Sitzung: 15.03.2019 Kreistag
Beratungsgang:
Udo Krickemann,
Woltringhausen, erklärt, er sei Landwirt und er wolle eine
Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan abgeben. Im Bereich Woltringhausen
werde ein Vorranggebiet für Landschafts- und Naturschutz ausgewiesen. Dieses
überplane Höfe und Ställe teilweise mehrfach. Im Hinblick auf Klimaschutz
sollten Moorböden wiedervernässt werden. Er werfe der Kreisverwaltung vor,
durch die immer weiter steigenden CO²-Preise Geld verdienen zu wollen. Im
Übrigen weise er darauf hin, dass im Gutachten 5 mit 45 Jahre alten Karten gearbeitet
worden sei. Er frage sich, wo der Mensch, der diese Kulturlandschaft erschaffen
habe, am Ende bleibe. Er wolle wissen, warum der Landschaftsrahmenplan immer
wieder aus der Schublade gezogen werde und ob er mit den Betroffenen
überarbeitet werden müsse.
Landrat Kohlmeier
erwidert, im Kern gehe es um die Frage, was der Landschaftsrahmenplan bedeute
und welchen Charakter er habe. Die Diskussion drehe sich um die Frage, welche
Rechtsverbindlichkeit sich daraus ergebe und inwieweit sich aus dem
Landschaftsrahmenplan tatsächliche Einschränkungen, Belastungen oder Folgewirkungen
für die Landwirte ergeben würden. Der Landkreis sei zur Aufstellung eines
Landschaftsrahmenplans nach Bundesrecht verpflichtet. Der Landschaftsrahmenplan
sei auch kein neues Instrument, er sei aber erstmals in dieser Art und Weise in
der öffentlichen Beteiligung. Die Beteiligung ergebe sich nicht aus dem Naturschutzrecht.
Sie sei vielmehr wegen einer zwingend vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen. Der Landschaftsrahmenplan werde zu einem späteren Zeitpunkt,
nämlich z. B. bei der Bearbeitung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP)
den naturschutzfachlichen Fachbeitrag liefern. Der Landkreis habe auch in
anderen Bereichen eigene Zuständigkeiten, so z. B. Belange des Verkehrs oder
der Siedlungsentwicklung, deren Fachbeiträge ebenfalls in die Bewertung und
Abwägung des RROP einflössen. Der Fachdienst Naturschutz habe den Auftrag,
diese Erkenntnisse, Festlegungen und Bewertungen aus naturschutzfachlicher
Sicht zusammenzutragen. Der Fachdienst dürfe an dieser Stelle keinesfalls
eigene Abwägungen oder Relativierungen vornehmen. Erst bei der Bearbeitung des
RROP seien die sich überschneidenden und zum Teil widersprüchlichen Interessen
abzuwägen, um Entscheidungen zu treffen. Daher entfalte der
Landschaftsrahmenplan keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Elke Oldenburg, Voigtei,
erklärt, auch ihr Hof sei stark vom Landschaftsrahmenplan betroffen. Die
Einsprüche der Landwirte seien wichtig. Dass ihr eigener Hof betroffen sei,
habe sie fast nicht erfahren, da dem Landschaftsrahmenplan falsche Daten zugrunde
gelegen hätten. Daher sei es schwierig gewesen, rechtzeitig Einspruch zu
erheben. Sie bitte daher darum, auch spätere Einsprüche noch zu
berücksichtigen.
Landrat Kohlmeier
führt aus, Betroffene hätten lediglich Möglichkeit zur Stellungnahme. Er wolle
den Sachverhalt im Hause prüfen lassen und werde ihr eine Antwort zukommen
lassen. Darüber hinaus biete er an, die Unterlagen im Kreishaus einzusehen.