Sitzung: 28.05.2019 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2019/087
- Die Nettoinvestitionen sind weiterhin für
die Jahre 2019 bis 2027 auf
12 Mio. Euro im Jahr begrenzt.
- Den einzelnen Produktgruppen werden die
in der Anlage ersichtlichen veränderten investiven Budgets zugewiesen, die
innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung (jeweils Haushaltsjahr zuzügl.
der zwei Folgejahre) einzuhalten sind bzw. ausgeglichen werden müssen.
- Sollte sich in der Planung ein
Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser vorrangig für den Abbau der
investiven Verschuldung zu verwenden.
Beratungsgang:
KVR
Dachs stellt die Weiterentwicklung des
Eckwertebeschlusses für die mittel- bis langfristige Investitionsplanung anhand
einer Präsentation vor. Das Investitionsvolumen habe sich gegenüber der letzten
Berechnung erhöht. Bei einer Nettoinvestition von 12 Mio. Euro/jährlich stiegen
die Investitionskredite bis 2027 auf 74,83 Mio. Euro. Dies entspräche einer
Verschuldung in Höhe von 609,52 Euro je Einwohner, der Durchschnitt für niedersächsische
Landkreise habe 2017 bei 375,64 Euro/EW gelegen. Die Verwaltung schlage vor,
die Nettoinvestitionen weiterhin auf 12 Mio. Euro pro Jahr zu begrenzen und die
Budgets der einzelnen Produktgruppen entsprechend anzupassen.
Auf
die Frage von KTA Ó Toráin, ob der
Betrag in Höhe von 25.000 € für die Regionalplanung ausreichend sei, erwidert KVR
Dachs, die Stabstelle hätte diese Summe als auskömmlich angesehen.
KTA
Hille stellt fest, dass er bereits
bei der Festlegung der Eckwerte in 2018 das Volumen für Kreisstraßen nicht für
hinreichend hielt. Wenn die Krankenhausumlage von derzeit 1,4 Mio. €
auf 1,8 - 2 Mio. € anstiege, sei der Eckwertebeschluss nicht mehr
umsetzbar. Er beantragt, das Wort „vorrangig“ in Pkt 3. der Beschlussvorlage zu
streichen.
KVOR
Rötschke erklärt, dass der
Eckwertebeschluss kein Planwerk für 10 Jahre darstelle, vielmehr sei er
jährlich anzupassen. Der Beschluss gäbe das Volumen für die Fachausschüsse vor.
Im Bereich der Krankenhausumlage und des KiTa-Ausbau sei der Landkreis fremdbestimmt.
KTA
Kopp stellt fest, dass der
Eckwertebeschluss fortgeschrieben werden sollte. Je nach Kassenlage könne eine
Anpassung erfolgen. Der Beschlussvorschlag sollte nicht geändert werden.
KTA
Kuhlmann stimmt dem zu. Hierdurch
könne eine Bewertung der zukünftigen Investitionen erfolgen und eine politische
Entscheidung sei möglich.
KTA
Leseberg erklärt, dass er den
Eckwertebeschluss zwar für gut halte, er sich jedoch enthalten werde, da er in
dem festgelegten Eckwert für die FTZ ein Vorfestlegung hinsichtlich der ÖPP-Realisierung
sehe.
Der
Antrag von KTA Hille folgenden Beschluss zu fassen:
Antrag: „Sollte
sich in der Planung ein Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser für den
Abbau der investiven Verschuldung zu verwenden.“
wird
mit Stimmenmehrheit: 1
Ja-Stimme 8 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen
abgelehnt
Der Ausschuss für Finanzen und
Personal fasst sodann mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den genannten
Beschluss.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit zwei Enthaltungen