Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2102: Neukauf von Haltestellenschilder, Masten und Fahrplankästen für das Jahr 2019 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 13.000 Euro.

 

Maßnahme 2402: Fortführung der Leistungsverbesserung auf der Linie 138 Sulingen- Nienburg sowie ggf. Aufwertung zu einer Landesbuslinie mit einem Kostenrahmen von bis zu 16.000 Euro pro Jahr.

 

Maßnahme 2415: Durchführung von Sonderfahrten in den Jahren 2019 bis 2022 in den Linienbündeln 1 und 3 mit einem Kostenrahmen von 20.000 €.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt erläutert unter Verweis auf die Tischvorlage, dass aufgrund von Hinweisen der Landesnahverkehrsgesellschaft und neuen Anträgen eine Änderung am Beschluss erforderlich wird. Diese sind in der Tischvorlage bereits eingearbeitet. Aufgrund eines kürzlich eingereichten Antrages der VLN ist ein Beschluss über die Maßnahme 2102 (Neukauf von Haltestellenschildern, Masten und Fahrplankästen mit einem Kostenrahmen 13.000 €) erforderlich. Ferner soll auf Antrag der VLN die Maßnahme 2415 Sonderverkehre in den Linienbündeln 1 und 3 mit einem Kostenrahmen von 20.000 € für den Zeitraum von 2019 – 2022 beschlossen werden.

Dagegen soll Maßnahme 2414 (Delegierung von Leistungen an den Kreis Minden-Lübbecke) aus dem Beschluss gestrichen werden. Über diese Maßnahme soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wenn die Verhandlungen mit dem Nachbarkreis und der mhv weiter fortgeschritten sind. Sie soll dann aus Finanzmitteln gem. §7 (5) NNVG finanziert werden.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig