Sitzung: 21.05.2019 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2019/078
Der
Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich, vorbehaltlich einer Förderung durch
das Land Niedersachsen, gemeinsam
mit der Stadt Rehburg-Loccum und dem Kloster Loccum an dem Teilprojekt
Klosterlandschaft Loccum des Kooperationsprojektes 2019-2021 „Zisterziensische
Klosterlandschaften als europäisches Kulturerbe“. Sofern erforderlich, leistet
er eine Kofinanzierung in einer Größenordnung von rund 10.000 €.
Beratungsgang:
KTA Hille bewertet das Projekt grundsätzlich als positiv. Er
fragt an, welche Ziele damit erreicht werden sollen und was passiert, wenn sich
das Land Niedersachsen nicht an den Kosten beteiligt. Weiter bittet er um
Beantwortung der Frage, welche Folgekosten nach Abschluss des Projektes damit
verbunden sind.
Dipl.-Geogr. Arndt teilt mit, dass die Zielsetzung des Projektes eine
Prädikatisierung durch das Europäische Kulturerbesiegel ist. Wird sich das Land
Niedersachsen nicht an den Kosten beteiligen, entfällt auch eine Bezuschussung
durch den Landkreis Nienburg/Weser.
Derzeit fehlt ein
entsprechender Passus im Beschlussvorschlag. In Abstimmung mit der Verwaltung
wird der Beschluss um den Zusatz „vorbehaltlich
einer
Förderung durch das Land Niedersachsen“ ergänzt, neu
gefasst und lautet:
Der
Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich, vorbehaltlich
einer Förderung durch das Land Niedersachsen, gemeinsam mit der Stadt Rehburg-Loccum und dem
Kloster Loccum an dem Teilprojekt Klosterlandschaft Loccum des Kooperationsprojektes
2019-2021 „Zisterziensische Klosterlandschaften als europäisches Kulturerbe“. Sofern
erforderlich, leistet er eine Kofinanzierung in einer Größenordnung von rund
10.000 €.
Dipl.-Geogr. Arndt teilt weiterhin mit, dass die durch das Projekt
entstehenden Folgekosten heute noch nicht abgeschätzt werden können. Sofern
weitere Kosten damit verbunden sind, bedarf es in einem solchen Fall einer
erneuten Beschlussfassung.
KTA Hille schlägt vor, der Finanzierung für 2 Jahre zuzustimmen,
eine Anschlussfinanzierung aber auszuschließen. Für den Fall, dass bei dem
Projekt Folgekosten entstehen, soll eine erneute Beratung erfolgen.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 10 Ja-Stimmen 1
Nein-Stimme