Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

2. Der Jahresüberschuss 2017 des ordentlichen Ergebnisses beträgt
16.085.319,18 Euro. Er wird wie folgt verwendet:

a) zur Deckung des kameralen Sollfehbetrages in Höhe von 6.745.691,79 Euro

b) zur Deckung der ordentlichen Fehlbeträge aus den Jahren 2010 und 2016 in Höhe von insgesamt 4.666.398,32 Euro

c) als Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.673.229,07 Euro

3. Der Jahresüberschuss 2017 des außerordentlichen Ergebnisses beträgt 132.343,46 Euro. Er wird wie folgt verwendet:

a) zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages des Jahres 2016 in Höhe von 1.022,56 Euro

b) als Zuführung zur Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 131.320,90 Euro.

4. Dem Landrat wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 


Beratungsgang:

 

KVR Schwill-Rudolph stellt die Jahresrechnung 2017 anhand einer Präsentation vor. Es gäbe keine Bemerkungen, zu denen die Verwaltung Stellung nehmen müsse. Es wären lediglich Hinweise vorhanden, die teilweise für den Jahresabschluss 2018 bereits umgesetzt würden. Das Jahresergebnis 2017 schließe mit einem Überschuss in Höhe von 16.217.662,64 Euro. Der Abbau der Schulden betrüge 6,4 Mio. Euro, die Investitionskredite 66,6 Mio. Euro.

KVR Schwill-Rudolph weist auf die Beachtung der Zuordnungs- und Buchungsvorschriften sowie auf die Anpassung der Überstundenrückstellung hin.

KVR Dachs erläutert den Verwendungsbeschluss.

KTA Hille lobt den Landrat und die Verwaltung, dass es keine Bemerkung im Prüf-bericht gäbe.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig