Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr gibt einen Überblick über das Konzeptvorhaben einer gemeinsamen Klärschlammentsorgung für die Gemeinden und Verbände im Landkreis Nienburg/Weser.

 

Von den 13 Klärwerken im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser ist das Klärwerk der Stadt Nienburg/Weser mit einer Ausbaugröße für 160.000 Einwohner, einem  täglichen Zufluss von rd. 7.700 m³/d und einem anfallenden Klärschlamm von 1.450 Mg TS/a das mit Abstand größte.

/         Eine Standortkarte mit den 13 Klärwerken unter Angabe ihrer Ausbaugrößen ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Aus dem Klärschlammbericht der Landwirtschaftskammer 2017 ist zu entnehmen, dass 3.200 Mg Trockenmasse Klärschlamm (TM KS) aus 13 Klärwerken angefallen sind. Davon wurden 2.460 Mg TM KS in die Landwirtschaft gegeben (69 %) und 740 Mg TM KS gelangten in die Verbrennung, Kompostierung und Zwischenlagerung (31 %).

Für das Jahr 2018 rechne man zusätzlich mit einer 30%igen Reduzierung der TM KS, die in die Landwirtschaft geht.

 

Mit der Situation der landbaulichen Klärschlammentsorgung im Landkreis Nienburg/Weser müsse man sich auseinandersetzen, da Klärschlamm auch düngende Wirkung hat. So ist aus rechtlicher Sicht neben der novellierten Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 (mit der Pflicht zum Phosphorrecycling ab 2029) auch die neue Düngeverordnung (vom 26. Mai 2017) anzuwenden.

 

Wegen der Verwertungskonkurrenz des Wirtschaftsdüngers aufgrund der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe (Stickstoff und Phosphat) kommt es in der Landwirtschaft in der Folge zu fehlender Akzeptanz um Klärschlamm abzunehmen. Mögliche Überschreitungen von Grenzwerten nach Klärschlammverordnung und Düngerecht verunsichern hier die Landwirte zusätzlich.

 

Die Gemeinden und Abwasserverbände haben sich daher dazu entschlossen, unter der Federführung der Verwaltung des Landkreises Nienburg/Weser einen gemeinsamen Weg in eine zukunftsfähige Klärschlammentsorgung zu gehen.

Entsorgungsengpässe bedingen die Entwicklung zeitnaher Lösungen und darüber hinaus die vorhandenen hiesigen Angebote und Kapazitäten zu prüfen und ihre Realisierungschancen zu bewerten.

 

Eine alternative Möglichkeit ergäbe sich aus der Nutzung einer großvolumigen Biogasanlage mit Lagerkapazitäten der RWG in Leese, Industriegebiet „Oehmer Feld“. Eine Vorbehandlung,  Ausfaulung, Entwässerung, Trocknung, Lagerung und Logistik von rd. 22.000 m³ Klärschlamm aus den Abwasseranlagen im Landkreis Nienburg/Weser wäre damit möglich, zusammen mit weiteren Lagermöglichkeiten im Betriebsgelände der RWG. Aktuell werden die genehmigungsrechtlichen Auflagen hierzu geklärt.

 

 

 

 

Die Alternative, mit der BAWN als Kooperationspartner der Abfallwirtschaftsgesellschaft im Landkreis Diepholz (AWG) eine Mitverbrennung im Heizkraftwerk in Bremen-Blumenthal durchzuführen und hierzu eine neue Anlage zur Monoverbrennung (KENOW) zu planen, fällt als direkte Alternative leider weg. Die Überprüfung ergab, dass eine Übertragung eines Teils der Abwasserbeseitigungspflicht rechtlich unzulässig ist.

 

Ergänzend hat inzwischen die Hansewasser/KENOW Bremen angeboten, den Klärschlamm auch aus Nienburg zu übernehmen und in einer noch zu errichtenden Monoverbrennungsanlage (55.000 Mg/a) zu verbrennen.

