Sitzung: 06.03.2019 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/022
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/ Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
(NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 175 Barrierefreier Ausbau der Haltestelle
Pennigsehl Schule
- Für Maßnahme 175 wird der
Kostenrahmen um 11.400,00 Euro auf
87.700 €
erhöht
Maßnahme
176 Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Liebenau Schule
- Für Maßnahme 176 wird der
Kostenrahmen um 9.800,00 Euro auf 74.800 €
erhöht
Maßnahme
181
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Leeseringen Mitte,
Fahrtrichtung Landesbergen mit einem Kostenrahmen von 32.000 €
Maßnahme
182
- Barrierefreier Ausbau von drei
Haltestellen in Rodewald o.B. mit einem
Kostenrahmen von 60.000,00 Euro
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Arndt erläutert den Sachverhalt.
KTA Altmann bemängelt, dass Fahrgäste, die in Stolzenau von der
Linie 60 in die Linie 61 (nach Uchte) - oder anders herum - umsteigen müssen,
im Regen stehen, weil die Umstiegshaltestelle nicht über ein Wartehäuschen
verfügt.
Dipl. Geogr. Arndt antwortet daraufhin, dass der erforderliche Umstieg
ab 01.08.2019 entfällt, weil die Fahrten auf der Linie 60 dann wieder
umstiegsfrei bis nach Uchte angeboten werden können.
Anmerkung der Kreisverwaltung: An der Haltestelle
ZOB in Stolzenau (Umstieg zwischen den Linien 60 und 61) gibt es eine
Unterstellmöglichkeit. In Stolzenau
wird der ZOB bei Festveranstaltungen im Ort, wie Karneval oder Jahrmarkt, zum
Festplatz. Dafür muss dann der ZOB verlegt werden. Auf dem regulären ZOB baut
die Gemeinde dann die Haltestellenmasten ab, da der komplette Platz von der
jeweiligen Veranstaltung eingenommen wird.
Aus diesem Grund wollte die Gemeinde
Stolzenau bisher auch keine weiteren Wartehäuschen (lassen sich nicht einfach
wieder ab- und aufbauen).
Auf Nachfrage von KTA
Altmann erläutert Dipl. Geogr. Arndt, dass sowohl die Haltestelle
Liebenau, Schule, als auch die HS Pennigsehl, Schule, einseitige Haltestellen
sind. Die Busse fahren immer von der selben Seite in die Haltestelle ein und
lassen Kinder dort sowohl ein- als auch aussteigen.
Herr Schäfer bemängelt, dass der Behindertenbeirat beim
behindertengerechten Ausbau der Haltestellen seitens der Kommunen nicht
beteiligt wird.
Dipl. Geogr. Arndt weist darauf hin, dass seitens des Landkreises immer
eine Beteiligung des Gremiums erfolgt, dieses durch die Kommunen aber nicht
immer gegeben ist. Dipl. Geogr. Arndt sagt zu, in künftigen
Zuwendungsbescheiden über die Förderung des Haltestellenausbaus die
Nebenbestimmung aufzunehmen, dass der Behindertenbeirat über den Bau durch die
Kommunen zu informieren ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig