Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Frau Bayrak berichtet über die Aufgaben der Heimaufsicht, gibt einen Überblick über die vorhandenen und geplanten Einrichtungen und geht auf die Aufgabenwahrnehmung im Landkreis Nienburg/Weser ein.

 

Die Heimaufsicht soll laut Gesetzt jede Einrichtung 1x jährlich prüfen bzw. alle 2 Jahre, wenn eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt ist. Aufgrund von zunehmenden Beschwerden, die anlassbezogene Kontrollen und weitergehende Maßnahmen erforderten, sei dies mit dem vorhandenen Personal kaum leistbar.

 

Auch andere Aufgaben, wie z. B. die Prüfung, ob in jedem Heim eine Bewohnervertretung oder ein Heimfürsprecher vorhanden ist, könnten nur unzulänglich wahrgenommen werden.

 

Die Heimaufsicht sei mit einem Stellenumfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten besetzt. Kürzlich sei durch interne Umstrukturierungen eine Aufstockung um wöchentlich 10 Stunden erfolgt. Die entsprechende Mitarbeiterin befinde sich aber noch in der Einarbeitungsphase.

 

Die personelle Ausstattung erscheine dennoch zu gering und einseitig verwaltungsorientiert.

 

Herr Linderkamp fragt, ob die jährlichen Prüfungen Aktenprüfungen seien.

Frau Bayrak antwortet, dass neben Aktenprüfungen auch Bewohner/innen aufgesucht und befragt würden, Abgleiche mit den Pflegedokumentationen durchgeführt würden und anderes mehr.

 

Eine Regelprüfung dauere 4 bis 6 Stunden, bei sichtbar gewordenen Mängeln auch länger.

 

Herr Linderkamp möchte weiter wissen, ob es Checklisten oder Routinen gebe.

Frau Bayrak sagt, dass ein Teil der Prüfung über eine Checkliste erfolge. Im pflegerischen Bereich ziehe sie stichprobenweise Akten und suche die Bewohner/innen auf.

 

Laut Herrn Werner lägen sicherlich bei vielen Bewohner/innen Vorsorgevollmachten/Betreuungen vor. Er erkundigt sich nach Zahlen dazu.

Herr Klein verweist auf die Zuständigkeit der Betreuungsstelle. Diese könnte, so wie in dieser Sitzung die Heimaufsicht, in einer der nächsten Sitzungen über ihre Arbeit berichten.

 

Frau Weißenborn begrüßt diesen Vorschlag.

 

Herr Dralle merkt an, dass die Zeit, die die Pflegedokumentation in Anspruch nähme, von der Pflege am Patienten abgehe.

 

Herr Klein verweist auf ansonsten drohende Strafverfolgung. Die Dokumentation sei auch zum Schutz des Pflegepersonals.

 

Frau Bayrak weist auf ein System hin, dass das Procedere vereinfache. Dabei müssten nur Abweichungen und besondere Vorkommnisse erfasst werden.

 

Frau Sievers fragt nach den rechtlichen Auswirkungen, wenn der Landkreis seinen Prüfpflichten nicht nachkomme.

 

Herr Klein antwortet, dass man sich auf rechtlich bedenklichem Terrain bewege.

 

Bei dieser Gelegenheit möchte Herr Klein unter Verweis auf die kürzliche Presseberichterstattung zur Situation der ambulanten pflegerischen Versorgung darauf hinweisen, dass zur Heimaufsicht nicht der Bereich der ambulanten Pflege gehöre.

 

 


Beratungsergebnis: