Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

KTA Hille berichtet über einen Leserbrief in einer gestrigen Zeitung darüber informiert worden zu sein, dass mit Polychlorierten Biphenylen (PCB = Gruppe chemischer Verbindungen) verunreinigtes Futtermittel aus Nordrhein-Westfalen auch an Geflügelhalter im Landkreis Nienburg/Weser weiter verteilt worden sein soll. Er fragt nach dem aktuellen Sachstand.

 

Kreisrat Hoffmann antwortet, dass ihm hierzu keine weiteren Informationen vorliegen. Nachforschungen über den Verbleib des Futters und eventuell betroffene Tierbestände erfolgen durch die Futtermittel-Überwachung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

 

Ergänzung zum Zeitpunkt der Protokollfertigung:

Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat den aktuellen Sachstand zum mit ndl-PCB-belastetem Futtermittel über Pressemitteilungen wie folgt wiedergegeben. 

 

Stand: 07.12.2018, 17:30 Uhr

HANNOVER. In einem Legehennenbetrieb im Landkreis Schaumburg wurde im Rahmen der Eigenkontrolle eine Überschreitung des Höchstgehaltes für ndl-PCB bei Eiern festgestellt. Die amtliche Probenahme im Legehennenbetrieb sowie Ermittlungen im Geflügelzuchtbetrieb sind eingeleitet.

In Bezug auf die Lieferungen mit ndl-PCB kontaminierter Futtermittel aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen sind derzeit in Niedersachsen weiterhin fünf Geflügelhaltungsbetriebe in zwei Landkreisen (LK Nienburg und LK Osnabrück) gesperrt. Bei den weiterhin gesperrten Betrieben liegen noch keine entlastenden Untersuchungsergebnisse vor. Vor einer Freigabe müssen unauffällige Eigenkontrolluntersuchungen vorgelegt werden. Das Futtermittel stammt aus einem Werk aus Minden. Die Kontamination des Futters soll durch Lacksplitter erfolgt sein.

 

Insgesamt sind in Niedersachsen nach derzeitigem Stand Lieferungen mit nachweislich sowie potenziell kontaminierten Futtermitteln und Lieferungen von Junggeflügel an 104 Geflügel-, Schweine-, und Rinderhaltungsbetriebe erfolgt. Die Zahl der zunächst 29 belieferten Betriebe erhöhte sich dadurch, dass weitere möglicherweise belastete Lieferungen nach Niedersachsen gemeldet wurden: Nordrhein-Westfalen hat Niedersachsen Ende vergangener Woche darüber informiert, dass Futtermittel aus einer weiteren Verladezelle des Futtermittelwerkes aus Minden ebenfalls Höchstwertüberschreitungen für ndl-PCB aufweisen können. Behördliche Ermittlungen ergaben anschließend, dass aus dieser Zelle im Zeitraum Mai bis November 2018 104 Lieferungen an verschiedene Betriebe in Niedersachsen gegangen sind. Die Behörden vor Ort wurden am vergangenen Freitag durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) informiert. Das LAVES hat die Lieferlisten ausgewertet und in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Einschätzung vorgenommen, bei welchen Futtermittellieferungen - zum Beispiel aufgrund der Dauer und des Zeitpunktes der Verfütterung - das Risiko besteht, dass durch die Aufnahme von ndl-PCBs tatsächlich Höchstgehaltsüberschreitungen in Lebensmitteln auftreten können.

 

Davon betroffen sind nach jetzigem Kenntnisstand 24 landwirtschaftliche Betriebe in 5 Landkreisen (Diepholz, Hameln-Pyrmont, Nienburg/Weser, Osnabrück und Vechta), darunter 9 Sauenhalter, 1 Rinder-Mastbetrieb und 14 Halter von Mastschweinen. Sofern bei den Tierhaltern noch Rückstellmuster von Futtermitteln vorhanden sind, werden durch das LAVES amtliche Proben genommen und unverzüglich untersucht. Auf Grundlage der Risikoeinschätzung und der Lage vor Ort prüfen die betroffenen Landkreise derzeit, welche lebensmittelrechtlichen Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden müssen. Gesperrte Betriebe dürfen keine Tiere zur Schlachtung abgeben, bevor die Unbedenklichkeit des Fleisches nicht durch entsprechende Untersuchungsergebnisse erwiesen ist. Hierzu werden im Einzelfall auch sogenannte „Probeschlachtungen“ erfolgen, um Untersuchungen auf ndl-PCB-Rückstände vornehmen zu können. Die Ermittlungen in den durch die neu bekannt gewordene Lieferung betroffenen Betrieben dauern noch an. Erkenntnisse inwieweit die in den Ställen befindlichen Tiere eine Höchstgehaltsüberschreitung an ndl-PCB aufweisen liegen, insbesondere auch unter Kenntnis, dass nicht alle ausgelieferten Futtermittel eine ndl-PCB Belastung aufweisen, noch nicht vor. Untersuchungsergebnisse bleiben abzuwarten.

 

Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung ist das Auftreten akuter gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher im vorliegenden Ereignisfall unwahrscheinlich, da PCB-Mischungen nur ein geringes akut toxisches Potenzial aufweisen.

 

Stand: 21.12.2018

In Bezug auf die mit nicht-dioxinähnlichem PCB (ndl-PCB) belasteten Futtermittellieferungen aus Nordrhein-Westfalen sind von den in Niedersachsen betroffenen Betrieben derzeit noch vier gesperrt, drei befinden sich in Abklärung und 107 sind freigegeben. Aus Nordrhein-Westfalen wurden in der Zwischenzeit keine weiteren Lieferungen aus belasteten Verladezellen nach Niedersachsen gemeldet. Weitere, abschließende Ermittlungen in den nun noch betroffenen Betrieben sowie Untersuchungen von Futtermittel- und Lebensmittelproben laufen.

Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung ist das Auftreten akuter gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher im vorliegenden Ereignisfall unwahrscheinlich, da PCB-Mischungen nur ein geringes akut toxisches Potenzial aufweisen.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.