Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10

Die Richtlinie Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit überörtlicher Bedeutung durch den Landkreis Nienburg/Weser wird zur Gleichstellung aller in Frage kommenden Teilnehmer -wie vom Fachbereich vorgeschlagen- zum 01.09.2019 in Kraft gesetzt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind in die Planungen mit einzubeziehen.

 


Beratungsgang:

 

Frau Oelsner erläutert den Tagesordnungspunkt.

 

Herr Sommerfeld weist auf die in der Richtlinie Punkt 1., 3. Absatz stehendende Vorgabe „Die Maßnahme muss spätestens 4 Wochen vor Beginn beim FD Jugendarbeit und Sport angemeldet sein“ hin, mit dem Hinweis aus dem „muss“ ein „soll“  zu formulieren, um in besonderen Fällen noch eine Auszahlung zu ermöglichen.

 

Frau Oelsner teilt dazu mit, dass es zu Abrechnungsschwierigkeiten kommen könne.

 

KTA Meier stimmt Frau Oelsner zu und spricht sich für die bleibende Formulierung aus, da z.B. Freizeiten oder Zeltlager mindestens 1 Jahr im Voraus geplant werden müssen. Es sei verständlich, dass es bei der Formulierung „soll“ zu verwaltungstechnischen Problemen kommen kann.

 

KTA Sommerfeld stellt einen Antrag, die von ihm vorgeschlagene Formulierung „muss“ in „soll“ zu ändern.

 

Abstimmungsergebnis des Antrages: 1 Ja Stimme  7 Nein Stimmen       2 Enth

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig