Sitzung: 22.08.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2019/129
Die Richtlinie Förderung von
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit überörtlicher Bedeutung durch den
Landkreis Nienburg/Weser wird zur Gleichstellung aller in Frage kommenden
Teilnehmer -wie vom Fachbereich vorgeschlagen- zum 01.09.2019 in Kraft gesetzt.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind in die Planungen mit einzubeziehen.
Beratungsgang:
Frau Oelsner erläutert den Tagesordnungspunkt.
Herr Sommerfeld weist auf die in
der Richtlinie Punkt 1., 3. Absatz stehendende Vorgabe „Die Maßnahme muss
spätestens 4 Wochen vor Beginn beim FD Jugendarbeit und Sport angemeldet sein“
hin, mit dem Hinweis aus dem „muss“ ein „soll“ zu formulieren, um in besonderen Fällen noch
eine Auszahlung zu ermöglichen.
Frau Oelsner teilt dazu mit, dass es
zu Abrechnungsschwierigkeiten kommen könne.
KTA Meier stimmt Frau Oelsner zu
und spricht sich für die bleibende Formulierung aus, da z.B. Freizeiten oder
Zeltlager mindestens 1 Jahr im Voraus geplant werden müssen. Es sei
verständlich, dass es bei der Formulierung „soll“
zu verwaltungstechnischen Problemen kommen kann.
KTA Sommerfeld stellt einen
Antrag, die von ihm vorgeschlagene Formulierung „muss“ in „soll“ zu ändern.
Abstimmungsergebnis
des Antrages: 1 Ja Stimme 7
Nein Stimmen 2 Enth
Der Antrag wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig