Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/ Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 184: Übernahme der Haltestellenmasten im Linienbündel 3

Übernahme der Haltestellen im Linienbündel 3 von der Weser-Ems Busverkehr GmbH mit einem Kostenrahmen von 24.000 Euro

 

Maßnahme 185: Barrierefreier Umbau von Haltestellen in der Samtgemeinde Mittelweser im Jahr 2019

Barrierefreier Umbau von sieben Haltestellen in der Samtgemeinde Mittelweser im Jahr 2019 mit einem Kostenrahmen von 68.600 €

 

Maßnahme 507 Fahrplanauskunft Connect     

Für Maßnahme 507 wird der Kostenrahmen auf  3.498,60 € (jährlich) erhöht


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt teilt mit, dass die Maßnahme 619 nach Mitteilung der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH nicht Gegenstand einer Förderung gem.

§ 7 (5) oder 7b NNVG sein kann. Er empfiehlt daher, diese Maßnahme aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

Zur Maßnahme 530 (Förderung und Vermarktung von Fahrgastinformationen ) teilt er mit, dass ist der bisher beschlossene Kostenrahmen durch die Dienstleistungen der VLN GmbH im Zusammenhang mit dem Fahrplanaushang im LB 2 in 2017 und 2018 bereits erreicht ist, aber zum Fahrplanwechsel am 15.08.2019 weitere Leistungen insbesondere für die LB 1 und 3 in einer Größenordnung von ca. 5.600 € erforderlich werden. Aus diesen Gründen wird der Kostenrahmen überschritten.

Eine erneute Beschlussfassung ist aus seiner Sicht nicht notwendig. Gegen diese Auffassung wurde kein Widerspruch erhoben.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:                        10 Ja-Stimmen   1 Nein-Stimme