
Hille legt dar, das Thema sei im Ausschuss für
Landschaftspflege, Natur und Umwelt ausgiebig diskutiert worden. Im Vergleich
zum ursprünglichen Antrag wolle seine Fraktion einen Änderungsantrag stellen,
da es offensichtlich zu Missverständnissen gekommen sei. Es sei nicht gewollt
gewesen, dass großräumig die Straßenseitenräume gemäht würden. Seine Fraktion
wolle Ehrenamtlichen, die das Jakobskreuzkraut händisch
entfernten, entgegenkommen und die Entsorgungsgebühren beim Betrieb
Abfallwirtschaft übernehmen. Der Beschlussvorschlag solle daher lauten: „Die
Kreisverwaltung wird gebeten, Maßnahmen zur Regulierung von Jakobskreuzkraut
(Senecio jacobaea) umzusetzen und nachzuverfolgen. Um dies umzusetzen werden
die örtlichen Interessensverbände aus Naturschutz, Reitsport und Landwirtschaft
sowie Imkerei gebeten auf freiwilliger Basis in eigener Verantwortung ehrenamtlich
und ohne Bezahlung Maßnahmen des nachhaltigen Zurückdrängens der Pflanzenart
vorzunehmen. Dabei gezielt händisch beseitigte Pflanzen sollen kostenlos über
das Entsorgungszentrum Nienburg (EZN) des BAWN entsorgt werden können. Etwaige
Entsorgungskosten sind durch den Landkreis Nienburg zu tragen. Für das kommende
Haushaltsjahr sollen 3.000,00 EUR hierfür insgesamt bereitgestellt werden. Im
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt ist in geeigneter Form über
die erfolgten Maßnahmen zu berichten.“ Er bitte, so zu beschließen.
Kreisrat
Hoffmann erwidert, er sehe bei dem Beschluss zwei
Schwierigkeiten. Zum einen sei eine flächendeckende Entfernung schlicht nicht
durchführbar. Zum anderen koste die Entsorgung einer Tonne Jakobskreuzkraut aktuell 145 Euro. Das Ziel sei richtig. Der vorgeschlagene
Weg jedoch sei der falsche.
KTA Dr.
Bauer erklärt, insgesamt gebe es vier
unterschiedliche Arten des Kreuzkrautes. Davon stehe das Wasserkreuzkraut sogar
auf der roten Liste. Nur eine Art, nämlich das schmallippige Kreuzkraut sein
invasiv. Daher müsse zunächst geklärt werden, welche Art im Landkreis Nienburg auftrete.
Bei intakten Grasnaben komme es auch nicht zu Aussiedlungen des Samen. Er
empfehle vielmehr, die Bevölkerung über Merkblätter u. ä. über das Kreuzkraut
zu informieren und Verhaltensregeln zu empfehlen.
Stellv.
Landrat Dr. Schmädeke führt aus, seine
Fraktion werde den Antrag ablehnen. Bildlich gesprochen vergleiche er die
Wirkung des Antrags mit dem Schuss eines Schrotgewehres in den Wald, in der
Hoffnung, dass etwas vom Baum falle.
KTA
Hustedt legt dar, die Entfernung des
Jakobskreuzkrautes sei sprichwörtlich ein Kampf
gegen Windmühlen. Nur durch regelmäßig Mähen extensiv genutzter Flächen oder
gezielte Pflanzenschutzmaßnahmen könne eine weitere Ausbreitung gebremst
werden.
KTA
Werner erklärt, der Antrag solle nur verdeutlichen,
dass es Möglichkeiten gebe. Seine Fraktion nehme Vorschläge der Verwaltung
gerne auf. Es sei jedoch falsch, zu sagen, das Thema gehe die Verwaltung nichts
an.
Kreisrat
Hoffmann erwidert, die Verwaltung tue das Thema nicht
einfach ab, sondern habe es als Problem erkannt. Nur sei die Dimension viel
größer als gedacht.
KTA
Prüfer erklärt, für ihn wolle die FDP den zweiten
Schritt vor dem ersten machen. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.
KTA Ó Toráin
erklärt, Tiere in der freien Natur hätten mit der Zeit gelernt, das Jakobskreuzkraut giftig sei. Für Tiere aus Massentierhaltung hingegen
könne das Jakobskreuzkraut gefährlich, da sie
nur selten auf Weiden gelassen würden.
KTA
Hille erklärt, die Problematik dürfe nicht den
Samtgemeinden überlassen werden. Es werde nichts besser, wenn nichts gemacht
werde.
Der Änderungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 36 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 36 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen -- Enthaltungen