Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

KTA Hille fragt nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der bestehenden Abschussverfügung des Landes Niedersachsen für den Wolf und welche Aufgaben der Landkreis dabei hat.

Seiner Kenntnis nach sei bislang noch kein Abschuss eines Wolfes erfolgt.

 

Kreisrat Hoffmann antwortet, dass sich das Land Niedersachsen in Bezug auf den Wolf als zuständig erklärt hat. Die Verfügung zur Entnahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist dem Landkreis bekannt.

 

Seitens des Landkreises Nienburg/Weser hat man sich bisher nicht eingeschaltet, da zum einen der Landkreis Nienburg/Weser hierfür nicht zuständig ist und zum anderen, weil das NLWKN den Landkreis hierzu nicht um Hilfe angefragt hat.

 

Im Gegensatz zu Verfehlungen, wie z.B. Ruhestörungen durch lautes Lärmen, leinenloses Herumlaufenlassen von Hunden in der Brut- und Setzzeit usw., die in Naturschutzgebieten ahndungsfähig sind und im Rahmen der hierzu gegebenen Zuständigkeit des Landkreises Nienburg/Weser auch zu Bußgeldern führen können.

Es liegen allerdings aktuell keine konkreten Hinweise auf entsprechende Taten vor.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.