Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

M.Sc. Geographin Haak stellt das Konzept zur Bestimmung der Kongruenzräume im Mittelzentrum Nienburg dar. Das neue Landes-Raumordnungsprogramm (LROP), welches im Februar 2017 in Kraft getreten ist, hat in Abschnitt 2.3 Ziffer 03 Satz 4 den unteren Landesbehörden den Auftrag erteilt, Kongruenzräume bezüglich aperiodischer Sortimente für die Mittelzentren der Landkreise festzulegen.

Der Kongruenzraum wird definiert als Raum im Umfeld eines Zentralen Ortes, den Einzelhandelsgroßprojekte, die im Zentralen Ort angesiedelt werden sollen oder bereits bestehen, im Wesentlichen versorgen sollen.

Die Nachbarlandkreise Verden und Diepholz haben bereits die Konzepte zur Bestimmung der Kongruenzräume der Mittelzentren bestimmt und bereits den Landkreis Nienburg/Weser beteiligt. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Nienburg/Weser auch ein Konzept zur Bestimmung des Kongruenzraumes für das Mittelzentrum Nienburg verfasst.

Im LROP werden die Kriterien mittelzentraler Kongruenzräume bestimmt. Der maßgebliche Kongruenzraum ist von der unteren Landesplanungsbehörde unter Berücksichtigung insbesondere der zentralörtlichen Versorgungsaufträge der Standortgemeinde sowie benachbarter Zentraler Orte, der verkehrlichen Erreichbarkeit der betreffenden Zentralen Orte, von grenzüberschreitenden Verflechtungen und der Marktgebiete von Mittel- und Oberzentren auf Grundlage kommunaler Einzelhandelskonzepte zu ermitteln. Zusätzlich hat der Landkreis Nienburg/Weser die Pendlerbeziehungen als Kriterium zur Abgrenzung mittelzentraler Kongruenzräume gewertet. Die zentralörtlichen Versorgungsaufträge der Standorte sowie benachbarter Zentraler Orte werden im Rahmen der Bestimmung der Kongruenzräume einbezogen, indem auch die potenziellen kreisfremden Mittelzentren als Kriterium zur Analyse berücksichtigt werden. Des Weiteren wird die verkehrliche Erreichbarkeit der betreffenden Zentralen Orte ermittelt. Dies geschieht durch die Errechnung der jeweils kürzesten Fahrzeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr sowie mit dem motorisierten Individualverkehr. Das Kriterium der grenzüberschreitenden Verflechtungen thematisiert, dass sich die Kongruenzräume überlagern und daher einen Anteil am Kongruenzraum haben können. Dementsprechend wird eine prozentuale Einteilung vorgenommen. Das Marktgebiet wurde innerhalb des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Nienburg aus dem Jahr 2012 erläutert. Die Pendlerbeziehungen wurden analysiert, indem die Verteilung der Einpendler auf die konkurrierenden Mittelzentren betrachtet wurde.

Für die Bestimmung der Kongruenzräume wurden die einzelnen Mitgliedsgemeinden und Flecken betrachtet. Dabei wurde jeweils der Ortsteil mit der höchsten Einwohnerzahl als Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde bzw. des Fleckens bewertet. Es wurden die angrenzenden kreisfremden Gemeinden sowie Mittelzentren betrachtet.

Die verkehrliche Erreichbarkeit wurde durch die Fahrzeiten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von den Gemeinden zu den Mittelzentren sowie die Fahrzeiten des ÖPNV durch die Fahrpläne der VLN ermittelt. Die Pendlerbeziehungen wurden anhand der Einpendler zu den Mittelzentren durch statistische Daten dargestellt.

Die Daten wurden tabellarisch aufgelistet und anschließend  hinsichtlich der Erreichbarkeiten (MIV und ÖPNV) sowie der Einpendler zu den Mittelzentren analysiert. Bei der Berechnung der verkehrlichen Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr wurde tabellarisch aufgelistet, wie lange der Fahrweg in Minuten vom Gemeindezentrum zum Mittelzentrum beträgt. Es wurde die Dauer von 30 Minuten als Grenzwert gezogen und dementsprechend wurde eine Zuordnung zu den Mittelzentren vorgenommen. Des Weiteren wurde die Fahrzeit mit dem ÖPNV aus den Gemeinden zum Mittelzentrum Nienburg tabellarisch aufgelistet. Auch hier wurde die Grenze bei 30 Minuten gezogen. Die Pendlerzahlen stammen aus dem Jahr 2017 und dabei wurde untersucht, zu welchem Mittelzentrum der höchste Einpendleranteil aus den jeweiligen Gemeinden erfolgt.

Bei der Festlegung des Kongruenzraumes wurden alle Kriterien (MIV, ÖPNV und die Pendlerzahlen) miteinander verglichen und anhand der Anzahl der Kriterien bestimmt, welchem Kongruenzraum die jeweilige Gemeinde zugeteilt werden kann. Bei den Fahrzeiten des MIV wurde bewertet, zu welchem Mittelzentrum die schnellste Fahrzeit gegeben ist. Innerhalb der Fahrzeiten des ÖPNV wurde als Kriterium der Aspekt gewertet, ob das Mittelzentrum Nienburg innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist. Ferner wurden die höchsten Einpendlerzahlen zum jeweiligen Mittelzentrum als Kritikpunkt verwendet. Es wurde eine Einteilung vorgenommen, zu wie viel Prozent (100, 70, 50, 30) die Gemeinde dem Mittelzentrum zugeordnet werden kann. Wenn alle Kriterien auf ein Mittelzentrum hinweisen, liegt eine 100-prozentige Zuordnung vor. Wenn die Kriterien sich auf die Mittelzentren aufteilen, muss abgewogen werden, zu wie viel Prozent die Zuordnung zu dem entsprechenden Mittelzentrum erfolgt. Die Überlappungsbereiche von kreisfremden Gemeinden wurden ebenfalls anhand der gleichen Kriterien bestimmt.

Der Raum des Mittelzentrums Nienburg, dessen Einwohner zu 100% zum Kongruenzraum gezählt werden können, umfasst ein Gebiet von 66.941 Einwohnern, die regelmäßig für den aperiodischen Bedarf nach Nienburg fahren. Insgesamt hat der Landkreis Nienburg eine Bevölkerungsanzahl von 121.470 Einwohnern. Aus den Gemeinden und Flecken, die nur anteilig zum Kongruenzraum gezählt werden, beläuft sich die Einwohnerzahl um weitere 20.329 Personen auf insgesamt 87.270 Personen. Der Kongruenzraum MZ Nienburg umfasst dementsprechend ein Gebiet von 87.270 Einwohnern, die ihren aperiodischen Bedarf in Nienburg decken. Das entspricht einem Anteil von circa 2/3 der Bevölkerung des Landkreises Nienburg/Weser.

Das Konzept zur Bestimmung des Kongruenzraumes für das Mittelzentrum Nienburg wurde bereits zur Beteiligung gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind abgewogen und in das Konzept eingearbeitet worden.