Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

 

Dipl. Geografin Rohlfing teilt mit, dass das Urteil d. OVG Lüneburg vom 07.11.2017 gegen die 1. Änderung des RROP durch Beschluss des BVerwG vom 30.01.2019 Rechtskraft erhalten hat. Die erste Änderung des RROP 2003 ist damit rechtsunwirksam. Planungsrechtlich lebt der ursprüngliche Plan- das RROP 2003- wieder auf.

 

BD`in Sack ergänzt, dass Anträge derzeit abgelehnt werden müssten. In einem Inzidenzverfahren würden dann einzelne Klagen geprüft.

 

Für KTA Leseberg ist die entscheidende Frage, ob jeder ein privilegiertes Bauvorhaben beantragen kann.

 

BD`in Sack teilt dazu mit, dass jeder Einzelfall für sich zu prüfen ist. Zwei Gemeinden haben verbindliche Bebauungspläne aufgestellt.

 


Beratungsergebnis: