1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
wird beschlossen.
2. Der Jahresüberschuss 2017 des ordentlichen
Ergebnisses beträgt
16.085.319,18 Euro. Er wird wie folgt verwendet:
a)
zur Deckung des kameralen Sollfehbetrages in Höhe von 6.745.691,79 Euro
b) zur Deckung der ordentlichen Fehlbeträge aus den
Jahren 2010 und 2016 in Höhe von insgesamt 4.666.398,32 Euro
c) als Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.673.229,07 Euro
3. Der Jahresüberschuss 2017 des außerordentlichen
Ergebnisses beträgt 132.343,46 Euro. Er wird wie folgt verwendet:
a) zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages
des Jahres 2016 in Höhe von 1.022,56 Euro
b) als Zuführung zur Rücklage des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 131.320,90 Euro.
4. Dem Landrat wird für das Jahr 2017 Entlastung
erteilt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit einer Enthaltung