Sitzung: 29.11.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KTA
Hille berichtet über einen Leserbrief
in einer gestrigen Zeitung darüber informiert worden zu sein, dass mit
Polychlorierten Biphenylen (PCB = Gruppe chemischer Verbindungen)
verunreinigtes Futtermittel aus Nordrhein-Westfalen auch an Geflügelhalter im
Landkreis Nienburg/Weser weiter verteilt worden sein soll. Er fragt nach dem
aktuellen Sachstand.
Kreisrat
Hoffmann antwortet, dass ihm hierzu
keine weiteren Informationen vorliegen. Nachforschungen über den Verbleib des
Futters und eventuell betroffene Tierbestände erfolgen durch die
Futtermittel-Überwachung des Niedersächsischen Landesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Ergänzung
zum Zeitpunkt der Protokollfertigung:
Das
niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(ML) hat den aktuellen Sachstand zum mit ndl-PCB-belastetem Futtermittel über
Pressemitteilungen wie folgt wiedergegeben.
Stand:
07.12.2018, 17:30 Uhr
HANNOVER.
In einem Legehennenbetrieb im Landkreis Schaumburg wurde im Rahmen der Eigenkontrolle
eine Überschreitung des Höchstgehaltes für ndl-PCB bei Eiern festgestellt. Die
amtliche Probenahme im Legehennenbetrieb sowie Ermittlungen im
Geflügelzuchtbetrieb sind eingeleitet.
In
Bezug auf die Lieferungen mit ndl-PCB kontaminierter Futtermittel aus
Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen sind derzeit in Niedersachsen weiterhin
fünf Geflügelhaltungsbetriebe in zwei Landkreisen (LK Nienburg und LK
Osnabrück) gesperrt. Bei den weiterhin gesperrten Betrieben liegen noch keine
entlastenden Untersuchungsergebnisse vor. Vor einer Freigabe müssen
unauffällige Eigenkontrolluntersuchungen vorgelegt werden. Das Futtermittel
stammt aus einem Werk aus Minden. Die Kontamination des Futters soll durch
Lacksplitter erfolgt sein.
Insgesamt
sind in Niedersachsen nach derzeitigem Stand Lieferungen mit nachweislich sowie
potenziell kontaminierten Futtermitteln und Lieferungen von Junggeflügel an 104
Geflügel-, Schweine-, und Rinderhaltungsbetriebe erfolgt. Die Zahl der zunächst
29 belieferten Betriebe erhöhte sich dadurch, dass weitere möglicherweise
belastete Lieferungen nach Niedersachsen gemeldet wurden: Nordrhein-Westfalen
hat Niedersachsen Ende vergangener Woche darüber informiert, dass Futtermittel
aus einer weiteren Verladezelle des Futtermittelwerkes aus Minden ebenfalls
Höchstwertüberschreitungen für ndl-PCB aufweisen können. Behördliche Ermittlungen
ergaben anschließend, dass aus dieser Zelle im Zeitraum Mai bis November 2018
104 Lieferungen an verschiedene Betriebe in Niedersachsen gegangen sind. Die
Behörden vor Ort wurden am vergangenen Freitag durch das Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) informiert. Das LAVES hat
die Lieferlisten ausgewertet und in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Einschätzung vorgenommen,
bei welchen Futtermittellieferungen - zum Beispiel aufgrund der Dauer und des
Zeitpunktes der Verfütterung - das Risiko besteht, dass durch die Aufnahme von
ndl-PCBs tatsächlich Höchstgehaltsüberschreitungen in Lebensmitteln auftreten
können.
Davon
betroffen sind nach jetzigem Kenntnisstand 24 landwirtschaftliche Betriebe in 5
Landkreisen (Diepholz, Hameln-Pyrmont, Nienburg/Weser, Osnabrück und Vechta),
darunter 9 Sauenhalter, 1 Rinder-Mastbetrieb und 14 Halter von Mastschweinen.
Sofern bei den Tierhaltern noch Rückstellmuster von Futtermitteln vorhanden
sind, werden durch das LAVES amtliche Proben genommen und unverzüglich
untersucht. Auf Grundlage der Risikoeinschätzung und der Lage vor Ort prüfen
die betroffenen Landkreise derzeit, welche lebensmittelrechtlichen Maßnahmen im
Einzelfall getroffen werden müssen. Gesperrte Betriebe dürfen keine Tiere zur
Schlachtung abgeben, bevor die Unbedenklichkeit des Fleisches nicht durch entsprechende
Untersuchungsergebnisse erwiesen ist. Hierzu werden im Einzelfall auch
sogenannte „Probeschlachtungen“ erfolgen, um Untersuchungen auf
ndl-PCB-Rückstände vornehmen zu können. Die Ermittlungen in den durch die neu
bekannt gewordene Lieferung betroffenen Betrieben dauern noch an. Erkenntnisse
inwieweit die in den Ställen befindlichen Tiere eine
Höchstgehaltsüberschreitung an ndl-PCB aufweisen liegen, insbesondere auch
unter Kenntnis, dass nicht alle ausgelieferten Futtermittel eine ndl-PCB
Belastung aufweisen, noch nicht vor. Untersuchungsergebnisse bleiben
abzuwarten.
Nach
Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung ist das Auftreten akuter
gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher im
vorliegenden Ereignisfall unwahrscheinlich, da PCB-Mischungen nur ein geringes
akut toxisches Potenzial aufweisen.
Stand:
21.12.2018
In
Bezug auf die mit nicht-dioxinähnlichem PCB (ndl-PCB) belasteten Futtermittellieferungen
aus Nordrhein-Westfalen sind von den in Niedersachsen betroffenen Betrieben
derzeit noch vier gesperrt, drei befinden sich in Abklärung und 107 sind freigegeben.
Aus Nordrhein-Westfalen wurden in der Zwischenzeit keine weiteren Lieferungen
aus belasteten Verladezellen nach Niedersachsen gemeldet. Weitere, abschließende
Ermittlungen in den nun noch betroffenen Betrieben sowie Untersuchungen von
Futtermittel- und Lebensmittelproben laufen.
Nach
Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung ist das Auftreten akuter
gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher im
vorliegenden Ereignisfall unwahrscheinlich, da PCB-Mischungen nur ein geringes
akut toxisches Potenzial aufweisen.
Beratungsergebnis:
Ohne.