Sitzung: 21.05.2019 Ausschuss für Regionalentwicklung
Vorlage: 2019/072
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
M.Sc. Geographin Haak stellt
das Konzept zur Bestimmung der Kongruenzräume im Mittelzentrum Nienburg dar.
Das neue Landes-Raumordnungsprogramm (LROP), welches im Februar 2017 in Kraft
getreten ist, hat in Abschnitt 2.3 Ziffer 03 Satz 4 den unteren Landesbehörden
den Auftrag erteilt, Kongruenzräume bezüglich aperiodischer Sortimente für die
Mittelzentren der Landkreise festzulegen.
Der Kongruenzraum wird definiert als Raum im Umfeld eines Zentralen
Ortes, den Einzelhandelsgroßprojekte, die im Zentralen Ort angesiedelt werden
sollen oder bereits bestehen, im Wesentlichen versorgen sollen.
Die Nachbarlandkreise Verden und Diepholz haben bereits die Konzepte zur
Bestimmung der Kongruenzräume der Mittelzentren bestimmt und bereits den Landkreis
Nienburg/Weser beteiligt. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Nienburg/Weser
auch ein Konzept zur Bestimmung des Kongruenzraumes für das Mittelzentrum
Nienburg verfasst.
Im LROP werden die Kriterien mittelzentraler Kongruenzräume bestimmt. Der
maßgebliche Kongruenzraum ist von der unteren Landesplanungsbehörde unter Berücksichtigung
insbesondere der zentralörtlichen Versorgungsaufträge der Standortgemeinde
sowie benachbarter Zentraler Orte, der verkehrlichen Erreichbarkeit der betreffenden
Zentralen Orte, von grenzüberschreitenden Verflechtungen und der Marktgebiete
von Mittel- und Oberzentren auf Grundlage kommunaler Einzelhandelskonzepte zu
ermitteln. Zusätzlich hat der Landkreis Nienburg/Weser die Pendlerbeziehungen
als Kriterium zur Abgrenzung mittelzentraler Kongruenzräume gewertet. Die
zentralörtlichen Versorgungsaufträge der Standorte sowie benachbarter Zentraler
Orte werden im Rahmen der Bestimmung der Kongruenzräume einbezogen, indem auch
die potenziellen kreisfremden Mittelzentren als Kriterium zur Analyse
berücksichtigt werden. Des Weiteren wird die verkehrliche Erreichbarkeit der betreffenden
Zentralen Orte ermittelt. Dies geschieht durch die Errechnung der jeweils
kürzesten Fahrzeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr sowie mit dem
motorisierten Individualverkehr. Das Kriterium der grenzüberschreitenden
Verflechtungen thematisiert, dass sich die Kongruenzräume überlagern und daher
einen Anteil am Kongruenzraum haben können. Dementsprechend wird eine
prozentuale Einteilung vorgenommen. Das Marktgebiet wurde innerhalb des
Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Nienburg aus dem Jahr 2012 erläutert. Die
Pendlerbeziehungen wurden analysiert, indem die Verteilung der Einpendler auf
die konkurrierenden Mittelzentren betrachtet wurde.
Für die Bestimmung der Kongruenzräume wurden die einzelnen
Mitgliedsgemeinden und Flecken betrachtet. Dabei wurde jeweils der Ortsteil mit
der höchsten Einwohnerzahl als Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde bzw. des
Fleckens bewertet. Es wurden die angrenzenden kreisfremden Gemeinden sowie
Mittelzentren betrachtet.
Die verkehrliche Erreichbarkeit wurde durch die Fahrzeiten des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) von den Gemeinden zu den Mittelzentren
sowie die Fahrzeiten des ÖPNV durch die Fahrpläne der VLN ermittelt. Die
Pendlerbeziehungen wurden anhand der Einpendler zu den Mittelzentren durch
statistische Daten dargestellt.
Die Daten wurden tabellarisch aufgelistet und anschließend hinsichtlich der Erreichbarkeiten (MIV und
ÖPNV) sowie der Einpendler zu den Mittelzentren analysiert. Bei der Berechnung
der verkehrlichen Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr wurde
tabellarisch aufgelistet, wie lange der Fahrweg in Minuten vom Gemeindezentrum
zum Mittelzentrum beträgt. Es wurde die Dauer von 30 Minuten als Grenzwert
gezogen und dementsprechend wurde eine Zuordnung zu den Mittelzentren
vorgenommen. Des Weiteren wurde die Fahrzeit mit dem ÖPNV aus den Gemeinden zum
Mittelzentrum Nienburg tabellarisch aufgelistet. Auch hier wurde die Grenze bei
30 Minuten gezogen. Die Pendlerzahlen stammen aus dem Jahr 2017 und dabei wurde
untersucht, zu welchem Mittelzentrum der höchste Einpendleranteil aus den
jeweiligen Gemeinden erfolgt.
Bei der Festlegung des Kongruenzraumes wurden alle Kriterien (MIV, ÖPNV
und die Pendlerzahlen) miteinander verglichen und anhand der Anzahl der
Kriterien bestimmt, welchem Kongruenzraum die jeweilige Gemeinde zugeteilt
werden kann. Bei den Fahrzeiten des MIV wurde bewertet, zu welchem Mittelzentrum
die schnellste Fahrzeit gegeben ist. Innerhalb der Fahrzeiten des ÖPNV wurde
als Kriterium der Aspekt gewertet, ob das Mittelzentrum Nienburg innerhalb von
30 Minuten erreichbar ist. Ferner wurden die höchsten Einpendlerzahlen zum
jeweiligen Mittelzentrum als Kritikpunkt verwendet. Es wurde eine Einteilung
vorgenommen, zu wie viel Prozent (100, 70, 50, 30) die Gemeinde dem
Mittelzentrum zugeordnet werden kann. Wenn alle Kriterien auf ein Mittelzentrum
hinweisen, liegt eine 100-prozentige Zuordnung vor. Wenn die Kriterien sich auf
die Mittelzentren aufteilen, muss abgewogen werden, zu wie viel Prozent die
Zuordnung zu dem entsprechenden Mittelzentrum erfolgt. Die Überlappungsbereiche
von kreisfremden Gemeinden wurden ebenfalls anhand der gleichen Kriterien
bestimmt.
Der Raum des Mittelzentrums Nienburg, dessen Einwohner zu 100% zum Kongruenzraum
gezählt werden können, umfasst ein Gebiet von 66.941 Einwohnern, die regelmäßig
für den aperiodischen Bedarf nach Nienburg fahren. Insgesamt hat der Landkreis
Nienburg eine Bevölkerungsanzahl von 121.470 Einwohnern. Aus den Gemeinden und
Flecken, die nur anteilig zum Kongruenzraum gezählt werden, beläuft sich die
Einwohnerzahl um weitere 20.329 Personen auf insgesamt 87.270 Personen. Der
Kongruenzraum MZ Nienburg umfasst dementsprechend ein Gebiet von 87.270
Einwohnern, die ihren aperiodischen Bedarf in Nienburg decken. Das entspricht
einem Anteil von circa 2/3 der Bevölkerung des Landkreises Nienburg/Weser.
Das Konzept zur Bestimmung des Kongruenzraumes für das Mittelzentrum
Nienburg wurde bereits zur Beteiligung gegeben. Die eingegangenen
Stellungnahmen sind abgewogen und in das Konzept eingearbeitet worden.