Sitzung: 14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senior:innen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2019/064
Beratungsgang:
Frau Bayrak berichtet über
die Aufgaben der Heimaufsicht, gibt einen Überblick über die vorhandenen und
geplanten Einrichtungen und geht auf die Aufgabenwahrnehmung im Landkreis
Nienburg/Weser ein.
Die Heimaufsicht soll laut Gesetzt
jede Einrichtung 1x jährlich prüfen bzw. alle 2 Jahre, wenn eine Prüfung durch
den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt ist. Aufgrund von
zunehmenden Beschwerden, die anlassbezogene Kontrollen und weitergehende
Maßnahmen erforderten, sei dies mit dem vorhandenen Personal kaum leistbar.
Auch andere Aufgaben, wie z.
B. die Prüfung, ob in jedem Heim eine Bewohnervertretung oder ein
Heimfürsprecher vorhanden ist, könnten nur unzulänglich wahrgenommen werden.
Die Heimaufsicht sei mit einem
Stellenumfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten besetzt. Kürzlich sei durch interne
Umstrukturierungen eine Aufstockung um wöchentlich 10 Stunden erfolgt. Die
entsprechende Mitarbeiterin befinde sich aber noch in der Einarbeitungsphase.
Die personelle Ausstattung
erscheine dennoch zu gering und einseitig verwaltungsorientiert.
Herr Linderkamp fragt, ob die
jährlichen Prüfungen Aktenprüfungen seien.
Frau Bayrak antwortet, dass
neben Aktenprüfungen auch Bewohner/innen aufgesucht und befragt würden,
Abgleiche mit den Pflegedokumentationen durchgeführt würden und anderes mehr.
Eine Regelprüfung dauere 4
bis 6 Stunden, bei sichtbar gewordenen Mängeln auch länger.
Herr Linderkamp möchte weiter
wissen, ob es Checklisten oder Routinen gebe.
Frau Bayrak sagt, dass ein
Teil der Prüfung über eine Checkliste erfolge. Im pflegerischen Bereich ziehe
sie stichprobenweise Akten und suche die Bewohner/innen auf.
Laut Herrn Werner lägen
sicherlich bei vielen Bewohner/innen Vorsorgevollmachten/Betreuungen vor. Er
erkundigt sich nach Zahlen dazu.
Herr Klein verweist auf die
Zuständigkeit der Betreuungsstelle. Diese könnte, so wie in dieser Sitzung die
Heimaufsicht, in einer der nächsten Sitzungen über ihre Arbeit berichten.
Frau Weißenborn begrüßt
diesen Vorschlag.
Herr Dralle merkt an, dass
die Zeit, die die Pflegedokumentation in Anspruch nähme, von der Pflege am
Patienten abgehe.
Herr Klein verweist auf
ansonsten drohende Strafverfolgung. Die Dokumentation sei auch zum Schutz des
Pflegepersonals.
Frau Bayrak weist auf ein
System hin, dass das Procedere vereinfache. Dabei müssten nur Abweichungen und
besondere Vorkommnisse erfasst werden.
Frau Sievers fragt nach den
rechtlichen Auswirkungen, wenn der Landkreis seinen Prüfpflichten nicht nachkomme.
Herr Klein antwortet, dass
man sich auf rechtlich bedenklichem Terrain bewege.
Bei dieser Gelegenheit möchte
Herr Klein unter Verweis auf die kürzliche Presseberichterstattung zur
Situation der ambulanten pflegerischen Versorgung darauf hinweisen, dass zur
Heimaufsicht nicht der Bereich der ambulanten Pflege gehöre.
Beratungsergebnis: