Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/ Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 175 Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Pennigsehl Schule

-           Für Maßnahme 175 wird der Kostenrahmen um 11.400,00 Euro auf  87.700 € 

erhöht

 

Maßnahme 176 Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Liebenau Schule

-           Für Maßnahme 176 wird der Kostenrahmen um 9.800,00 Euro auf 74.800 € 

erhöht

 

Maßnahme 181

-           Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Leeseringen Mitte, Fahrtrichtung Landesbergen mit einem Kostenrahmen von 32.000 € 

 

Maßnahme 182

-           Barrierefreier Ausbau von drei Haltestellen in Rodewald o.B. mit einem

Kostenrahmen von 60.000,00 Euro


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Arndt erläutert den Sachverhalt.

 

KTA Altmann bemängelt, dass Fahrgäste, die in Stolzenau von der Linie 60 in die Linie 61 (nach Uchte) - oder anders herum - umsteigen müssen, im Regen stehen, weil die Umstiegshaltestelle nicht über ein Wartehäuschen verfügt.

 

Dipl. Geogr. Arndt antwortet daraufhin, dass der erforderliche Umstieg ab 01.08.2019 entfällt, weil die Fahrten auf der Linie 60 dann wieder umstiegsfrei bis nach Uchte angeboten werden können.

 

Anmerkung der Kreisverwaltung: An der Haltestelle ZOB  in Stolzenau (Umstieg zwischen den Linien 60 und 61) gibt es eine Unterstellmöglichkeit. In Stolzenau wird der ZOB bei Festveranstaltungen im Ort, wie Karneval oder Jahrmarkt, zum Festplatz. Dafür muss dann der ZOB verlegt werden. Auf dem regulären ZOB baut die Gemeinde dann die Haltestellenmasten ab, da der komplette Platz von der jeweiligen Veranstaltung eingenommen wird.

Aus diesem Grund wollte die Gemeinde Stolzenau bisher auch keine weiteren Wartehäuschen (lassen sich nicht einfach wieder ab- und aufbauen).

 

Auf Nachfrage von KTA Altmann erläutert Dipl. Geogr. Arndt, dass sowohl die Haltestelle Liebenau, Schule, als auch die HS Pennigsehl, Schule, einseitige Haltestellen sind. Die Busse fahren immer von der selben Seite in die Haltestelle ein und lassen Kinder dort sowohl ein- als auch aussteigen.

 

 

 

Herr Schäfer bemängelt, dass der Behindertenbeirat beim behindertengerechten Ausbau der Haltestellen seitens der Kommunen nicht beteiligt wird.

 

Dipl. Geogr. Arndt weist darauf hin, dass seitens des Landkreises immer eine Beteiligung des Gremiums erfolgt, dieses durch die Kommunen aber nicht immer gegeben ist. Dipl. Geogr. Arndt sagt zu, in künftigen Zuwendungsbescheiden über die Förderung des Haltestellenausbaus die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass der Behindertenbeirat über den Bau durch die Kommunen zu informieren ist.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig