Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land Niedersachsen, gemeinsam mit der Stadt Rehburg-Loccum und dem Kloster Loccum an dem Teilprojekt Klosterlandschaft Loccum des Kooperationsprojektes 2019-2021 „Zisterziensische Klosterlandschaften als europäisches Kulturerbe“. Sofern erforderlich, leistet er eine Kofinanzierung in einer Größenordnung von rund 10.000 €.


Beratungsgang:

 

KTA Hille bewertet das Projekt grundsätzlich als positiv. Er fragt an, welche Ziele damit erreicht werden sollen und was passiert, wenn sich das Land Niedersachsen nicht an den Kosten beteiligt. Weiter bittet er um Beantwortung der Frage, welche Folgekosten nach Abschluss des Projektes damit verbunden sind.

 

Dipl.-Geogr. Arndt teilt mit, dass die Zielsetzung des Projektes eine Prädikatisierung durch das Europäische Kulturerbesiegel ist. Wird sich das Land Niedersachsen nicht an den Kosten beteiligen, entfällt auch eine Bezuschussung durch den Landkreis Nienburg/Weser.

Derzeit fehlt ein entsprechender Passus im Beschlussvorschlag. In Abstimmung mit der Verwaltung wird der Beschluss um den Zusatz „vorbehaltlich

einer Förderung durch das Land Niedersachsen“ ergänzt, neu gefasst und lautet:

 

Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land Niedersachsen, gemeinsam mit der Stadt Rehburg-Loccum und dem Kloster Loccum an dem Teilprojekt Klosterlandschaft Loccum des Kooperationsprojektes 2019-2021 „Zisterziensische Klosterlandschaften als europäisches Kulturerbe“. Sofern erforderlich, leistet er eine Kofinanzierung in einer Größenordnung von rund 10.000 €.

 

Dipl.-Geogr. Arndt teilt weiterhin mit, dass die durch das Projekt entstehenden Folgekosten heute noch nicht abgeschätzt werden können. Sofern weitere Kosten damit verbunden sind, bedarf es in einem solchen Fall einer erneuten Beschlussfassung.

 

KTA Hille schlägt vor, der Finanzierung für 2 Jahre zuzustimmen, eine Anschlussfinanzierung aber auszuschließen. Für den Fall, dass bei dem Projekt Folgekosten entstehen, soll eine erneute Beratung erfolgen.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:                        10 Ja-Stimmen   1 Nein-Stimme