Sitzung: 28.05.2019 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/046
1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
wird beschlossen.
2. Der Jahresüberschuss 2017 des ordentlichen
Ergebnisses beträgt
16.085.319,18 Euro. Er wird wie folgt verwendet:
a)
zur Deckung des kameralen Sollfehbetrages in Höhe von 6.745.691,79 Euro
b) zur Deckung der ordentlichen Fehlbeträge aus den
Jahren 2010 und 2016 in Höhe von insgesamt 4.666.398,32 Euro
c) als Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.673.229,07 Euro
3. Der Jahresüberschuss 2017 des außerordentlichen
Ergebnisses beträgt 132.343,46 Euro. Er wird wie folgt verwendet:
a) zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages
des Jahres 2016 in Höhe von 1.022,56 Euro
b) als Zuführung zur Rücklage des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 131.320,90 Euro.
4. Dem Landrat wird für das Jahr 2017 Entlastung
erteilt.
Beratungsgang:
KVR
Schwill-Rudolph stellt die
Jahresrechnung 2017 anhand einer Präsentation vor. Es gäbe keine Bemerkungen,
zu denen die Verwaltung Stellung nehmen müsse. Es wären lediglich Hinweise
vorhanden, die teilweise für den Jahresabschluss 2018 bereits umgesetzt würden.
Das Jahresergebnis 2017 schließe mit einem Überschuss in Höhe von 16.217.662,64
Euro. Der Abbau der Schulden betrüge 6,4 Mio. Euro, die Investitionskredite 66,6
Mio. Euro.
KVR
Schwill-Rudolph weist auf die Beachtung
der Zuordnungs- und Buchungsvorschriften sowie auf die Anpassung der
Überstundenrückstellung hin.
KVR
Dachs erläutert den
Verwendungsbeschluss.
KTA
Hille lobt den Landrat und die
Verwaltung, dass es keine Bemerkung im Prüf-bericht gäbe.
Beratungsergebnis:
Einstimmig