Beratungsgang:

 

Udo Krickemann, Woltringhausen, erklärt, er sei Landwirt und er wolle eine Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan abgeben. Im Bereich Woltringhausen werde ein Vorranggebiet für Landschafts- und Naturschutz ausgewiesen. Dieses überplane Höfe und Ställe teilweise mehrfach. Im Hinblick auf Klimaschutz sollten Moorböden wiedervernässt werden. Er werfe der Kreisverwaltung vor, durch die immer weiter steigenden CO²-Preise Geld verdienen zu wollen. Im Übrigen weise er darauf hin, dass im Gutachten 5 mit 45 Jahre alten Karten gearbeitet worden sei. Er frage sich, wo der Mensch, der diese Kulturlandschaft erschaffen habe, am Ende bleibe. Er wolle wissen, warum der Landschaftsrahmenplan immer wieder aus der Schublade gezogen werde und ob er mit den Betroffenen überarbeitet werden müsse.

 

Landrat Kohlmeier erwidert, im Kern gehe es um die Frage, was der Landschaftsrahmenplan bedeute und welchen Charakter er habe. Die Diskussion drehe sich um die Frage, welche Rechtsverbindlichkeit sich daraus ergebe und inwieweit sich aus dem Landschaftsrahmenplan tatsächliche Einschränkungen, Belastungen oder Folgewirkungen für die Landwirte ergeben würden. Der Landkreis sei zur Aufstellung eines Landschaftsrahmenplans nach Bundesrecht verpflichtet. Der Landschaftsrahmenplan sei auch kein neues Instrument, er sei aber erstmals in dieser Art und Weise in der öffentlichen Beteiligung. Die Beteiligung ergebe sich nicht aus dem Naturschutzrecht. Sie sei vielmehr wegen einer zwingend vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Landschaftsrahmenplan werde zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich z. B. bei der Bearbeitung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) den naturschutzfachlichen Fachbeitrag liefern. Der Landkreis habe auch in anderen Bereichen eigene Zuständigkeiten, so z. B. Belange des Verkehrs oder der Siedlungsentwicklung, deren Fachbeiträge ebenfalls in die Bewertung und Abwägung des RROP einflössen. Der Fachdienst Naturschutz habe den Auftrag, diese Erkenntnisse, Festlegungen und Bewertungen aus naturschutzfachlicher Sicht zusammenzutragen. Der Fachdienst dürfe an dieser Stelle keinesfalls eigene Abwägungen oder Relativierungen vornehmen. Erst bei der Bearbeitung des RROP seien die sich überschneidenden und zum Teil widersprüchlichen Interessen abzuwägen, um Entscheidungen zu treffen. Daher entfalte der Landschaftsrahmenplan keine unmittelbare rechtliche Wirkung.

 

Elke Oldenburg, Voigtei, erklärt, auch ihr Hof sei stark vom Landschaftsrahmenplan betroffen. Die Einsprüche der Landwirte seien wichtig. Dass ihr eigener Hof betroffen sei, habe sie fast nicht erfahren, da dem Landschaftsrahmenplan falsche Daten zugrunde gelegen hätten. Daher sei es schwierig gewesen, rechtzeitig Einspruch zu erheben. Sie bitte daher darum, auch spätere Einsprüche noch zu berücksichtigen.

 

Landrat Kohlmeier führt aus, Betroffene hätten lediglich Möglichkeit zur Stellungnahme. Er wolle den Sachverhalt im Hause prüfen lassen und werde ihr eine Antwort zukommen lassen. Darüber hinaus biete er an, die Unterlagen im Kreishaus einzusehen.