Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

  1. Die Nettoinvestitionen sind weiterhin für die Jahre 2019 bis 2027 auf
    12 Mio. Euro im Jahr begrenzt.

 

  1. Den einzelnen Produktgruppen werden die in der Anlage ersichtlichen veränderten investiven Budgets zugewiesen, die innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung (jeweils Haushaltsjahr zuzügl. der zwei Folgejahre) einzuhalten sind bzw. ausgeglichen werden müssen.

 

  1. Sollte sich in der Planung ein Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser vorrangig für den Abbau der investiven Verschuldung zu verwenden.

 

 


Beratungsgang:

 

KVR Dachs stellt die Weiterentwicklung des Eckwertebeschlusses für die mittel- bis langfristige Investitionsplanung anhand einer Präsentation vor. Das Investitionsvolumen habe sich gegenüber der letzten Berechnung erhöht. Bei einer Nettoinvestition von 12 Mio. Euro/jährlich stiegen die Investitionskredite bis 2027 auf 74,83 Mio. Euro. Dies entspräche einer Verschuldung in Höhe von 609,52 Euro je Einwohner, der Durchschnitt für niedersächsische Landkreise habe 2017 bei 375,64 Euro/EW gelegen. Die Verwaltung schlage vor, die Nettoinvestitionen weiterhin auf 12 Mio. Euro pro Jahr zu begrenzen und die Budgets der einzelnen Produktgruppen entsprechend anzupassen.

Auf die Frage von KTA Ó Toráin, ob der Betrag in Höhe von 25.000 € für die Regionalplanung ausreichend sei, erwidert KVR Dachs, die Stabstelle hätte diese Summe als auskömmlich angesehen.

KTA Hille stellt fest, dass er bereits bei der Festlegung der Eckwerte in 2018 das Volumen für Kreisstraßen nicht für hinreichend hielt. Wenn die Krankenhausumlage von derzeit 1,4 Mio. € auf 1,8 - 2 Mio. € anstiege, sei der Eckwertebeschluss nicht mehr umsetzbar. Er beantragt, das Wort „vorrangig“ in Pkt 3. der Beschlussvorlage zu streichen.

KVOR Rötschke erklärt, dass der Eckwertebeschluss kein Planwerk für 10 Jahre darstelle, vielmehr sei er jährlich anzupassen. Der Beschluss gäbe das Volumen für die Fachausschüsse vor. Im Bereich der Krankenhausumlage und des KiTa-Ausbau sei der Landkreis fremdbestimmt.

KTA Kopp stellt fest, dass der Eckwertebeschluss fortgeschrieben werden sollte. Je nach Kassenlage könne eine Anpassung erfolgen. Der Beschlussvorschlag sollte nicht geändert werden.

KTA Kuhlmann stimmt dem zu. Hierdurch könne eine Bewertung der zukünftigen Investitionen erfolgen und eine politische Entscheidung sei möglich.

KTA Leseberg erklärt, dass er den Eckwertebeschluss zwar für gut halte, er sich jedoch enthalten werde, da er in dem festgelegten Eckwert für die FTZ ein Vorfestlegung hinsichtlich der ÖPP-Realisierung sehe.

Der Antrag von KTA Hille folgenden Beschluss zu fassen:

Antrag: Sollte sich in der Planung ein Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser für den Abbau der investiven Verschuldung zu verwenden.“


wird

mit Stimmenmehrheit:                  1 Ja-Stimme      8 Nein-Stimmen      1 Enthaltungen
abgelehnt

 

Der Ausschuss für Finanzen und Personal fasst sodann mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den genannten Beschluss.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit zwei Enthaltungen