Die Nutzungs- und Entgeltordnung des Landkreises Nienburg/Weser über die Nutzung von Schulgebäuden, Sporthallen und Therapiebecken für außerschulische Zwecke wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

Frau Schulz geht in ihren Ausführungen dezidiert auf die zu verabschiedende Nutzungs- und Entgeltordnung der Schulgebäude, Sporthallen und Therapiebecken sowie auf diverse Nachfragen ein.

Herr Wesemann (KSB) bedankt sich für die Freistellung der Beiträge der Sporthalle des Kreiskinderturnfestes. Er sehe in der Staffelung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die kreiseigenen Sportstätten eine faire Berechnung. Ausnahme sei nur die HSG, da es sich dort um einen Zusammenschluss von mehreren Vereinen handelt.

Herr Klein bestätigt, dass kreiseigene Veranstaltungen beitragsfrei bleiben sollen.

Nach lebhafter Diskussion im Ausschuss wird der der Nutzungs- und Entgeltverordnung einvernehmlich zugestimmt.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig