Sitzung: 22.05.2019 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KTA
Hille fragt nach dem aktuellen
Sachstand hinsichtlich der bestehenden Abschussverfügung des Landes
Niedersachsen für den Wolf und welche Aufgaben der Landkreis dabei hat.
Seiner
Kenntnis nach sei bislang noch kein Abschuss eines Wolfes erfolgt.
Kreisrat
Hoffmann antwortet, dass sich das
Land Niedersachsen in Bezug auf den Wolf als zuständig erklärt hat. Die
Verfügung zur Entnahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist dem Landkreis bekannt.
Seitens
des Landkreises Nienburg/Weser hat man sich bisher nicht eingeschaltet, da zum
einen der Landkreis Nienburg/Weser hierfür nicht zuständig ist und zum anderen,
weil das NLWKN den Landkreis hierzu nicht um Hilfe angefragt hat.
Im
Gegensatz zu Verfehlungen, wie z.B. Ruhestörungen durch lautes Lärmen, leinenloses
Herumlaufenlassen von Hunden in der Brut- und Setzzeit usw., die in Naturschutzgebieten
ahndungsfähig sind und im Rahmen der hierzu gegebenen Zuständigkeit des
Landkreises Nienburg/Weser auch zu Bußgeldern führen können.
Es
liegen allerdings aktuell keine konkreten Hinweise auf entsprechende Taten vor.
Beratungsergebnis:
Ohne.