 

Eine weitergehende Klärschlammtrocknung in Steyerberg unter Mitnutzung von Überschusswärme der Fa. Oxxynova ist im Rahmen einer Konzeptstudie vorgeprüft worden. Die Studie kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine Klärschlammtrocknung am Standort Steyerberg für die sich anschließenden Gemeinden durchaus wirtschaftlich sein kann.

 

Eine weitere Alternative ergibt sich aus der Mitverbrennung von Klärschlamm im Biomasseheizkraftwerk der Fa. Statkraft in Landesbergen. Versuche mit einer Probemenge von 20 Mg sind für Juli dieses Jahres geplant. Hierzu erfolgen aktuell Detailabstimmungen zwischen Landkreis, Fa. Stakraft, Stadt Nienburg und der Gewerbeaufsicht.

 

Mit der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen in Hildesheim (KNRN)

verfolgt man ein umfassendes Projekt zur Entsorgung von Klärschlamm einschließlich des Transports, der Trocknung, Monoverbrennung und später erforderlichen Phosphor-Recyclings über 24.000 Mg TR/a Ausbaugröße, 40,8 Mio.€ Investitionskosten (mittlere Größe). Der Standort ist in Hildesheim auf einem städtischen Grundstück in Nachbarschaft zur Kläranlage mit Bahnanschluss und Hafen. Mit der Möglichkeit zur Fernwärmeauskopplung zur Versorgung eines Gewerbegebietes verwirklicht man zudem noch Synergieeffekte. Die Organisationsform der KNRN als GmbH ist offen für kommunale Mitgesellschafter.

Zu den Vorteilen der KNRN zählt u.a. die Klärschlammentsorgung mit Nährstoffrecycling in öffentlicher Hand ohne eine Gewinnorientierung und die Erweiterungsoption für Rückgewinnung von Phosphor aus den Aschen der Monoverbrennung. Als öffentlicher Mitgesellschafter ist das Thema Klärschlammentsorgung Inhouse-fähig, d.h. Ausschreibungen sind nicht erforderlich. Durch den überregionalen kommunalen Verbund mehrerer Klärschlammerzeuger wird eine wirtschaftlich bessere Anlagenauslastung erreicht und die Risiken reduziert.

Die Gemeinden und Abwasserverbände im Landkreis Nienburg haben ihr großes Interesse an dem Angebot der KNRN bekundet. Hinsichtlich des Eintritts der Gemeinden und Verbände in die KNRN bedarf es aktuell noch der Klärung der rechtlichen Organisationsform (z. B. GmbH, Kreisverband o.ä.).

 

Das Begleitprojekt „SATELLITE“ der Leibniz Universität Hannover untersucht konzeptionell die Möglichkeiten der Klärschlammentsorgung an zentraler Stelle und bindet regionale Zentren aus dem interkommunalen Verbund mit ein. Die Untersuchung wird zu 100 % aus Bundesmitteln gefördert.

Neben der Potentialerfassung werden die Verfahren für die Region aus technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht analysiert und bewertet.

 

 

An diesem Projekt beteiligen sich unsere Gemeinden und Verbände sowie die RWG Leese. Erste Ergebnisse werden bereits Mitte Juni präsentiert, sodass eine Entscheidung zum Beitritt in die KNRN rechtzeitig möglich wird.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke weist abschließend darauf hin, dass noch zahlreiche Gespräche mit den verschiedenen Stellen zu führen sind.

 

KTA Ó Toráin fragt nach dem Wahrheitsgehalt des Gerüchtes, dass Klärschlamm aus den Faultürmen des Klärwerks Rehburg-Loccum ohne Untersuchung auf dem Land verteilt worden ist.

 

Baudirektor Wehr ist hierzu nichts bekannt. Er weist darauf hin, dass die Klärschlammwerte und –mengen kontinuierlich erfasst, dokumentiert und über die Landwirtschaftskammer gemeldet werden müssen.

 

KTA Hille macht deutlich, dass die Rechnung für die Kosten, die durch den Transport des Klärschlamms zur Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen nach Hildesheim entstehen, letztendlich zusätzlich dem Gebührenzahler belastend aufgetragen werden.

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.